29.09.2009 - 8 Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Bock fragt an, ob das Verbot der Nutzung von Glasflaschen auf Kinderspielplätzen explizit in die Verordnung mit aufgenommen werden kann.

Bürgermeister von den Driesch sagt eine Klärung dieser Frage im Rechts- und Verfassungsausschuss des StGB zu.

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Beschluss

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 2 vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und setzt die bisher gültige OBVO außer Kraft.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              44

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0

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Anlagen zur Vorlage