01.12.2009 - 6 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der H...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Billmann, dass sie dem 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung zustimmen werden. Die in § 3 Abs. 2 Buchst. a)  der alten Fassung vorgesehene Steuerbefreiung für Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von den bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl soll beibehalten werden.

 

 

Die FDP-Fraktion stimmt dem Beschluss nicht zu, da gegen Verschmutzungen der Straßen Ordnungsmaßnahmen und nicht Steuererhöhungen vorgesehen sind. Außerdem hätte ein Hinweis auf das Niveau der Nordkreiskommunen nur zur Folge, die Steuerspirale nach oben zu drehen. Die kalkulierten Mehreinnahmen von 37.000 Euro bezeichnete Herr Dautzenberg als vergleichsweise lächerlich.

 

Die SPD-Fraktion wird ebenfalls dem Beschlussvorschlag zustimmen und verwies hierzu auf den gestiegenen Aufwand für die Reinigung. Weiterhin begrüßte Herr Neitzke die Regelung für Hunde aus dem Tierheim Aachen und hatte keine Bedenken für eine Beibehaltung der Steuerbefreiung für Gebrauchshunde.

 

Erster Beigeordneter und Kämmerer Zähringer führte aus, dass es sich bei der Steigerung erstmals nach fünf Jahren um eine  maßvolle Erhöhung handelt und verwies auf die durchgeführten kostenaufwendigen Ordnungsmaßnahmen und präventiven Maßnahmen (Robidog, Lösplätze). Bei dem Wegfall der Steuerbefreiung für Gebrauchshunde wurde sich an den Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes orientiert.

 

Bürgermeister von den Driesch geht kurz auf die Haushaltssituation aufgrund der Weltwirtschaftskrise ein und rechtfertigt die Steuererhöhung.

 

Die Fraktion Linke stimmt der Erhöhung der Hundesteuer zu und zeigt sich erfreut über die Regelung für die Hunde aus dem Tierheim Aachen.

 

Herr Billmann unterstreicht nochmals die Ordnungsbehördlichen Maßnahmen und die zu erwartenden Mehreinnahmen von fast 38.000 Euro, die er mit Blick auf Mehraufwendungen im freiwilligen Aufgabensektor für relevant hält.

 

Anschließend verständigt man sich darauf, dass die Steuerbefreiung für Gebrauchshunde in § 3 Abs. 2 als Buchstabe a) eingefügt wird und fasst folgenden Beschluss:

 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den als Anlage 1 beigefügten 4. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2000 zum 01.01.2010 zu beschließen.

 

In § 3 Abs. 2 ist folgendes zu ergänzen:

 

 

a)              Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatforstdienst, von Berufsjägern, von beauftragten Feld- und Forstaufsehern und von den bestätigten Jagdaufsehern in der für den Forst-, Feld- oder Jagdschutz erforderlichen Anzahl.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              19

Nein- Stimmen:                2

Enthaltungen:                0

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Anlagen zur Vorlage