26.01.2010 - 8 Bebauungsplan I/16-1.Änderung "Debetz" Hier: Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dr. Fleckenstein ist der Ansicht, dass die richtige Reihenfolge sei, zunächst die Verträglichkeitsanalyse, die unter TOP 9 beschlossen werden solle, durchzuführen, um ggf. dann gemäß deren Ergebnis den Bebauungsplan I/16 zu ändern. Darüber hinaus müsse mit den Ergebnissen dieser Verträglichkeitsanalyse auch STRIKT beteiligt und deren Aussage hierzu abgewartet werden. Erst mit diesen Informationen könne die Zielsetzung für den Bebauungsplan durch die Stadt vorgegeben werden. Normalerweise werde ein Bebauungsplan mit einem konkreten Anlass aufgestellt. Dies wäre jedoch mit einem heutigen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes I/16 nicht der Fall. Diese zeitliche und inhaltlich verkehrte Herangehensweise sei auch daran erkennbar, dass keine Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes der Sitzungsvorlage beigefügt sei. Er betont nochmals, dass erst geprüft werden müsse, ob Einzelhandelsbetriebe im Bereich Debetz überhaupt verträglich seien und mit dem Einzelhandelskonzept einhergehen können.

 

Herr Billmann betont, dass eine mögliche „Brache“ auf dem Debetz-Gelände auf jeden Fall vermieden werden müsse. Richtige Reihenfolge des Vorgehens sei daher, zunächst Nutzungsvorschläge von der Verwaltung erarbeiten zu lassen, um sie als Diskussionsgrundlage zu nutzen und dann eine Klärung mit STRIKT herbeizuführen. Er spricht sich dafür aus, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/16 heute zu beschließen, damit die Verwaltung auch hier ihre Vorarbeit leisten könne.

 

Herr Moschel stimmt diesen Aussagen zu. Er ergänzt, dass bei einem möglichen großflächigen Einzelhandel aufgrund des zu erwartenden Mehrverkehres auch ein Verkehrsgutachten erforderlich werde. Die Erstellung oder Beauftragung dieses Verkehrsgutachtens sei dann Aufgabe des möglichen Investors.

 

Herr Mingers ist der Ansicht, dass die von Herrn Billmann vorgetragene Auffassung den Kern der Sache treffe. So solle bereits heute der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes ergebnisoffen gefasst werden, da der Möbelstandort sich voraussichtlich nur noch auf eine bestimmte Zeit halten könne. Zeitgleich müsse die Verträglichkeitsanalyse durchgeführt werden, um im Anschluss gegebenenfalls das Einzelhandelskonzept Herzogenrath anzupassen. Das Bebauungsplanverfahren könne dann lückenlos weitergeführt werden. Ein Investor könne zu dem Verkehrsgutachten verpflichtet werden, wenn der mögliche Betreiber bekannt sei.

 

Herr Moschel richtet an die Verwaltung die Frage, ob sie auch überlegt habe, hier Wohnen vorzusehen.

 

Herr Mingers antwortet, dass die Verwaltung hierüber noch nicht nachgedacht habe und der Eigentümer der Fläche wahrscheinlich auch nicht.

 

Herr Dr. Fleckenstein trägt nochmals vehement vor, dass erst alle Voruntersuchungen abgearbeitet sein müssen, bevor der Bebauungsplan entsprechend den Ergebnissen angepasst und geändert werde. Es handele sich hier um eine komplizierte Gemengelage, für die zuerst geprüft und geklärt werden müsse, was hier überhaupt machbar und möglich sei. Andere  Vorgehensweisen seien nicht sinnvoll.

 

Herr Mingers verweist auf den Städtebaulichen Vertrag, der Anfang letzten Jahres zwischen der Stadt Herzogenrath, der Eigentümergemeinschaft Tatas GbR und der Roda Beteiligungs GmbH abgeschlossen wurde. Hierin werde geregelt, dass der Vorhabenträger alle nötigen Fachgutachten zur Schaffung der erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen auf eigene Kosten erstelle bzw. erstellen lassen werde. Da mit Kosten für die Stadt nicht zu rechnen sei, vertue sich die Stadt heute nichts, beide Verfahren zeitgleich zu beginnen. Die Ergebnislage sei noch offen, es sei jedoch auch nicht verwerflich, beide Beschlüsse bereits heute zu fassen.

 

Herr Ameis erkundigt sich, warum das Privathaus an der Zechenstraße in den Änderungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werde.

 

Herr Mingers antwortet, dass der Geltungsbereich der 1. Änderung dem Geltungsbereich des heutigen Bebauungsplanes I/16 entspreche. Es sei zwar möglich, einen Geltungsbereich ohne dieses Privathaus zu wählen, erforderlich sei dies jedoch nicht.

 

Herr Becker betont die Bedeutung der Zielsetzung, Standort und Arbeitsplätze hier zu fördern und zu erhalten.

 

Herr Dr. Fleckenstein vertritt nochmals die Auffassung, die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/16 heute nicht zu beschließen und zunächst die Durchführung der Verträglichkeitsanalyse durchzuführen und die Ergebnisse abzuwarten.

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Beschluss

Beschluss:

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes I/16
- 1. Änderung „Debetz“. Das Verfahren erfolgt gem. § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja:              12

Nein:                 8

Enthaltungen:                --

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Anlagen zur Vorlage