25.02.2010 - 14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan 1. Änderung II/...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Rat der Stadt Herzogenrath
- Datum:
- Do., 25.02.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Stadtverordneter Billmann erachtet es für notwendig, die Angelegenheit nunmehr zu einem Abschluss zu bringen. Der Abwägungsprozess zwischen den Interessen der Anwohner und denen des Investors sei ausführlich und erschöpfend erfolgt. Weiterhin stellt er klar, dass er nur stellvertretendes Mitglied des Petitionsausschusses sei und bisher in keiner Weise Einfluss auf die Entscheidung dieses Gremiums genommen habe.
Stadtverordneter Ameis hält es für angezeigt, die Meinung der Bürger zu respektieren, die sich durch das Vorhaben eingeengt und bevormundet fühlen. Er schlägt vor, von einer Beschlussfassung bis zu einer endgültigen Entscheidung des Petitionsausschusses abzusehen.
Auf Nachfrage der Stadtverordneten Fink betont Bürgermeister von den Driesch, dass aufgrund der Beschlussfassung des Umwelt- und Planungsausschusses nach § 33 BauGB Anspruch auf eine Baugenehmigung bestehe.
Aufgrund dieser Sachlage hält sie eine Beschlussfassung für vertretbar, ohne die Beratungen des Petitionsausschusses abzuwarten.
Stadtverordneter Dr. Fleckenstein verdeutlicht, dass seine Fraktion den Beschlussvorschlag ablehne, da im Gegensatz zu der Auffassung der CDU die Interessen der Anwohner im Vordergrund stehen.
Stadtverordneter Dr. Fasel stellt klar, dass es sich bei der Angelegenheit um ein normales und übliches B-Plan-Verfahren handele. Das Verfahren wurde sorgfältig und sauber durchgeführt. Die per Email geäußerten Diffamierungen findet er ungeheuerlich und weist diese auf das Schärfste zurück. In diesem Zusammenhang spricht er Bürgermeister von den Driesch sowie dem Stadtverordneten Billmann sein uneingeschränktes Vertrauen aus.
Bürgermeister von den Driesch betont, dass er entgegen entsprechenden Gerüchten nicht in die Bergstraße ziehen werde.
Stadtverordneter T. Dautzenberg stimmt den Ausführungen des Stadtverordneten Dr. Fasel vollumfänglich zu.
Stadtverordneter Billmann widerspricht der Aussage, nur die Interessen des Investors zu vertreten. Schließlich würde u.a. auch Wohnraum für Behinderte geschaffen werden. Außerdem gebe er zu bedenken, dass der Investor auch ohne Änderung des B-Plans ein ähnliches Gebäude hätte errichten können.
Beschluss
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
- die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen
- die Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen
- die Abwägung der im Rahmen der erneuten öffentlichen (verkürzten) Auslegung eingegangenen Anregungen
- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 1.Änderung II/19 „Rumpen“ als Satzung gem. § 10 (1) BauGB
Anlagen zur Vorlage
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