18.05.2010 - 7 Übernahme der Trägeranteile für die neue fünfte...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 18.05.2010
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Barth führt aus, dass der Antrag zur Übernahme des Trägeranteils schlüssig begründet sei und die beantragte Zuschusshöhe auf der realen Nachfragesituation basiere. Von daher vertrete die SPD-Fraktion die Auffassung, dass der Trägeranteil in voller, nachzuweisender Höhe zu übernehmen sei. Mit einer – wie von der Verwaltung vorgeschlagen – pauschalisierten Abrechnung könne man sich nicht anfreunden und fordere demgegenüber eine Spitzabrechnung entsprechend dem nachzuweisenden Bedarf. Die Beträge des Beschlussvorschlages seien von daher entsprechend anzupassen und mit den Worten „bis zur Höhe von“ zu ergänzen.
Herr Heine entgegnet, dass JHA und Rat im Jahre 2008 beschlossen haben, von einer jährlich neu durchzuführenden Spitzabrechnung zu Gunsten einer Pauschalierung abzusehen. Analog zur Landesregelung sollte dann eine jährliche Anpassung um 1,5 % erfolgen. Im Rahmen der Gleichbehandlung sei die Vorlage dem entsprechend erstellt worden.
Herr Becker greift den Gedanken der Gleichbehandlung auf und betont, dass keine unterschiedlichen Regelungen für verschiedene Träger gelten können. In soweit sei es konsequent, entweder so zu verfahren wie bislang üblich oder das System insgesamt umzustellen.
Diese Auffassung wird durch Herrn Barth bestätigt. „Arme Träger“ seien in Herzogenrath zwei Einrichtungen der AWO sowie 4 Einrichtungen von Elterninitiativen. Auch hier müsse dann eine Spitzabrechnung erfolgen.
Herr Becker vertritt daraufhin die Auffassung, dass man zunächst klären müsse, was ein solcher Beschluss letztlich für finanzielle Auswirkungen hat. Man könne nicht einen Beschluss fassen ohne zu wissen, welche finanziellen Konsequenzen ein solcher Beschluss zeitige.
Herr Mathieu beantragt daraufhin, den Beschluss zu vertagen und die erforderlichen Informationen zusammenstellen zu lassen. Frau Gülpen schließt sich diesem Antrag an.
Herr Heine erklärt, dass er nicht in der Lage sei, ad hoc genaue Zahlen zu nennen. Hierzu sei ein größerer Verwaltungsaufwand erforderlich.
Frau Froese-Kindermann gibt zu bedenken, dass Spitzabrechnungen gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Planungsunsicherheit erhöhe, da mit jährlich wechselnden Zuschüssen zu rechnen sei. Zudem müsse ein alljährlich wiederkehrender, erhöhter Verwaltungsaufwand zur Erstellung der Spitzabrechnungen betrieben werden.
Da keine Einigkeit erzielt werden kann, bringt der Vorsitzende zunächst den Antrag auf Vertagung zur Abstimmung. Dieser wird mit 8 Nein-Stimmen gegen 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Aachen-Land e. V., für die Kindertageseinrichtung Käthe-Strobel in Herzogenrath-Kohlscheid für die zusätzliche fünfte Gruppe ab dem 01.08.2010 aus freiwilligen Mitteln der Stadt einen Pauschalzuschuss zum Trägeranteil in Höhe von bis zu 14.107,57 €uro jährlich zu gewähren.
Damit wird der Gesamtzuschuss ab diesem Zeitpunkt von bisher 45.020,83 € auf 59.128,40 €uro aufgestockt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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