08.06.2010 - 9 Übernahme der Trägeranteile für die neue fünfte...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Mathieu führt aus, dass aus Sicht seiner Fraktion fraglich sei, inwieweit durch die Anhebung des Betrages von ursprünglich 12.500 Euro auf nunmehr 14.107,57 Euro die Gleichbehandlung aller armen Träger sichergestellt sei. Er bittet deshalb eine Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Rates zu verschieben und gleichzeitig die Verwaltung mit der Erstellung einer Vergleichsberechnung unter Berücksichtigung der Verhältnisse aller armen Träger zu beauftragen. Hierdurch soll transparent dargestellt werden, dass eine Gleichbehandlung der armen Träger sichergestellt wird.

 

Bürgermeister von den Driesch weist darauf hin, dass es bisher keinen vergleichbaren Sachverhalt gegeben habe.

 

Stadtverordneter Barth erläutert, dass es sich bei dem Antrag der AWO um die Einrichtung einer zusätzlichen U 3-Betreuung handele. Seit Einführung des KiBiz handelt es sich hierbei um den ersten Antrag eines armen Trägers. Bei dem angeführten Vergleich mit dem Evangelischen Kindergarten in der Magerauer Straße handelt es sich nicht um einen armen Träger, so dass die Finanzierungsgrundlage eine andere ist. Aufgrund dieser Tatsachen kann seiner Meiung nach der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt werden. Weiterhin verweist er auf die Beratungen des Jugendhilfeausschusses, bei denen ein Zuschuss von „bis zu 14.107,57 Euro“ beschlossen wurde und nicht wie in der Vorlage aufgeführt ein Festzuschuss von 14.107,57 Euro. Durch diese Formulierung sollte sichergestellt werden, dass nur der tatsächliche Bedarf bezuschusst wird. Er gibt zu bedenken, dass bei einem Zuschuss von 12.500 Euro die AWO nicht in der Lage sei, alle angemeldeten Kinder mit einem Betreuungsbedarf von 45 Std. aufzunehmen, sondern vielmehr gezwungen sei, max. einen Betreuungsbedarf von 35 Std. anzubieten, da der AWO eine Vorfinanzierung nicht möglich sei. Vor diesem Hintergrund spricht er sich für den von ihm vorgetragenen Beschlussvorschlag aus, um der AWO Planungssicherheit zu geben.

 

Beigeordnete Froese-Kindermann führt aus, dass unter Berücksichtigung des am 01.08. beginnenden Kindergartenjahres zumindest der von der Verwaltung vorgeschlagene Betrag von 12.500 Euro beschlossen werden sollte. Die Vorlage der Verwaltung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses erfolgte unter konsequenter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2008 und des damit einhergehenden Wechsels von einer Spitzabrechung hin zu einer Pauschale. Sie gibt deshalb zu bedenken, dass durch einen anderen Beschluss von dem Grundsatz der pauschalen Abrechnung der Trägeranteile abgewichen würde.

 

Bürgermeister von den Driesch betont, dass er vor diesem Hintergrund auch die Vorlage für den Jugendhilfeausschuss mit einem Zuschuss von 12.500 Euro freigegeben habe.

 

Stadtverordnete Gülpen erläutert, dass keinenfalls eine Verschlechterung der Situation der AWO gewollt sei und der Zuschuss in Höhe von 12.500 Euro insoweit die volle Zustimmung finde. Unklar sei allerdings im Falle der Beschlussfassung über den höheren Betrag, ob hierdurch nicht eine Ungleichbehandlung der armen Träger im Stadtgebiet verursacht würde. Sie betont die Notwendigkeit, als Rat alle armen Träger gleich zu behandeln. Eine Beschlussfassung über einen höheren Zuschuss beantragt sie zurückzustellen, bis durch Vergleichberechnungen belegt sei, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt wird.

 

Stadtverordneter Barth hebt hervor, dass eine Verletzung der Gleichbehandlung ausscheide, da vergleichbare Fälle bisher nicht existieren. In der Zukunft könnten vergleichbare Fälle auftreten. Eine Begrenzung des Zuschusses würde allerdings dazu führen, dass arme Träger nicht mehr ihre Kosten bezuschusst erhalten. Im Falle der AWO würde dies bedeuten, dass nicht alle Betreuungsbedarfe zum 01.08.2010 gesichert werden könnten. Gerade aufgrund der geringen Mehrkosten im Vergleich zum Gesamthaushalt hält er den Aufwand zur Erarbeitung der geforderten Informationen für nicht gerechtfertigt.

 

Stadtverordneter Mathieu betont, dass durch die beantragte Zuschusshöhe nunmehr eine Veränderung des üblichen Berechnungsverfahrens erfolge, wodurch möglicherweise die übrigen armen Träger benachteiligt würden. Hierzu fordert er entsprechende Informationen der Verwaltung.

 

Stadtverordneter Billmann führt ergänzend aus, dass vielfach bei armen Trägern zur Kostensenkung Eltern Eigenleistungen erbringen würden. Inwieweit dies ebenfalls auf die AWO zutreffe sei ihm nicht klar. Eine Beschlussfassung über einen Zuschuss von 12.500 Euro betrachtet er nach jetzigem Beratungsstand als fairen Kompromiss. Angesichts der eventuellen finanziellen Folgen einer darüber hinausgehenden Bezuschussung hält er eine Berechnung der möglichen finanziellen Auswirkungen für notwendig, um auch in Zukunft bei den freiwilligen Leistungen handlungsfähig zu bleiben.  

 

Stadtverordneter Bock hält es angesichts des demographischen Wandels für vertretbar, im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf den vollen Zuschuss auszuzahlen.

 

Stadtverordneter Dr. Fleckenstein stellt klar, dass auf der Grundlage der geltenden Gesetze der Träger der Kindertagesstätte über die Aufnahme der Kinder entscheidet. Durch eine Reduzierung des Zuschusses würde dies unmöglich. Mangels entsprechender Vergleichsfälle sollte von umfangreichen Berechnungen abgesehen werden. Im Ergebnis würde die AWO durch die Formulierung des Beschlusses „... bis zu ...“ keinen höheren Zuschuss als benötigt erhalten.

 

Stadtverordneter Barth betont bezugnehmend auf die Ausführungen des Stadtverordneten Billmann, dass die Eltern unabhängig von der Art des Trägers Elternbeiträge aufgrund einheitlicher gesetzlicher Grundlagen entrichten müssen. Er stellt fest, das die SPD-Fraktion am Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses und an einer Abstimmung hierüber festhält. 

 

Stadtverordneter Fink unterstreicht, dass ihre Fraktion sich ebenfalls für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einsetzt. Vor diesem Hintergrund wurden bisher auch alle Träger bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen unterstützt. Im vorliegenden Sachverhalt gehe es aber nicht um die Benachteiligung eines armen Trägers, sondern vielmehr um die Gleichbehandlung aller armen Träger. Hierzu ist eine eindeutige Berechnungsgrundlage der Verwaltung nötig, um dies zu prüfen und ggf. für künftige Anträge über die entsprechenden Berechnungsgrundlagen zu verfügen.

 

Stadtverordneter Dr. Helbig bestätigt als Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, dass der Beschluss mit der Formulierung „... bis zu...“ gefasst wurde.

 

Bürgermeister von den Driesch stellt fest, dass es um klare Entscheidungsgrundlagen geht, unabhängig vom Vorliegen eventueller Vergleichsfälle. Der Vorschlag der Verwaltung erfolgte auf der Grundlage der Vorgaben des KiBiz. Insoweit sei nunmehr eine Grundsatzentscheidung zu treffen, ob die pauschalen Ansätze des KiBiz oder die tatsächlichen Verhältnisse künftig maßgeblich sind.

 

Im gleichen Sinne äußert sich Beigeordnete Froese-Kindermann.

 

Stadtverordneter Neitzke hält es für notwendig, aufgrund der bekannten Anmeldezahlen auch einen Zuschuss in Höhe des zu erwartenden Bedarfs zu gewähren. Gleichzeitig bemängelt er, dass die Niederschrift des zuständigen Fachausschusses noch nicht vorliegt.

 

Stadtverordneter Billmann betont, dass ungeachtet der Höhe des strittigen Betrages es legitim sei, in eine erneute Sachdiskussion auf der Grundlage der zu ermittelnden Zahlen einzutreten und dann ggf. über die Aufstockung des Zuschusses an die AWO zu entscheiden.

 

Stadtverordneter Schmälter spricht sich dafür aus, der AWO als unzweifelhaft armem Träger den vollen Zuschuss auszuzahlen, um die Betreuung der nachweislich angemeldeten Kinder zu sichern.

 

Bürgermeister von den Driesch stellt fest, dass aufgrund der Entscheidung aus dem Jahr 2008 eine Festbetragsregelung für die bestehenden Gruppen auf der Grundlage der damaligen Ist-Zahlen gewährt wird. Veränderte Verhältnisse, z.B. Änderung der Betreuungszeiten sind hierbei nicht berücksichtigt. Ein Vergleich zwischen AWO und evangelischer Kirche sei allerdings nicht gerechtfertigt.

 

Stadtverordneter Neitzke hält es für notwendig, die Zuschussgewährung zu überarbeiten und den veränderten Verhältnissen anzupassen. Dies wurde auch in der Vergangenheit schon praktiziert.

 

Stadtverordneter Jörissen sieht keine wesentliche Diskrepanz zwischen der Beschlusslage des JHA und den Ausführungen des Rates. Als Kompromiss regt er an, sich der Beschlusslage des JHA anzuschließen, da aufgrund der Formulierung des Beschlussvorschlages für die Stadt eine event. notwendige Rückzahlung gesichert sei.

 

Stadtverordnete Gülpen spricht sich dafür aus, für die Zukunft ein vertretbares Verfahren der Zuschussgewährung zu entwickeln. Den Vorwurf, bei einer Zuschussgewährung von 12.500 Euro Kinder vom Besuch einer Kindertagesstätte auszuschließen, weist sie zurück.

 

Im Ergebnis wird unter Berücksichtigung der kontroversen Diskussion folgender Kompromiss gefasst.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für eine Sondersitzung des JHA am 29.06.2010 eine Vorlage zu erarbeiten und dabei rechnerisch darzustellen, welche finanziellen Auswirkungen sich ergeben, wenn allen armen Trägern auf der Basis der gegenwärtigen Ist-Zahlen Betriebskostenzuschüsse gewährt würden. Als Vergleich sind die im Rahmen des Grundsatzbeschlusses aus dem Jahr 2008 festgesetzten Beträge zu berücksichtigen.

 

Eine Beschlussfassung über die Höhe des Zuschusses wird auf die nächste Sitzung des Stadtrates am 29.06.2010 verschoben. Gleichzeitig wird der AWO signalisiert, dass sie in jedem Fall mit einem Zuschuss von 12.500 Euro rechnen kann.

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Anlagen zur Vorlage