21.09.2010 - 10 Verbesserung der Situation rund um den Bereich ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bau- und Verkehrsausschuss
- Datum:
- Di., 21.09.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1: a) Verkehr
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schlebusch weist auf die schwierige Verkehrssituation für die Anwohner vor Ort hin und schlägt eine Änderung des Beschlussvorschlages dahingehend vor, dass jeweils zu Beginn der Anna-Klöcker-Straße auf Höhe der Häuser Nr. 26/29 bzw. 11/12 ein Durchfahrtsverbot mittels VZ 253 mit dem Zusatz „Anlieger frei bis zu den Häusern Nr. 26/29 bzw. 11/12“ einrichten zu lassen. Allerdings führe auch dieser Vorschlag dazu, dass Ver- und Entsorgungsfahrzeuge dann den Kreisverkehr an der Weidstraße nicht mehr nutzen dürften.
Beigeordnete Froese-Kindermann stellt dazu fest, dass die Anliegerbeschränkung von der Verwaltung ausgiebig geprüft worden sei und festgestellt werden müsste, dass diese rechtlich nicht zu den gewünschten Ergebnissen führen würde. Zudem dürften Verkehrszeichen nur dann aufgestellt werden, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Gefahr sei. Auf telefonische Nachfrage vom Tage habe ihr der Betreiber des Seniorenheimes, Herr Kames, mitgeteilt, dass seine Einrichtung fünf mal, über drei Tage in der Woche verteilt, von Lkw schwerer als 3,5 Tonnen über die Anna-Klöcker-Straße angefahren würde. Dies habe er dem Bürgermeister Herrn von den Driesch am 08.06.2010 bereits ebenfalls so erklärt. Bei einem so geringen Aufkommen an Lkw-Verkehr könnten keine belastenden VZ von der Verwaltung aufgestellt werden.
Herr Schlebusch zählt daraufhin auf, dass mehrmals an allen Tagen der Woche Fahrzeuge einer Wäscherei, eines Containerdienstes sowie eines Getränkelieferanten die Einrichtung über die Anna-Klöcker-Straße anfahren würden.
Beigeordnete Froese-Kindermann erwidert, dass die Fahrzeuge der Wäscherei leichter als 3,5 Tonnen an zulässigem Gesamtgewicht seien und somit auch nicht unter das Durchfahrtsverbot nach dem VZ 253 fallen würden.
Herr Billmann zeigt sich darüber verwundert, dass vor den Umbauarbeiten der Weidstraße entlang des Seniorenheimes Einigkeit zwischen Verwaltung und Betreiber der Einrichtung über diese Baumaßnahme und einer Beteiligung des Betreibers an den Umbaukosten bestanden habe. Zudem habe angeblich eine Lösung der Ver- und Entsorgungfahrten für die Einrichtung einzig über die Weidstraße im Raum gestanden. Heute sei von einer Kostenbeteiligung nichts mehr zu hören und der Betreiber beharrt heute starr darauf, weiterhin Ver- und Entsorgungfahrten zu seiner Einrichtung über die Anna-Klöcker-Straße laufen zu lassen. Irgendwas stimme da doch nicht, er bittet um Aufklärung.
Technischer Dezernent Staron erwidert darauf, dass es in der Vergangenheit zuerst eine Zusage des Betreibers der Einrichtung gegeben habe, sich an den Umbaukosten der Weidstraße zu beteiligen. Dies sei in mehreren Protokollen auch so nachvollziehbar festgehalten worden. Während des Umbaus sei es dann zu einem Meinungswechsel des Betreibers gekommen. Dieses Verhalten des Betreibers sei dem Ausschuss auch so mitgeteilt worden und dieser habe mit diesem Wissen dann dem Umbau der Weidstraße letztendlich zugestimmt.
Herr Schlebusch fragt nach, ob die Parkverbotsbeschilderung an den jeweiligen Wendeplätzen angebracht worden sei und weist dann noch darauf hin, dass mit den Umbauarbeiten der Weidstraße das VZ 325 „Verkehrsberuhigter Bereich“ entfernt worden sei. Er bittet die Verwaltung darum, diese wieder aufstellen zu lassen.
Beigeordnete Froese-Kindermann erwidert, dass die Haltverbotbeschilderungen jeweils angebracht worden seien und in diesen Bereichen auch regelmäßig protokolliert werde. Die Aufstellung des VZ 325 werde geprüft.
Beschluss
Beschluss:
Der Bau- und Verkehrsauschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorläufig an der bestehenden Verkehrssituation keine Veränderungen vorzunehmen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf den Betreiber des Seniorenwohnheims weiterhin dahingehend einwirken, dass dieser die Ver- und Entsorgungsfahrten zu seiner Einrichtung primär über die vorgesehene Zufahrt der Weidstraße erfolgen lässt und die Situation vor Ort weiter zu beobachten.