21.06.2011 - 5 Schreiben des Tierschutzvereins für die StädteR...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Neitzke spricht sich für die SPD-Fraktion für eine Einführung der Katzenkastrationspflicht aus und gibt folgenden neuen Beschlussvorschlag zu Protokoll:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat , in der Ordnungsbehördlichen

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Herzogenrath vom 29.09.2009 einen neuen „§ 10a Katzen“ einzufügen.

 

§ 10 a

 

Katzen

 

 

(1)               Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese

Zuvor von einem Tierarzt kastrieren  und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.  Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

 

(2)               Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der

Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 18 unberührt.

 

Herr Billmann verweist darauf, dass für die Regelung der Angelegenheit die Städteregion zuständig ist. Darüberhinaus führt er an, dass in 2010 nur zwei verwilderte Katzen aus Herzogenrath im Tierheim abgegeben wurden.

 

Stadtverordneter Ameis schließt sich der Meinung des Tierschutzvereines an, damit das Elend der Katzen und Hunde im allgemeinen gemindert wird. Die Fraktion Die Linke wird daher den Vorschlag der SPD-Fraktion mittragen.

 

Herr Bock schlägt vor, den Tierschutzverein einzuladen, um die Angelegenheit zu besprechen, da er sich nicht vorstellen kann, dass es sich nur um zwei Katzen handelt.

 

Herr Neitzke sieht hierfür keinen Bedarf, da sich alle Fraktionen auf Einladung des Tierschutzvereines Aachen vor Ort informieren konnten und bittet um Abstimmung über den neuen Beschlussvorschlag.

 

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen, wird folgender Beschluss gefasst.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat , in der Ordnungsbehördlichen

Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Herzogenrath vom 29.09.2009 einen neuen „§ 10a Katzen“ einzufügen.

 

§ 10 a

 

Katzen

 

 

(1)               Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese

Zuvor von einem Tierarzt kastrieren  und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen.  Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen.

Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

 

(2)               Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der

Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 18 unberührt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              10             

Nein- Stimmen:                8

Enthaltungen:                2

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Anlagen zur Vorlage