20.09.2011 - 5 Sponsoring in Herzogenrath hier: Antrag der Fra...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Stadtverordneter Neitzke teilt mit, dass die SPD-Fraktion dem vorgelegten Beschlussvorschlag nicht folgen kann, da er nicht zu der geforderten Transparenz im Sponsoringbereich beitrage.

 

Er beantragt daher die folgende Erweiterung des Beschlussvorschlages:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt mit Sponsoren- und Spendengeldern wie folgt zu verfahren:

 

-          Im Folgejahr der Sponsorenleistung wird der Name des Sponsors, die jeweilige Art der Sponsoringleistung, der Wert in Euro und der konkrete Verwendungszweck dem Rat vorgelegt.

-          Die Angaben werden anschließend mit der Niederschrift auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

-          Zukünftig wird mit dem Sponsoringvertrag die Einverständniserklärung des Sponsors eingeholt.

-          Lehnt der Sponsor die Veröffentlichung ab, kommt der Sponsoringvertrag nicht zustande.

-          Geld- und Sachspenden, die unabhängig von einer aktuellen Veranstaltung eingehen (z.B. durch Erbschaften), werden einmal jährlich dem Rat ohne Namensnennung im öffentlichen Teil bekannt gemacht und im nichtöffentlichen Teil werden die Namen genannt.“

 

Stadtverordneter Billmann führt aus, dass die CDU-Fraktion diesem Vorschlag nicht folgen kann.

 

Stadtverordneter Bock begrüßt die Änderung und fragt an, wieso in dem Beschlussvorschlag der Verwaltung eine Bagatellgrenze von 1000 Euro festgelegt wurde, da er diese für nicht notwendig hält.

 

Bürgermeister von den Driesch erläutert, dass die Korruptionsbeauftragte hier eine Gesetzesregelung übernommen hat.

 

Stadtverordneter Neitzke ergänzt, dass die Bagatellgrenze bei seinem erweiterten Beschlussvorschlag entfällt.

 

Bürgermeister von den Driesch bringt den erweiterten Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt mit Sponsoren- und Spendengeldern wie folgt zu verfahren:

 

-          Im Folgejahr der Sponsorenleistung wird der Name des Sponsors, die jeweilige Art der Sponsoringleistung, der Wert in Euro und der konkrete Verwendungszweck dem Rat vorgelegt.

-          Die Angaben werden anschließend mit der Niederschrift auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

-          Zukünftig wird mit dem Sponsoringvertrag die Einverständniserklärung des Sponsors eingeholt.

-          Lehnt der Sponsor die Veröffentlichung ab, kommt der Sponsoringvertrag nicht zustande.

-          Geld- und Sachspenden, die unabhängig von einer aktuellen Veranstaltung eingehen (z.B. durch Erbschaften),  werden einmal jährlich dem Rat ohne Namensnennung im öffentlichen Teil bekannt gemacht und im nichtöffentlichen Teil werden die Namen genannt.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              12             

Nein- Stimmen:              7

Enthaltungen:              1

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