13.10.2011 - 11 Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme v...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 13.10.2011
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Gülpen erkundigt sich, wie unter Berücksichtigung des beitragsfreien Kindergartenjahres die Regelung für Geschwisterkinder gestaltet sei.
Herr Heine erklärt, dass nach der örtlichen Satzung Geschwisterkinder bislang von Beiträgen freigestellt gewesen seien und man von dem in Herzogenrath stets verfolgten Grundsatz der Familienfreundlichkeit auch unter den neuen Rahmenbedingungen nicht abweichen wolle. Das bedeute: Geschwisterkinder bleiben beitragsfrei.
Frau Froese-Kindermann ergänzt die Ausführungen des Herrn Heine mit dem Hinweis, wo dieser Passus in der Satzung zu finden ist: Ziffer III., § 17 Abs. 2 .
Beschluss
Beschluss:
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat die Satzung vom 18.10.2011 über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 08.06.2010.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
37,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
89 kB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
246,1 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
488,1 kB
|
|||
5
|
(wie Dokument)
|
137,4 kB
|