08.12.2011 - 3 Überschuldung von Privathaushalten hier: Antrag...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Schmitz und Frau Ermert, Verbraucherberatungsstelle Alsdorf, referieren zum Thema „Überschuldung von Privathaushalten“. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt und über das Ratsinformationssystem abrufbar.

 

Herr Joerißen dankt Frau Schmitz und Frau Ermert für den ausführlichen Vortrag. Er fragt nach, ob es sich bei den Zahlen zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um Gesamtzahlen handele.

 

Auch Herr Prast spricht seinen Dank aus. Er wolle wissen, ob es sich bei den angegebenen 811 offenen Beratungen um allgemeine Zahlen oder speziell um Zahlen für Herzogenrath handele.

 

Frau Schmitz teilt hierzu mit, dass bei den Kurzberatungen (offene Beratungen) eine Statistik, aufgegliedert nach Städten, kaum möglich sei, so dass es sich hierbei um die allgemeinen Fallzahlen handele.

 

Herr Prast fragt nach, ob die bereits vorhandenen Guthabenkonten durch die P-Konten abgelöst werden würden.

 

Frau Ermert führt aus, dass es sich bei den P-Konten in der Regel um Guthabenkonten handele. Es werde lediglich eine Zusatzvereinbarung geschlossenen, damit Pfändungen im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen nicht vollzogen werden könnten. Bestehe auf einem Konto bereits ein Minus-Betrag, so werde dieser auf Unterkonten umgeschuldet und das Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, damit die weiteren Geldeingänge geschützt werden würden.

 

Des Weiteren ist für Herrn Prast interessant, ob die Tendenz zu steigenden Beratungszahlen abzusehen sei.

 

Frau Ermert  teilt mit, dass die Zahlen gleichbleibend bis steigend seien. Auffällig sei jedoch, dass die Anzahl der Gläubiger steige.

 

Frau Fink dankt ihrerseits für den Vortrag. Für sie seien die Fallzahlen aus Herzogenrath sehr hoch. Es sei wichtig, dass man über die Zahlungsschwierigkeiten Bescheid wisse.

Sie fragt nach, was die Verbraucherberatungsstelle raten würde, wenn die Überschuldung bereits hoch sei. Ob zunächst an die Banken verwiesen werde und die Gläubiger durch einen erneuten Kredit befriedigt werden sollten oder ob man direkt die Verbraucherberatungsstelle aufsuchen solle.

 

Frau Ermert führt hierzu aus, dass man sich grundsätzlich vorab, z.B. in der offenen Sprechstunde, beraten lasse solle. Dort könne dann  relativ schnell festgestellt werden, ob und wenn ja welches Rückzahlungsmodell Sinn mache. Wenn z.B.  bereits ein Inkassobüro involviert sei, mache ein erneuter Kredit wenig Sinn.

Es gebe jedoch zusätzlich noch das Problem, dass oftmals keine schriftlichen Erklärungen vorliegen würden, so dass zunächst recherchiert werde müsse, welche Forderungen berechtigt seien. Erst dann könne man nach einer individuellen Lösung suchen, welche oft eine langfristige Beratung nach sich zöge. Ein Darlehen bei der Bank sei nur dann eine Lösung, wenn vorab diese Punkte geklärt seien.

 

Auch Frau Sobczyk spricht den Referentinnen ihren Dank aus. Sie spricht sich dafür aus, dass der Verbraucherschutz auch weiterhin gewährleistet sein müsse.

Ihrer Meinung nach gebe es zwei Modelle von verschuldeten Personen. Einerseits die, die bereits Probleme mit den Banken und Inkassobüros hätten und andererseits diejenigen, die nur einen Rat suchen würden.

Sie fragt nach, ob den Verbrauchern auch geraten werden würde, zu kündigen, um aus den abgeschlossenen Verträgen herauszukommen.

 

Frau Ermert führt zu den zwei Modellen aus, dass es sich bei den allgemeinen Beratungen um die akute Beratung von Verbrauchern und bei den langfristigen Beratungen um die Schuldnerberatung handele.

Wenn bereits ein Inkassobüro involviert sei, sei eine Kündigung in den meisten Fällen nicht mehr möglich. Diese Beratung münde dann meistens in eine langfristige Schuldnerberatung. In der allgemeinen Beratung würden die Verbraucher bereits auf noch mögliche Kündigungen hingewiesen.

 

Frau Schmitz ergänzt hierzu, dass bei einer Insolvenz direkt die Schuldnerberatung zum Zuge komme. Sollte jedoch jemand z.B. zu viele Verträge abgeschlossen haben, so würde zunächst eine allgemeine Beratung stattfinden. Dies würde jedoch immer vor Ort entschieden und von den Verbrauchern auch angenommen.

 

Auch Herr Fischer dankt für die Ausführungen. Bezüglich des P-Kontos fragt er nach, ob jede Bank dazu verpflichtet sei, ein solches einzurichten, wie hoch die Pfändungsfreigrenzen seien und ob sich bezüglich des Zahlungsverkehres bei einem P-Konto etwas ändern würde.

Zudem fragt er noch, ob gerade bei Jüngeren die Schulden durch Handy- oder Internetverträge zustande kommen würden.

 

Frau Ermert teilt mit, dass jeder einen Anspruch auf maximal ein P-Konto habe. Zudem könne nur ein Einzelkonto und kein Gemeinschaftskonto in ein P-Konto umgewandelt werden. Jedoch sei anzumerken, dass nicht jeder generell einen Anspruch auf ein Girokonto habe. Die Umwandlung in ein P-Konto dauere in der Regel 4 Werktage und die Kontoführungsgebühren müssten gleich hoch sein, wie bei einem Girokonto.

Der Sockelbetrag der Pfändungsfreigrenze betrage 1.028,89 €. Zusätzlich könne für die erste zu unterhaltende Person ein Freibetrag in Höhe von 387,22 € hinzukommen.  Für jede weitere zu unterhaltende Person komme nochmals ein Betrag in Höhe von 215,73 € hinzu. Des Weiteren erhöhe auch zu leistender Unterhalt für Kinder außerhalb des Haushaltes den Freibetrag. Auch Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Einmalzahlungen durch das Jobcenter, etc. würden den Freibetrag erhöhen. Jedoch sei es notwendig, sich die Zahlungen durch die Verbraucherzentrale bescheinigen zu lassen, damit diese anerkannt werden. Die Bescheinigungen seien unbefristet gültig.

Ein P-Konto werde genauso geführt wie ein Girokonto. Manchmal sei lediglich das Online-Banking nicht möglich.

 

Frau Schmitz führt aus, dass die Altersstruktur zunehmend jünger werde bzw. sich viele gerade erst in Ausbildung befänden. Jedoch habe man hierüber keine genauen Zahlen. Natürlich seien Handy- und Internetverträge maßgeblich daran beteiligt.

 

Frau Froese-Kindermann spricht den Referentinnen seitens der Verwaltung ihren Dank aus. Der Ausschuss habe nunmehr einen Überblick darüber bekommen, was die Menschen dazu bewege, die Schuldnerberatung aufzusuchen. Für sie sei es interessant zu wissen, ob überwiegend Empfänger von Transferleistungen oder auch andere Einkommensgruppen die Beratungsstelle aufsuchen würden.

 

Frau Ermert teilt mit, dass überwiegend Transferleistungsempfänger bzw. Personen mit niedrigem Einkommen, die oftmals dem Existenzminimum nahe seien, Ratsuchende seien. Oft würde bereits an Inkassobüros gezahlt werden, was jedoch nicht der Tilgung der aufgehäuften Schulden diene, sondern vielmehr dazu, die Verwaltungsgebühren der Inkassobüros zu bezahlen.

 

Frau Schmitz ergänzt, dass es einen Bericht sowohl für das Land NRW als auch für die StädteRegion Aachen gebe, aus dem hervorginge, dass ca. 50 % der Ratsuchende SGB-II Leistungen empfingen. Jedoch seien, wie schon gesagt, die jungen Leute oder die noch in Ausbildung befindlichen zahlenmäßig nicht greifbar.

 

Herr Bock dankt der Verbraucherberatungsstelle für die geleistete Arbeit und Frau Schmitz und Frau Ermert für den Vortrag. Man sehe an den genannten Zahlen und Leistungen, dass die Arbeit immer komplizierter werde. Ihn interessiere, ob die Verbraucherberatungsstelle aufgrund der steigenden Fallzahlen auch präventiv tätig sei.

 

Frau Schmitz führt hierzu aus, dass der jetzige Insolvenz- und Schuldnerberatungsvertrag mit der StädteRegion Aachen zum 31.12.2011 auslaufe. Der neue Vertrag zum 01.01.2012 sei derart gestaltet, dass eine Abrechnung nicht mehr pauschal, sondern für die einzelnen Fälle erfolge. Prävention sei daher nur möglich, wenn die entsprechenden Fallzahlen vorhanden seien und eine Zusatzvereinbarung geschlossenen sei. Derzeit gestalte sich die Präventionsarbeit so, dass eine Beratung in den Schulen erfolge. Im Stadtgebiet Herzogenrath arbeite man des Öfteren mit der Europaschule oder der Erich-Kästner-Schule zusammen.

 

Aufgrund der Ausführungen von Frau Schmitz gehe Herr Bock nunmehr davon aus, dass die Verbraucherberatungsstelle zukünftig weniger präventiv arbeiten werde.

 

Frau Schmitz teilt darauf hin mit, dass in Rahmen der Schuldnerberatung kaum Präventionsarbeit geleistet werde. Vielmehr könne man im Rahmen der allgemeinen Beratung präventive Arbeit ermöglichen. Hier könne sie als Beispiel die Zusammenarbeit mit dem Nell-Breuning-Haus anführen, wo die Gruppe der Arbeitslosen Ü50 beraten werden würde.

 

Auch Frau Flaßwinkel spricht ihren Dank aus. Für sie sei die Prävention ein wichtiger Aspekt, mit dem man frühzeitig anfangen müsse. Durch den Vortrag sei für sie klar geworden, dass die Über- bzw. Verschuldung auch durch ganz normales Konsumverhalten entstehen könne. Denn wenn z.B. ein Einkommen wegfallen würde, die Personen jedoch ihr bisheriges Einkaufsverhalten nicht ändern würden, komme es sehr schnell zu einer Verschuldung. Daher sei auch immer mehr die Mittelschicht betroffen.

 

Frau Schmitz erklärt, dass es bei Jugendlichen oft durch das Abschließen von diversen Handyverträgen zur Überschuldung kommen würde. Zudem habe den Umgang mit Schulden keiner gelernt. Bezogen auf die Haushalte der Mittelschicht habe sie festgestellt, dass diese nur die allgemeine Beratung aufsuchten und kaum die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen würden.

 

Abschließend dankt Herr Joerißen nochmals den beiden Referentinnen und stellt heraus, dass die Arbeit der Verbraucherberatung immer wichtiger werde, da immer Personen und Haushalte in die Schuldenfalle geraten würden.

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Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales dankt Frau Schmitz und Frau Ermert von der Verbraucherberatungsstelle Alsdorf für den Bericht hinsichtlich der Überschuldung von Privathaushalten in der Region und das anschließende Gespräch.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja- Stimmen:             

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen