08.12.2011 - 9 Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung der SJ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
- Datum:
- Do., 08.12.2011
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Prast führt aus, dass Ziel dieser Anregung sei, einen gewissen Druck aufzubauen, um mehr Flüchtlinge aufnehmen zu können.
Es sei für ihn ein Novum, dass seitens der Verwaltung kein Beschlussvorschlag vorgelegt worden sei.
Aufgrund dessen schlägt er folgenden Beschluss vor:
„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Herzogenrath sagt ja zur Aufnahme von Flüchtlingen und erklärt sich dazu bereit im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung sowie im Rahmen eines noch zu beschließenden drittfinanzierten Resettlementprogamms, ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren. Um eine optimale Umsetzung zu gewährleisten, werden Patenschaften, z.B. mit der Flüchtlingshilfe, soziale Verbände, karitative Verbände/Gruppen bzw. Vereine geschlossen bzw. übernommen.“
Frau Sobczyk teilt mit, dass sie nicht in bestehende Verwaltungsvorgänge eingreifen möchte.
Sie wolle sich, bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen an das halten, was von der Bundesregierung vorgegeben werde. Aufgrund dessen gebe es seitens ihrer Fraktion keine Zustimmung zu der vorgeschlagenen Beschlussfassung.
Frau Fink kann den Antrag der Falken gut nachvollziehen. Viele Mitglieder der Falken seien ehemalige Flüchtlinge und hätten Migrationshintergrund. Es gebe natürlich verschiedene Auffassungen bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen. Jedoch wenn man in der Lage sei, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen, solle man dies auch tun.
Die zugewiesenen Flüchtlinge seien in Herzogenrath gut untergebracht. Wenn es jedoch zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten durch die Bundesregierung gebe, solle Herzogenrath über die zugewiesenen Flüchtlinge hinaus auch weitere Flüchtlinge aufnehmen.
Herr Aretz merkt an, dass in Herzogenrath alle Flüchtlinge, die einen gesetzlichen Anspruch hätten, aufgenommen würden. Der Antrag der Falken habe jedoch keinen gesetzlichen Hintergrund. In Herzogenrath gebe es eine ständige Aufnahme der zugewiesenen Flüchtlinge. Ohne gesetzlichen Anspruch finde jedoch keine Aufnahme statt. Er ist der Meinung, dass man den Antrag der Falken zwar begrüßen könne, aber auf kommunaler Ebene nichts machen könne.
Frau Froese-Kindermann erläutert den Begriff Resettlement.
Dabei handele es sich um ein Aufnahmeprogramm mit dem Ziel eines dauernden Bleiberechts für Flüchtlinge, die zunächst in einem EU-Drittstaat Aufnahme gefunden hätten und die nach Deutschem Recht hier voraussichtlich nicht asylberechtigt seien, da sie während Kriegswirren, Hungersnöten oder ähnlichen Umständen ihr Land verlassen hätten.
Dies führe in den EU-Randstaaten in den Auffanglagen zu teilweise menschenunwürdigen Verhältnissen.
Zur Aufnahme solcher Flüchtlinge erklärten sich verschiedene Staaten bereit. Die Bundesregierung habe für 60 solcher Flüchtlinge die Aufnahme zugesagt. Sie habe kein Programm aufgelegt, ob und wie weitere Flüchtlinge aufzunehmen und zu verteilen seien.
Dies bedeute für die Stadt Herzogenrath, dass solche Flüchtlinge ihr auch nicht auf die nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aufzunehmenden Personenkreise anzurechnen und auch nicht in diesen Heimen unterzubringen seien.
Wie in der Vorlage beschrieben, müssten diese aus humanitären Gründen gegebenenfalls aufzunehmenden Menschen vor Ort versorgt und in anderen Unterkünften untergebracht werden.
Dies sei der Ansatz, den die Falken in ihren Arbeitskreisen thematisiert hätten und der letztendlich zu dem Bürgerantrag geführt habe.
Die Aktion „Save me“ folge dabei der Auffassung, dass von unten nach oben (bottom - up) die Bereitschaft für die Aufnahme von Menschen aus humanitären Gründen erklärt werden solle, um die Bundesregierung dazu zu bewegen, die Grenzen für die Aufnahme dieser Menschen aus den Auffanglagern der EU-Randstaaten in einem zu konzeptionierenden Rahmen zu öffnen. Hierbei seien selbstverständlich die personellen Kapazitäten, die Rahmenbedingungen der Aufnahme und die entstehenden Versorgungskosten (Unterbringung, Lebensbedarf, Krankenpflege etc.) zu berücksichtigen.
Deswegen habe die Verwaltung auch keinen Beschlussvorschlag gemacht, da es derzeit zwar EU-Hilfsmittel für die Aufnahme dieses Personenkreises gibt, diese jedoch nur akquiriert werden könnten, wenn die Aufnahme von der Bundesregierung zugelassen werde. Ziel der Falken sei es nach ihrer Auffassung, der Bundesregierung mitzuteilen, dass das Klima in Herzogenrath für diesen Fall positiv und fremdenfreundlich sei. Üblich sei es dann, mit den EU-Hilfsmitteln etwa Patenschaften für die Betreuung und Unterbringung in angemieteten Unterkünften vorzunehmen. Wie in der Vorlage geschildert, könnten diese Menschen sogar eine Arbeitserlaubnis erhalten. All dies seien jedoch Unwägbarkeiten, die vor einer Aufnahme von der Bundesregierung geklärt werden müssten.
Ihrer Auffassung nach beinhalte der von der SPD an diesem Abend vorgetragene Beschlussvorschlag keine finanzielle Belastung für die Stadt Herzogenrath, sondern setze voraus, dass ein Konzept einschließlich der Finanzierung und einschließlich eines Patensystems gebe.
Aufgabe an die Verwaltung sei es daher für den Fall der Beschlussfassung, diese Patensysteme bei den vorhanden ehrenamtlichen Organisationen in und um Herzogenrath herum zu erfragen. Ohne das finanzielle Grundkonzept durch die Bundesregierung sei der Beschlussvorschlag ein Appell an die Bundesregierung und eine gegen Fremdenfeindlichkeit formulierte positive Erklärung der Stadt Herzogenrath.
Herr Bock begrüßt die politische Initiative der Falken. Man könne seitens des Ausschusses jedoch lediglich eine Mitteilung an die Falken dahingehend fertigen, dass man den Antrag an die Bundesregierung weiterleite. Der Ausschuss sei hier der falsche Ansprechpartner.
Nach Ansicht von Herrn Fischer zeige sich die Bundesrepublik Deutschland als weltoffenes Land. Auch Herzogenrath sei weltoffen, so dass einer Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen nichts entgegen spreche. Bezüglich der Wortmeldung des Herrn Aretz merkt er an, dass diese so hätte verstanden werden können, als dass, wenn keine Zwangsverteilung der Flüchtlinge stattfinde, sich die CDU-Fraktion gegen eine Aufnahme von Flüchtlingen ausspreche.
Frau Sobczyk stimmt der Haltung des Herrn Bock inhaltlich zu. Gleichzeitig dankt sie Frau Froese-Kindermann für die Ausführungen zur Thematik. Sie zeigt sich empört über die Anmerkung des Herrn Fischer bezüglich der Aufnahme von Flüchtlingen. Dies sei eine Unterstellung. Es sei natürlich eine andere Situation, wenn die Aufnahme von Flüchtlingen auf freiwilliger Basis erfolge, als wenn eine Zuweisung stattfinde. Sie sei der Meinung, dass man sich an die gesetzlichen Vorgaben halten solle.
Herr Prast erklärt, dass die Intention der Falken sei, dass die Stadt Herzogenrath erkläre, dass man mehr Flüchtlinge aufnehmen würde, als man müsse. Diese Erklärung würde dann seitens der Falken an die Bundesregierung herangetragen und kund getan.
Fakt sei auch, dass nur bei finanzieller Absicherung eine Aufnahme der Flüchtlinge erfolgen könne. Der Bundesregierung solle gezeigt werden, dass es Kommunen gebe, die auch zusätzlich Flüchtlinge aufnehmen würden.
Herr Aretz weist nochmals darauf, dass die Gesetze eingehalten werden müssten. Er lasse sich nicht unterstellen, dass er gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sei.
Nach Ansicht von Frau Fink seien Gesetze bereits da, die auch nicht geändert werden könnten. Zudem hätten sich auch nicht viele Länder dazu bereit erklärt, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen, da die Gesetze dies nicht hergeben würden. Jedoch solle das Programm auf jeden Fall unterstützt werden.
Herr Prast unterstreicht nochmals, dass die Bereiterklärung der Kommune, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen, einem Schreiben der Falken an die Bundesregierung eine viel größere Aussagekraft verschaffe.
Des Weiteren führt er aus, dass Gesetze von unten nach oben geändert werden könnten. Hier sei jedoch keine Gesetzesänderung gewollt, sondern nur die Erklärung der Stadt, bereit zu sein, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen. Für Herzogenrath entstünde hierdurch kein Schaden.
Auch Frau Flaßwinkel möchte keine Gesetzesänderung anstoßen. Jedoch sollten durch die Erklärung der Stadt Herzogenrath die humanitären und christlichen Werte nochmals zum Ausdruck gebracht werden.
Herr Bock schlägt vor, für die Mitglieder des Ausschusses und des Stadtrates nochmals Staatskunde anzubieten. Seiner Meinung nach sei die Aufnahme von Flüchtlingen doch nicht das originäre Problem. Vielmehr müsse Zielsetzung sein, nicht viele Flüchtlinge aufzunehmen, sondern es überall auf der Welt so lebenswert zu machen, dass die Menschen in ihrer Heimat bleiben wollten. Daher appelliere er dafür, mehr Energien in die Entwicklungshilfe und die Außenpolitik zu stecken, als in die Aufnahme von Flüchtlingen.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der SPD-Fraktion zur Abstimmung.
Beschluss
Sodann wird der Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung: Herzogenrath sagt ja zur Aufnahme von Flüchtlingen und erklärt sich dazu bereit im Rahmen eines Resettlementprogramms der Bundesregierung sowie im Rahmen eines noch zu beschließenden drittfinanzierten Resettlementprogmms, ein Kontingent von Flüchtlingen dauerhaft aufzunehmen und bestmöglich zu integrieren. Um eine optimale Umsetzung zu gewährleisten, werden Patenschaften, z.B. mit der Flüchtlingshilfe, soziale Verbände, karitative Verbände/Gruppen bzw. Vereine geschlossen bzw. übernommen.“
mit 10 Ja-Stimmen und 9 Nein- Stimmen angenommen.