08.04.2008 - 5 Neufassung der Elternbeitrags- und Kindertagesp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Barth stellt die Zustimmung der SPD-Fraktion in Aussicht, da die Neufassung der Elternbeiträge gegenüber dem Ist-Zustand eine Verbesserung darstelle. Zu den Ausführungen in der Vorlage, dass man das Ziel verfolge, die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege nach einheitlichen Maßstäben abzuwickeln, sei festzustellen, dass die SPD-Fraktion zwischen diesen beiden Betreuungsformen erhebliche qualitative Unterschiede sehe und dies nochmals ausdrücklich feststellen wolle.

Des weiteren reflektiert Herr Barth auf die vom Gesetzgeber so vorgesehene Elternbeitragsquote von 19 % und erklärt, dass diese Quote unrealistisch sei. In Herzogenrath läge man beispielsweise bei einer Elternbeitragsquote von 13 – 14 %. Das Land habe es sich hier recht einfach gemacht, indem es den Kommunen den „Schwarzen Peter“ zugeschoben habe. Sofern diese die Zielquote nicht erreichen, sollen sie halt die Elternbeiträge entsprechend anheben. Dass dies in Herzogenrath so nicht vorgesehen sei, finde die ausdrückliche Zustimmung der SPD-Fraktion.

 

Herr Becker schließt sich den Ausführungen an, dass es sicherlich einen erheblichen qualitativen Unterschied zwischen Tagesmüttern und Kindertageseinrichtungen gebe. Andererseits wolle man das Engagement der Tagesmütter nicht gering schätzen.

 

Auch für Frau Fink hat die Betreuung in Kindertageseinrichtungen absoluten Vorrang.

Mit Blick auf die Möglichkeit, Betreuung in Kindertageseinrichtungen mit Tagespflege zu kombinieren, bittet Frau Fink um Auskunft, wie häufig eine solche Konstellation in Anspruch genommen werde. Mit Blick auf die jeweils verschiedene Bezugsperson insbesondere für die unter Dreijährigen sei eine solche Konstellation doch sicherlich bedenklich.

 

Herr Krott bestätigt, dass eine solche Konstellation höchst selten in Anspruch genommen werde. Der Passus soll aber sicherstellen, dass in einem solchen Ausnahmefall, der beispielsweise vollzeitberufstätige Alleinerziehende betreffen könne, keine finanzielle Doppelbelastung eintritt.

 

Abschließend verweist Herr Heine auf einen Fehler im Satzungsentwurf. In § 5 Abs. 2 bittet er folgende Korrektur vorzunehmen: Statt „im Sinne von § 2 Abs. 2, 1. Satz“ müsse es heißen „im Sinne von § 4 Abs. 2“.

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Beschluss

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses die beigefügte „Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege –Kinderfördersatzung- (KfS)“ einschließlich der Anlagen (Elternbeitragstabellen ab 01.08.2008 und 01.08.2009).

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:              15

Nein- Stimmen:             

Enthaltungen:             

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Anlagen zur Vorlage