Sitzungsvorlage - V/2024/294
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Flächennutzungsplans
hier: Antrag der STAWAG Energie GmbH vom 02.05.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung
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Entscheidung
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03.09.2024
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Sachverhalt
Mit o.g. Antrag vom 02.05.2024 beantragt die STAWAG Energie GmbH aus Aachen die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Herzogenrath.
Die Zielsetzung der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung von Planungsrecht für Windenergieanlagen auf zwei Flächen nordwestlich von Herbach und zwischen Hofstadt und Plitschard. Die Bereichsabgrenzung ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zum Antrag zu entnehmen. Diese beiden Gebiete, die derzeit als landwirtschaftliche Flächen ausgewiesen sind, sollen anhand einer Positivplanung als Sondergebiete mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ dargestellt werden. Der genaue Sachverhalt ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
In der Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschusses am 26.06.2024 wurden sog. „Bürgerleitlinien“ zur Entwicklung der Windenergie in Herzogenrath vorgestellt (s. Drucks.-Nr. V/2024/199). Grundgedanke dieser Leitlinien ist neben einer transparenten Bürgerbeteiligung die finanzielle Beteiligungsmöglichkeit für beeinträchtigte Bürgerinnen und Bürger in sog. Bürgerwindparks.
Vor endgültiger Festlegung der Windenergiebereiche und Einleitung von Bauleitplanverfahren ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, auf Grundlage der mittlerweile vorliegenden Potenzialstudie „Erneuerbare Energien“ des Büros BKR die Flächen in Abstimmung mit den Projektentwicklern und Flächeneigentümern näher zu definieren. Hierzu sind noch Gespräche mit den Beteiligten zu führen. Ebenso sind die Bürgerleitlinien fachanwaltlich zu prüfen. Weitere Ausführungen sind der Vorlage V/2024/293 „Sachstand zur Entwicklung der Windenergie in Herzogenrath“ (s. Tagesordnung dieser Sitzung) zu entnehmen.
Um eine „Stückwerksplanung“, die evtl. den beschlossenen Bürgerleitlinien widerspricht, zu vermeiden, ist aus Sicht der Verwaltung eine Zurückstellung des Antrags notwendig, bis die weiteren Planungsschritte zur Entwicklung eines Bürgerwindparks erfolgt sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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