Sitzungsvorlage - V/2024/302

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt zwecks abschließender Bewertung des zukünftigen Parkplatzbedarfs, den Antrag nach Abschluss sämtlicher Erschließungsmaßnahmen im Bereich des Neubaugebietes „An der Herrenstraß“ zu prüfen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine. Im Falle der Einleitung eines Änderungsverfahrens sind die Planungskosten vom Vorhabenträger zu tragen.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

X   keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Mit der Zurückstellung des Antrags sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz verbunden. Im Falle der Änderung des Bebauungsplans und nachfolgenden Umsetzung der Planungsziele sind grundsätzlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz u.a. durch Versiegelung von Grund und Boden zu erwarten.

 

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Sachverhalt

Mit o.g. Antrag vom 09.07.2024 beantragen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen die Änderung des Bebauungsplans III/31 „An der Herrenstraß“. Ziel der Änderung ist die Schaffung von Planungsrecht für eine mischgenutzte Bebauung bestehend aus sozial gefördertem Wohnraum und Dienstleistungen aus dem Gesundheitssektor (z.B. Arztpraxen). Der genaue Sachverhalt und die Begründung sind dem als Anlage beigefügten Antrag zu entnehmen.

 

Der rechtskräftige Bebauungsplan III/31 „An der Herrenstraß“ sieht für den Änderungsbereich eine unbebaute Freifläche vor, die als Grünfläche und Parkplatz genutzt werden soll. Städtebaulich wird diese Zielsetzung in Kap. 4.2.3 „Grün- und Freiflächenkonzept“ der Begründung zum Bebauungsplan wie folgt begründet:

 

„Des Weiteren wird auch südlich um das Plangebiet eine Eingrünung vorgesehen, so dass einerseits der Ortseingang Merkstein nach wie vor deutlich ablesbar ist und ein Ineinanderfließen der Siedlungsbereiche Merkstein – Ritzerfeld unterbunden wird. Stadtökologisch werden hierbei auch die Freiraumkorridore um Merkstein miteinander verknüpft.“

 

Entsprechend setzt der Bebauungsplan eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz sowie eine öffentliche Grünfläche fest. Überlagert wird die Grünfläche von der Festsetzung einer Maßnahmenfläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Als Ergebnis des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages und als Teil der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen werden in den Grünflächen u.a. das Anlegen von Feldgehölzstreifen festgesetzt, die das städtebauliche Ziel unterstützen, die neue Siedlung einzugrünen und den Ortseingang Merkstein nach wie vor deutlich ablesbar zu gestalten.

 

Die Begründung zum Bebauungsplan führt in Kap. 5.9.1 „Öffentliche und private Grünfläche“ weiter aus, dass mit den zuvor genannten Festsetzungen auch die Planungsabsicht besteht, „neue bauliche Nutzungen in diesem Bereich künftig nicht mehr zu ermöglichen. Dies ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass entlang der Geilenkirchener Straße enorme Verkehrsbelastungen und damit Immissionsbelastungen bestehen (siehe hierzu auch Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan). Eine mit dem immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegrundsatz einhergehende neue Wohngebietsausweisung ist daher in diesem Bereich des Plangebietes verträglich nicht machbar.“

 

Diese Planungsziele des im September 2018 vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplans sind nach wie vor gültig, sodass ein Erfordernis gemäß § 1 Abs. 3 BauGB, wonach Bauleitpläne aufzustellen sind, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, schwer darzustellen ist.

 

Der festgesetzte Parkplatz sieht gemäß Begründung zum Bebauungsplan ca. 60 Stellplätze vor, die neben Besuchern des benachbarten Kindergartens auch Besuchern des angrenzenden Wohngebietes zur Verfügung stehen soll und darüber hinaus die Parkplatzsituation der gegenüber liegenden Schule entlasten soll. Für den Ausbau des Parkplatzes wurden bereits Haushaltsmittel eingestellt (s. auch Niederschrift zur Sitzung des damaligen SWZ vom 05.05.2022).

 

Wie die Parkplatzsituation sich aktuell und zukünftig darstellen wird, kann aus Sicht der Verwaltung noch nicht abschließend eingeschätzt werden. So ist der Endausbau der Verkehrsflächen im Neubaugebiet Herrenstraß noch nicht abgeschlossen, die Fertigstellung könnte evtl. ein verändertes Parkverhalten hervorrufen. Nach Auskunft des Amtes 66.2 Tiefbau und Verkehr wurde durch den Teilumbau des Kindergartens das Parken im Bestand erheblich reduziert. Darüber hinaus wurde dort eine weitere Bushaltestelle angeordnet. Grundsätzlich sollte auch der Parkplatzbedarf insbesondere für die Mehrzweckhalle während Sportveranstaltungen berücksichtigt werden. 

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Anlagen

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