Sitzungsvorlage - V/2024/286

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

entfällt

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

Diese Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

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Sachverhalt

Mit Email vom 15.07.2024 wendet sich der Antragsteller an den Bürgermeister und stellt den Antrag, die Fuß- und Radwege im Stadtgebiet wieder nutzbar zu machen. Seinem Antrag (siehe Anlage 2) fügt er eine bebilderte Anlage bei (siehe Anlage 1). Der Antrag ist gemäß § 24 GO NRW als Bürgeranregung zu behandeln.

 

Die aufgeworfenen Probleme wurden an die zuständigen Ämter zur Prüfung und Behebung weitergeleitet. Dies gilt für die Orte, die an Hand der Anlagen identifizierbar waren. Genaue Ortsangaben konnte der Einreicher nicht nachreichen.

 

Die Beschwerden können zu folgenden Punkten gegliedert werden:

 

 

 

Überwuchs / Zugeparkte Geh- und Radwege / wilder Müll

 

Grundstückseigentümer*innen sind verpflichtet, Überwuchs zu anderen Grundstücken zu verhindern. Das städtische Ordnungsamt ist grundsätzlich immer dann zuständig, sofern Überwüchse von Privatflächen den öffentlichen Raum (u.a. Rad- und Gehwege) tangieren. Im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens werden die jeweiligen Grundstückseigentümer*innen zunächst ermittelt und sodann zum Rückschnitt aufgefordert.

 

Ebenso werden Verkehrsverstöße und Ablagerungen von Müll durch das Ordnungsamt geahndet, falls der Verursacher ermittelt werden kann.

 

Neue Vorkommnisse als schriftliche Anzeige im städtische Serviceportal gemeldet werden oder alternativ unter Angabe von Ort und Bildern an bussgeldstelle@herzogenrath.de gesandt werden.

 

Vegetation auf Wegen / Reinigung / Bodenwellen /Gehwegplatten / Löcher im Asphalt / Pfützen / Regenrohr

 

Die Stadt Herzogenrath verfügt über 200 Kilometer Straßen und damit verbundene Rad- und Gehwege, für die sie als Straßenbaulastträger gem. § 9 Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW zuständig ist. Hier ist die Stadt zur Erhaltung und Unterhaltung dieser Flächen verpflichtet. Diese Objekte unterliegen der permanenten Kontrolle und festgestellte Mängel werden priorisiert und sukzessive abgearbeitet.

 

Bezüglich Verunreinigungen und Bewuchs auf Geh- und Radwegen ist grundsätzlich auf die städtische „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren“ zu verweisen. Gemäß § 2 dieser Satzung sind überwiegend die anliegenden Eigentümer*innen in die Pflicht zu nehmen. Der Umfang der Reinigung wird in den folgenden Paragrafen geregelt. Die übrigen Flächen, die durch die Stadt Herzogenrath zu pflegen sind, haben festgelegte Reinigungsintervalle.

 

Fallrohre von Regenrinnen müssen gemäß städtischer Satzung grundsätzlich direkt in den Kanal eingeleitet werden. In dem Fall aus der Bürgeranregung wurde Kontakt mit dem Eigentümer zur Behebung der Lage aufgenommen. Zuständig für diese Themen sind die Abteilungen des Amtes 66 – Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt.

 

Daneben fallen aber viele Kilometer Straßen und Wege im Stadtgebiet auch in die Zuständigkeit des Landesbaubetrieb Straßen.NRW. So ist z.B das Teilstück der L232 (siehe Bilder aus der Anregung) zwischen Fressnapf in Straß bis zum Generationenpark „Villa Burckhardt“ in Kohlscheid in deren vollständiger Verantwortung für alle zuvor genannten Punkte. Schäden und Verunreinigungen, die hier auffallen, werden an die zuständigen Ansprechpartner von Straßen.NRW weitergeleitet, damit dort die Behebung eingeleitet werden kann.

 

Neue Vorkommnisse können unter Angabe von Ort und Bildern jederzeit an tiefbau@herzogenrath.de gesandt werden.

 

 

Auf Grund der Vielzahl von Schäden und Verunreinigungen und der limitierten Zahl von Mitarbeiter*innen der Stadt Herzogenrath, kann nicht immer sofort gehandelt werden, um ein einzelnes Problem/Vorkommnis zu beheben. Es wird aber immer umgehend geprüft, ob Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind oder das aufgeworfene Problem sofort behoben werden muss.

 

 

 

 

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Anlagen

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