Sitzungsvorlage - V/2024/304

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau beschließt die Widmung der Brucknerstraße (Gemarkung Kohlscheid, Flur 8, Flurstücke 1775, 1776 und 1777) gemäß § 6 des Straßen-und Wegegesetzes NRW in der derzeit gültigen Fassung.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Als verkehrssicherungspflichtiger Eigentümer ist die Stadt Herzogenrath bereits seit dem Kauf für die Unterhaltung der Straßenparzelle verantwortlich. Zusätzliche finanzielle Auswirkungen entstehen durch die Widmung infolgedessen nicht. 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Gemäß der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath vom 13.06.2023 ist gemäß Absatz I Punkt 5 b) der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau für die Widmung von Verkehrsflächen zuständig.

Die Verwaltung schlägt dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau vor, die Brucknerstraße zu widmen. Es handelt sich hierbei um die Straßenparzellen Gemarkung Kohlscheid, Flur 8, Flurstücke 1775, 1776 und 1777. Die Lage kann dem angehängten Plan entnommen werden.

Das Flurstück der bisherigen Privatstraße ist im Frühjahr 2024 infolge einer Insolvenz in das Eigentum der Stadt übergegangen.

Der Gemeingebrauch der Straße wird nicht beschränkt.

Träger der Baulast ist die Stadt Herzogenrath.

Gemäß § 3 Straßen- und Wegegesetz NRW wird die Brucknerstraße als Gemeindestraße und entsprechend Ihrer Funktion als Straße, bei dem die Belange der Erschließung der anliegenden Grundstücke überwiegen, eingestuft.

Rechtliche Grundlagen:

StrWG NRW

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Anlagen

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