Sitzungsvorlage - V/2024/318
Grunddaten
- Betreff:
-
Informationen und Anfragen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus
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Kenntnisnahme
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17.09.2024
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Sachverhalt
Hallenbad Herzogenrath:
Am 22.08.2024 wurde die Baustelle nochmals zusammen mit VertreterInnen der schwimmsporttreibenden Vereine begangen. Diese konnten sich vom Fortgang der Bauarbeiten überzeugen und entsprechende Fragen, die vermehrt nach der jüngsten Berichterstattung in der Tagespresse aufgetreten sind, stellen.
Für den 30.09.2024 ist dann eine weitere Besichtigung für die Fraktionen vorgesehen.
Sportanlage Schulzentrum:
Der Verein „Aachen Rising Stars Cricket Club er. V.“ ist eine Kooperation mit SpVgg Straß eingegangen.
Die SpVgg Straß ist daher an den Stadtsportverband herangetreten und hat nach der Möglichkeit zur Austragung von Cricket-Meisterschaftsspielen in Herzogenrath angefragt.
Nach Prüfung der Verwaltung kommt hier die Sportanlage des Schulzentrums Bardenberger Straße in Betracht. Daher werden zukünftig die Meisterschaftsspiele der Cricket-Bundes- bzw. Regionalliga sonntags auf der Anlage ausgetragen. Der Verein, der als auswärtiger Verein anzusehen ist, entrichtet, gemäß der Gebührenordnung zur Nutzung städtischer Sportanlagen, einen Betrag in Höhe von 130,00 €/Nutzungstag.
Im Vorfeld wurde die Nutzung mit der DJK Jung-Siegfried abgestimmt; gegen eine Nutzung bestanden keine Einwände.
Einwohnertarif zum Besuch der städtischen Bäder:
In der Sondersitzung des Ausschusses am 16.04.2024 wurde das Thema „Einwohnertarif“ zum Besuch der städtischen Bäder angesprochen. Die Verwaltung hatte seinerzeit nochmals eine Prüfung zugesagt und daher den Sachverhalt durch zwei im Haus eingesetzte Rechtsreferendare unabhängig voneinander prüfen lassen.
Beide Prüfungen haben ergeben, dass von der Einführung eines solchen Tarifs Abstand zu nehmen ist, da klare Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 Grundgesetz gesehen werden.
Natural Acoustic Festival (NAF) 2025:
Eine Neuauflage des Events ist für das kommende Jahr vorgesehen. Zwischen der Verwaltung und Herrn Krieger findet daher Anfang Oktober ein erstes Abstimmungsgespräch statt. Die Verwaltung wird danach weiter berichten.
