Sitzungsvorlage - V/2024/319
Grunddaten
- Betreff:
-
Zahlung einer Aufwandsentschädigung an den Stadtsportverband;
hier: Antrag des Stadtsportverbandes vom 04.06.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus
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Entscheidung
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17.09.2024
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus fordert den Rat der Stadt Herzogenrath auf, für die Haushalte 2026 ff. eine neue Haushaltstelle für einen Zuschuss des Stadtsportverbandes in Höhe von 12.500,- Euro einzustellen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus beauftragt die Verwaltung, dem Stadtsportverband übergangsweise geeignete Räumlichkeiten im Rathaus zur Verfügung zu stellen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
- Gesamtkosten
Freiwillige Aufgabe
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
ja nein
im Ergebnisplan bei Aufwandskonto
im Finanzplan bei Investitionsnummer
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen Euro.
- Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
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2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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12.500 € |
12.500 € |
Folgelasten gesamt: |
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12.500 € |
12.500 € |
Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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12.500 € |
12.500 €
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Sachverhalt
Mit Schreiben vom 04.06.2024 reicht der Stadtsportverband Herzogenrath e.V. den aus der Anlage ersichtlichen Antrag zum Thema „Aufwandsentschädigung“ ein.
Der Stadtsportverband leistet, wie in seinem Antrag beschrieben, eine große Unterstützung für die hiesigen Vereine und übernimmt insbesondere bei der Hallenvergabe oder auch bei der Anwerbung und Verwaltung von Fördermitteln wesentliche Aufgaben zum Nutzen und im Sinne der Stadtverwaltung.
Die grundsätzlich von der Stadt zu leistende Förderung der Aktivitäten des Stadtsportverbands steht nicht zur Disposition. Der Antrag des Stadtsportverbands ist gleichwohl im Lichte des vom Stadtsportverbands geäußerten Anliegens zu sehen, präsenter in die Bürgerschaft zu wirken und hierfür insbesondere auch zentrale Räumlichkeiten im Stadtzentrum nutzen zu können. So dürfte gerade dieses Anliegen als (verständliches) Hauptmotiv des Stadtsportverbandes zu sehen sein.
Mit dem Stadtsportverband wurden von Seiten der Verwaltung Lösungsmöglichkeiten erörtert, um dem Antrag zu entsprechen und dadurch dem Ziel des Stadtsportverbandes nach höherer Präsenz im Stadtzentrum näher zu kommen.
Denkbar wäre es, dass der Stadtsportverband seine tatsächlich geleisteten Dienste der Stadt Herzogenrath in Rechnung stellt. Dies dürfte jedoch bereits aus Gründen des Zivilrechts problematisch sein, weil es vor Rechnungsstellung üblicherweise einer vertraglichen Regelung bedarf, die jedoch nicht existiert und die mit Blick auf das Vergaberecht, das Steuerrecht aber auch das Kommunalrecht (Haushaltsrecht, Zuständigkeitsordnung) nicht kurzfristig darstellbar ist. Letztlich gibt es auch keine Haushaltsstelle, aus denen die entsprechenden Aufwendungen bestritten werden könnten.
Vorzugswürdig, rechtssicher und mit dem Stadtsportverband abgestimmt ist demgegenüber die Variante, dem Stadtsportverband ab dem Haushaltsjahr 2026 einen Zuschuss in Höhe von 12.500,- Euro zur Verfügung zu stellen. Mit dieser Summe könnte der Stadtsportverband eigene Räumlichkeiten anmieten, was insbesondere den Vorteil eines geringeren administrativen Aufwandes und einer Vermeidung eines aufwändigen Dreiecksverhältnisses (Stadt – Vermieter – Stadtsportverband) hätte. Die bisher besichtigten bzw. angedachten Räumlichkeiten, die dem Stadtsportverband geeignet erschienen, wurden mit 1.000,- Euro/mtl. für Kaltmiete, Nebenkosten sowie Telefonie und Internet veranschlagt, sodass der Betrag als angemessen anzusehen ist.
Die Verwaltung hat im Gespräch mit dem Stadtsportverband beide Varianten bewertet; eindeutig wird Variante 2 bevorzugt. Die klare Zuschussregelung ist für den Stadtsportverband eindeutiger zu bewirtschaften, bürokratieärmer und interessengerechter. Die Regelung berücksichtigt ferner die städtischerseits bereits getroffenen Vorbereitungen und gibt dem Stadtsportverband hinreichend Zeit, Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen und geeignete Räumlichkeiten zu vergleichen, zu bewerten und schlussendlich zu finden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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