Sitzungsvorlage - V/2024/326
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplan NRW;
hier: Information
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Kenntnisnahme
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24.09.2024
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Sachverhalt
Die Verwaltung wurde durch das Ministerium für Umwelt und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bzgl. der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans beteiligt.
Hintergrund:
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt den Landesstraßenbedarfsplan für den Neu- und Ausbau von Straßen in der Baulast des Landes auf. Der aktuelle Landesstraßenbedarfsplan fußt auf der Integrierten Gesamtverkehrsplanung Nordrhein-Westfalen (IGVP NRW) und unterteilt die Vorhaben in die Dringlichkeitsstufen 1, 2* und 2. Dabei können die Stufen 1 und 2* bis einschließlich der Genehmigungsplanung geplant werden, die Vorhaben der Stufe 2 bis zur Linienbestimmung.
Auf der Grundlage des Landesstraßenbedarfsplans stellt das Landesverkehrsministerium im Benehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtages das mittelfristige Programm, den Landesstraßenausbauplan, fest. Der Landesstraßenausbauplan umfasst die Bauabsichten des Landes für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren.
Aus Ausbauplan werden jährlich die Vorhaben ausgewählt, für die Haushaltmittel bereitgestellt werden. Diese Projekte werden im Straßenbauprogramm veranschlagt und somit Bestandteil des Landeshaushaltsgesetzes.
Sobald das Baurecht vorliegt und die Aufnahme in den Straßenbauplan erfolgt ist, kann das Bauvorhaben umgesetzt werden.
Quelle und weitere Informationen: https://www.umwelt.nrw.de/themen/verkehr/strasse/strassenplanung
Maßnahmen auf Herzogenrather Stadtgebiet und mit verkehrlichem Einfluss auf das Stadtgebiet:
Im derzeit gültigen Landesstraßenbedarfsplan sind folgende Maßnahmen auf Herzogenrather Stadtgebiet bzw. mit verkehrlichem Einfluss auf das Stadtgebiet enthalten:
- L 47: Innere OU Herzogenrath und OU Herzogenrath / Merkstein (vormals Stufe 2)
- L 240: Neubau in Übach-Palenberg BA L 47 bis L 232 (verläuft ggf. über das Stadtgebiet Herzogenrath; vormals Stufe 2)
- L 42: Ortsumgehung Geilenkirchen und Übach-Palenberg/Scherpenseel (außerhalb des Stadtgebiets, jedoch mit verkehrlicher Relevanz für Herzogenrath)
- L 223: Ausbau Birk - Herzogenrath/Schulzentrum (unter Verkehr)
Die Verwaltung hat die enthaltenen Maßnahmen bestätigt und das Ministerium um eine Neubewertung im Rahmen der Fortschreibung des Landesstraßenbedarfsplans gebeten. Eine Anmeldung von neuen Maßnahmen ist nicht erfolgt.
Die Maßnahmen werden nach den Kriterien des verkehrlichen Bedarfs, der Finanzierung und des Klimaschutzes bewertet. Aufgrund der finanziellen Rahmenbedingungen und des bekannten Sanierungsstaus der bestehenden Infrastruktur werden der Sanierung und dem Erhalt der Infrastruktur in den nächsten Jahren eine hohe Priorität zugewiesen.
