Sitzungsvorlage - V/2024/327

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

./. 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Für die Neuaufstellung des ÖPNV-Bedarfsplans des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW (MUNV) über die Bezirksregierungen das Beteiligungsverfahren eingeleitet, welches im Rheinland in Abstimmung mit dem MUNV NRW und der Bezirksregierung Köln federführend von go.Rheinland durchgeführt wird. Die Verwaltung wurde im Rahmen dieses Verfahrens beteiligt.

Hintergrund:

Der ÖPNV-Bedarfsplan wird auf Grundlage des § 7 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) aufgestellt. Es enthält Maßnahmen des Aus- und Neubaus der Schieneninfrastruktur (Eisenbahn sowie Straßen- und Stadtbahn) und von Seilbahnen mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als 5 Mio. €. Die Maßnahmen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) werden ohne Bewertung  in den neuen ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen.

Maßnahmen auf Herzogenrather Stadtgebiet:

Im bisherigen ÖPNV-Bedarfsplan ist lediglich für die Strecke Herzogenrath - Heerlen der zweigleisige Ausbau in den Niederlanden, ein Überwerfungsbauwerk und ein neuer Bahnsteig in Herzogenrath enthalten. Letzterer ist bereits realisiert.

Eine Anmeldung von neuen Maßnahmen wurde nicht vorgenommen.

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