Sitzungsvorlage - V/2024/220-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Erfordernisse zum Fortbestand der Mountainbike-Strecke "Bike Park" auf der Halde Adolf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.10.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zurzeit keine. Die Kosten müssen noch ermittelt werden; die Beauftragung zur Kostenermittlung ist u.a. Inhalt des Beschlussvorschlags.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
X |
keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Sachverhalt
Die Herzogenrather Kinder und Jugendlichen haben nach wie vor Interesse an der Nutzung der aktuell gesperrten Bike-Strecke. Der Instagram-Account des „Bike Parks“ gewinnt weiter an Followern, die Anzahl der Google-Suchanfragen ist weiterhin hoch. Ebenfalls liegen Anfragen aus dem Umland Aachen und Köln vor, die Strecke zu nutzen.
Seit 2022 ist die Strecke gesperrt, da Umbauten, Entwässerungsarbeiten und Arbeiten zur Instandsetzung nicht erfolgen konnten. Weiterhin kann die Strecke aktuell nicht nach der DIN-Norm überprüft werden, da hierzu die notwendige Schulung eines/er Mitarbeiter/in fehlt und aus Sicherheits- und finanziellen Gründen keine Unterstützung durch A 66 erfolgen kann.
Am 16. Juni 2024 wurde die Strecke durch das Bau- und Betriebsamt A 66 und dem Jugendamt gemeinsam besichtigt, sowie die örtlichen Gegebenheiten, Streckenelemente und deren Schäden dokumentiert.
Im Juli 2024 wurde die Verlängerung der Umwandlung von Wald in die Nutzungsart „Mountainbike-Parcour“ beim Regionalforstamt beantragt und befindet sich derzeit in der Überprüfung. Die 2015 beantragte Nutzungsänderung wurde befristet bis Ende 2024 erlaubt.
Es galt zu prüfen, welche finanziellen Auswirkungen eine externe Vergabe der operativen Sichtung mit sich bringt, welche finanziellen Ressourcen die Bereitstellung und Schulung von eigenem Personal benötigt und wie Materialkosten und die Bereitstellung von Werkzeugen sichergestellt werden können. Auch Fragen zur notwendigen sicherheitstechnischen Überprüfung wurden nochmals aufgegriffen. Eine direkte sowie gültige Prüfvorschrift bzw. Regelwerk (DIN EN) zu Mountainbike-Anlage bzw. Biker Anlage besteht zurzeit nicht.
Bisher erfolgte die DEKRA Überprüfung in Anlehnung an:
- DIN EN 14974 (Rollsportanlagen),
- DIN EN 1176 (Kinderspielplätze),
- DIN EN 14974 (Skateparks – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren),
- sowie Fachliteratur (Fachdokumentation Mountainbike-Anlagen) durch den Sachverständigen.
Die notwendigen und regelmäßigen Überprüfungen können nur durch Fachpersonal (nicht durch fachfremde oder Jugendliche) durchgeführt werden, wenn die Prüfvorschriften bekannt sind und das Personal besonders geschult wurde. Zu den erforderlichen Kenntnissen in der Streckenprüfung gehören ebenfalls Wissen über: Kreuzpunkte, Abstände zu festen Hindernissen (Bäume, Steine usw.), Arten von Sprungelementen, sowie Sicherungsaspekten.
Dazu notwendige Schulungen werden von der DEKRA nicht angeboten, eine Rückmeldung vom TÜV Rheinland und UK-NRW dazu steht noch aus, so dass entstehende Kosten für Schulung von Fachpersonal nicht eruiert werden können. Die vorhandenen Spielplatzprüfer sind nicht ausreichend geschult um die Prüfung durchzuführen und es fehlt an zeitlichen Ressourcen zur Durchführung.
Die Kosten für die interne Überprüfung der Strecke wurden vom zuständigen Bauamt mit ca. 20.000€/ Jahr benannt. Externe Prüfkosten beliefen sich auf zusätzliche 1.000€ jährlich.
Der Betreiber ist in der Verkehrssicherungspflicht. Er hat alle notwendigen (sicherheitsrelevanten) Punkte zu beachten, zu prüfen und fortlaufend zu kontrollieren, um die Sicherheit der Benutzer zu gewährleisten. Wetterabhängige, außerplanmäßige Überprüfungen sind hier nicht mit eingerechnet.
Nachfolgend gibt das A 66 Auskunft über die anfallenden Reparaturen und Kosten:
Die Böschungen weisen starke Gefälle von über 60° aus und müssen abgesichert werden. Eine beständige Absicherung kann nur durch Einbringen von Zement und/oder Harz erfolgen. Laut Nutzungsvertrag darf nur Holz, keine unnatürlichen Materialien, genutzt werden. Weiterhin geben die Arbeiten in derart abschüssigen Gelände Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Arbeitsschutzbedingungen für die ausführenden Mitarbeitenden des Amt 66. Die Frage nach eventuell notwendigen Versicherungen und Genehmigungen zum Arbeiten im Gelände konnten bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung nicht beantwortet werden.
Bis zu zwei Personen müssen zwischen April bis September, alle 2-3 Wochen für den Grünunterhalt sowie eine Person als Prüfer eingesetzt werden. Um das schwer zugängliche Gelände mit dem entsprechenden Werkzeug (Bagger, Kleintransporter, Feinschneider, Rüttelplatte, Kettensäge) zu bearbeiten, erhöht sich der Zeitaufwand, da extrem hohe Verletzungsgefahr für die Mitarbeitenden besteht, respektive entsprechende Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten sind. Weitere 10.000€ Kosten wurden für Grünunterhalt inklusive Maschineneinsatz angegeben.
In keinem Amt gibt es ein festgelegtes Budget für den „Bike Park“. Das fehlende eigene Budget des Jugendamtes verhindert eine verlässliche Planung und Durchführung der anfallenden Arbeiten und ist seitens der Offenen Kinder- und Jugendarbeit nicht aufzufangen. Bisher wurden die Aufwendungen der jährlich anfallenden Kosten i.H.v. ca. 4000€ über das Sachkonto der Jugendarbeit gezahlt.
Bereits im vorangegangenen Jugendhilfeausschuss am 18.06.2024 hat der Leiter des A 66 deutlich gemacht, keine personellen Ressourcen, Maschinen und Werkzeuge für die zeitaufwendigen Kontrollen und Reparaturen an der Strecke vorhalten zu können.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.
