Sitzungsvorlage - V/2024/328
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgeranregung nach §24 GO NRW; hier: Beschaffung inklusiver Spielgeräte
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.10.2024
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Sachverhalt
Das Forum für Menschen mit Behinderung in Herzogenrath hat mit Datum vom 19.06.2024 im Rahmen einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW den Antrag auf Beschaffung von inklusiven Spielgeräten auf Spielplätzen in Herzogenrath gestellt.
Den ersten Schritt zu inklusiven Spielplätzen in Herzogenrath hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2024 unter der Vorlagen Nr. V/2024/018 in Form von Kommunikationstafeln beschlossen. Die ersten 3 Kommunikationstafeln befinden sich auf den Spielplätzen Kircheichstr., Maria-Juchacz- Str. und Schleypenhof.
In der Vergangenheit gab es bereits Anfragen von Bürgern ob auf bestimmen Spielplätzen Maßnahmen für Kinder mit Behinderung umgesetzt werden können. Dies bezüglich konnte von der Verwaltung in der Regel eine pragmatische Lösung gefunden werden. Als Beispiel wurde nach einem Gespräch mit Eltern von einem Kind mit Behinderung auf dem Spielplatz Wilhelm-Plum-Str. eine Babyschaukel an der Doppelschaukel anstelle eines Schaukelbretts montiert.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.03.2023 wurde unter Vorlagen Nr. V/2022/366-E01 beschlossen, dass es sowohl beim Neubau von Spielplätzen wie auch bei der Ersatzbeschaffung von größeren Spielgräten die Anwohner zu beteiligen sind. Diese Bürgerbeteiligungen sollen nun schon in der Bewerbung auf den Punkt Inklusion auf Spielplätzen hinweisen, so dass mit den Anwohnern/ Betroffenen über Bedarfe und Möglichkeiten gesprochen werden kann.
Die Möglichkeiten einen Spielplatz mit inklusiven Elementen auszustatten ist vielfältig und mitunter sehr kostspielig, deswegen sollte aus Sicht der Verwaltung jeder Spielplatz bedürfnisorientiert im Rahmen der jährlichen Spielplatzplanung unter Beteiligung der Anwohner betrachtet werden. Eventuelle finanzielle Mehrbedarfe werden dem Jugendhilfeausschuss zeitnah vorgelegt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß der §11 SGB VIII sind junge Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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163,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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3,2 MB
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