Sitzungsvorlage - V/2024/334

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung für die erforderlichen Ersatzbeschaffungen für das Jahr 2025 auf folgenden Kinderspielplätzen umzusetzen:

 

  • Spielplatz Gierlichstraße

 

  • Spielplatz Schreberstraße
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen       Euro.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde durch den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 02.03.2023 dazu beauftragt, bei der zukünftigen Neuanschaffung von größeren Spielgeräten auf vorhandenen Spielplätzen, die unmittelbar Beteiligten (Kinder, Anwohner) angemessen an der Auswahl der Spielgeräte zu beteiligen (s. V/2022/366-E01).

Dies wurden im Februar 2024 unter reger Beteiligung der Kinder und Anwohner*innen durchgeführt. Bis zur Umsetzung der besprochenen Maßnahmen wird es unter Berücksichtig von Ausschussterminen, Ausschreibungszeiten, Lieferzeiten und Wetterperioden voraussichtlich Frühjahr 2025, so dass eine Nutzung erst gegen Sommer 2025 zu erwarten ist. Dies ist ein für den Bürger schlecht nachvollziehbarer Zeitraum.    

Für das Jahr 2025 schlägt die Verwaltung die Erneuerung bzw. Ersatzbeschaffung von folgenden Spielgeräten vor:

 

  • 2 Turmanlage Spielplatz Gierlichstraße
  • 2 Turmanlage Spielplatz Schreberstraße

 

Dementsprechend schlägt die Verwaltung vor noch in 2024, auf den o.a. Spielplätzen für die jeweiligen Spielgeräte das Beteiligungsverfahren umzusetzen, so dass diese dann bis Ende 2025 auch umgesetzt sind.

Ein Teil der Ersatzbeschaffungen aus dem Haushaltsjahr 2023 wurden bedingt durch personelle Ressourcen im Sommer 2024 durch eine externe Firma aufgebaut und montiert.

 

Rechtliche Grundlagen:

 

  • §11 SGB VIII
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