Sitzungsvorlage - V/2024/228-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt die Möglichkeit der Einrichtung eines trägerübergreifenden Springerpools aus.

Zur ausreichenden Kompensation von Personalausfällen bei den kommunalen Kindertageseinrichtungen wird empfohlen, eine weitere Vollzeitstelle einzurichten.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Es entstehen Personalkosten in Höhe von durchschnittlich 42.500 Euro jährlich je Vollzeitkraft nach der aktuellen Entgelttabelle TVöD SuE 2024 bei einer Einstellung nach S 8a in Stufe 2. 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

X

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Die Verwaltung wurde beauftragt, über die bereits vorliegende Ausarbeitung in der vorausgegangenen Sitzung zur Vorlagennummer V/2024/228 ein Eckpunktepapier zu entwickeln. Hierbei soll dem Ausschuss eine umfängliche Information zu den Voraussetzungen und Erfordernissen eines trägerübergreifenden SpringerInnenpools zur Entscheidungsfindung vorgelegt werden.

 

Maßgeblich für die mögliche Einrichtung eines Vertretungspools war die anhaltend erhöhte Krankenquote der Beschäftigten in den Kitas und der im Kontext der Personalsituation bereits in den vergangenen Jahren erkennbare und inzwischen aktuell spürbare Fachkräftemangel im Bereich der Bildung, Betreuung und Erziehung in allen Kindertagesstätten mit der Folge, dass  im Falle von Erkrankungen des originären Kita-Personals zeitnah qualitativ hochwertige Ersatzkräfte im Rahmen von Kurzzeitbeschäftigungen für die Betreuung der Kinder kaum noch zu generieren sind.

 

Zur Entscheidungsfindung sind folgenden Kenntnisse zum aktuellen Sachstand erforderlich:

 

  1. Wer kann Anstellungsträger bei einem trägerübergreifenden Einsatz sein?

 

Zum bedarfsorientierten Einsatz von SpringerInnen wäre es erforderlich, dass die Koordination, Anstellung und Kostenübernahme einem übergeordneten Träger obliegt. Hierzu gibt es jedoch keinerlei Beispiele in NRW. Auch Rückfragen beim Landschaftsverband Rheinland haben hier zu keinen neuen Erkenntnissen geführt.

 

  1. Wer koordiniert den Einsatz und trifft die Entscheidung zum Einsatzort?

 

Zur übergeordneten Koordination kommen aus hiesiger Sicht lediglich zwei Möglichkeiten in Betracht:

 

  1.             Übernahme durch die Kommune mit entsprechendem erhöhtem Personalaufwand für die gesamte Organisation im Bereich Personalamt, Fachberatung, Jugendamt.
  2.             Übernahme durch einen freien Träger, der alle Aufgaben einer Personalüberlassung übernimmt, regelt und abrechnet mit entsprechendem Overhead.

 

  1. Können/Müssen freie Träger sich finanziell beteiligen und wenn ja, in welcher Form?

 

Eine finanzielle Beteiligung wäre unerlässlich und ist wahlweise über eine pauschale Umlage oder aber eine punktgenaue Abrechnung nach in Anspruch genommener SpringerInnentätigkeit erfolgen.

 

Zur Klärung der Bereitschaft der in Herzogenrath verorteten freien Träger wurde eine Abfrage gestartet mit folgendem Ergebnis:

 

Die Hälfte der zurückgemeldeten Träger haben grundsätzlich Interesse an einem trägerübergreifenden SpringerInnenpool. Die Organisation soll dabei entweder von der Stadt Herzogenrath übernommen werden (5 Stimmen) oder auch rollierend an die anderen Beteiligten übertragen werden.

 

Bei Organisation in dieser Form müssen die beteiligten Träger Bereitschaft zeigen, ihre Personalplanung und eingesetzten Fachkraftstunden aller Gruppen offen zu legen. Es müssen gemeinsame Kriterien entwickelt werden, die sowohl Einsatz, Dauer als auch die Ablösung der SpringerInnenkraft belegen und nachvollziehbar gestalten. Dies können beispielsweise Gruppen- oder Einrichtungsschließung oder Einschränkungen der Betreuungszeit sein. Der organisierende Träger muss verantwortungsvoll abwägen, welche Einrichtung bei gleichen Kriterien Vorrang hat und seine Entscheidung muss bei den Beteiligten transparent darstellbar und anerkannt sein. Eine gerechte Verteilung scheint in Zeiten des Fachkräftemangels und des allein von den Kommunen zu erfüllende Rechtsanspruches kaum realisierbar.

Teilweise haben die Träger eigene Lösungen zu Springerpools entwickelt und sehen eine Beteiligung daher als schwierig an. Eine weitere Hürde stellt die Finanzierung dar. Eine pauschale Kostenumlegung führt zu einer Benachteiligung bei Nichtnutzung der Springerkräfte. Zeiten mit weniger Bedarf müssen weiterhin finanziert und die SpringerInnen einen Einsatzort haben. Die exakte Berechnung nach erfolgtem Einsatz führt zu weiterem Personalbedarf beim organisierenden Träger.

 

Nach Rücksprache mit Herrn Sprung, LVR Köln, ist gemäß § 1 (7) der Personalverordnung die Bildung von Personalpools insbesondere für Vertretungen auch trägerübergreifend innerhalb eines Jugendamtes zulässig. Hier ist allerdings keine Finanzierung inbegriffen, was in Folge bedeutet, dass eine Finanzierung ausschließlich durch die KiBizpauschalen möglich wäre, die bereits für das bestehende Personal benötigt werden. Darüber hinaus gibt es keine gesonderten Mittel. Es steht jedoch jeder Kommune frei, die Kosten zusätzlich zu übernehmen.

 

Nach Rücksprache mit dem hiesigen Personalamt ermöglicht der § 4 TVöD in Verbindung mit dem AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) grundsätzlich eine Arbeitnehmerüberlassung auch für Kommunen.

Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass für den Bereich der Einstellung, Personalverwaltung, Koordination und Rechnungsabwicklung bei den Erstattungen durch die freien Träger zusätzliche Personalkosten bei der Stadt entstehen, die nicht konkret beziffert werden können. Tritt die Kommune als Personalüberlasser auf, ist sie für die Sicherheit der Beschäftigten und angemessene Arbeitsverhältnisse zuständig. Weiterhin erfolgt der geplante Einsatz der SpringerInnenkräfte auf derart kurze Zeit, dass die fachliche Unterweisung bei jedem Wechsel neu erfolgen muss und zeitlich hohen Aufwand erfordert.

Darüber hinaus wird von Seiten des Personalamtes darauf hingewiesen, dass es deutlich schwieriger wird, solche Stellen zu besetzen und auch dauerhaft Personal an die Stadt zu binden. Ein „Abwandern“ in die Einsatzkitas ist daher ein nicht zu kalkulierendes Risiko.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass neben der rechtlichen Zuordnung des Personals, der Einsatzkoordination und der gerechten Verteilung auf alle Kitas, eine Maßnahme trägerübergreifend nicht umzusetzen ist.

 

Um jedoch auch langfristig der Ausfall in den städtischen Kitas sicher auffangen zu können, sollte eine weitere SpringerIn mit einem BU von 100 % dauerhaft eingestellt werden.

Die oft kurzfristigen Einstellungen bei plötzlichem Personalausfall sind mit einem immens hohen Verwaltungsaufwand sowohl für das Personalamt als auch für das Jugendamt verbunden. Die jeweils erforderlichen Stellenbesetzungsverfahren sind darüber hinaus mit zeitlichen Verzögerungen des Einsatzes verbunden, während SpringerInnen bei Personalausfall unmittelbar zur Verfügung stünden.

 

Die bereits seit einigen Jahren existierende unbefristete Planstelle mit einem Stundenumfang von 30 Wochenstunden als Springerkraft für die kommunalen Einrichtungen war seit mehr als einem Jahr unbesetzt. Zum 01.08.2024 konnte aus dem bestehenden Fachkräftepool eine Mitarbeiterin gefunden werden, die hierhin wechselt. Darüber hinaus wurde lediglich eine weitere Stelle mit 50 Prozent BU zum 01.08.2024 eingerichtet und ebenfalls aus dem Bestandspersonal heraus besetzt. Aufgrund der errechneten Fehlzeiten durch Erkrankung, Urlaub, Regenerationstage, Bildungsurlaub, Beschäftigungsverbot etc. ist bereits jetzt erkennbar, dass allein die planbaren Fehlzeiten, wie Urlaub, Regenerationstage, Erkrankungen unter 6 Wochen, in den kommunalen Einrichtungen hiermit nicht abzudecken sind.

 

 

Rechtliche Grundlagen

KiBiz NRW

Personalverordnung des Landes NRW

TVöD in Verbindung mit AÜG

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Vorlagen

Siehe Anlage.

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Anlagen

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