Sitzungsvorlage - V/2024/121
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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Vorberatung
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05.11.2024
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Geplant
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag KUA:
Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2025 in der vorliegenden Form umgesetzt wird.
Beschlussvorschlag Rat:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Umsetzung des Forstwirtschaftsplans für das Jahr 2025 in der vorliegenden Form.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x |
Pflichtaufgabe |
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Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
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Ja |
X |
nein |
Die Arbeiten werden aufgrund der topographischen Begebenheiten überwiegend von externen Dienstleistern durchgeführt. Zu den für 2025 im Haushalt veranschlagten 23.200 € sind zusätzlich weitere 40.000 € notwendig, die nicht bei der Mittelanmeldung berücksichtigt werden konnten. Diese 40.000 € werden ausschließlich für Verkehrssicherungsmaßnahmen benötigt. Die Finanzierung ist derzeit nicht gewährleistet. Im Jahr 2025 wird ein Antrag auf Überplanmäßige Ausgaben (ÜPL) gestellt.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Sachverhalt
Der Runde Tisch Forstwirtschaft ist im Jahr 2013 aufgrund des Kahlschlages im Wurmtal auf Privatwaldflächen ins Leben gerufen worden. Das Format des „Runden Tisches“ hat sich zum Vertrauensaufbau und zur Kommunikation im Bereich Forst zunächst bewährt. Im weiteren Verlauf gestaltete es sich jedoch nicht mehr als zielführend, da zunehmend allgemeine Naturschutzbelange, jedoch nicht die Forsteinrichtung selbst thematisiert wurden.
Die Verwaltung wird in den kommenden Wochen ein angepasstes Dialogformat zum Thema Forst und Naturschutz erarbeiten (siehe V/2024/344 der Sitzung des 05.11.2024) und betont, dass Gespräche zu Naturschutz und Forst mit allen Bürger*innen jederzeit geführt werden können.
Nach der Auflösung des Runden Tisches Forstwirtschaft wurde der Forstwirtschaftsplan für 2025 somit ohne die Beteiligung der Umwelt- und Naturschutzverbände erstellt. Die Verbände wurden jedoch vom Gemeindeforstamt Aachen bereits bei der Erstellung des Forsteinrichtungswerks beteiligt und um Stellungnahme gebeten, welche anschließend in das Forsteinrichtungswerk eingeflossen sind (siehe V/2024/314 des KUA vom 05.11.2024). Ebenfalls in das Forsteinrichtungswerk eingeflossen sind die Naturschutzverordnungen.
Von einer erneuten Stellungnahme seitens der Umwelt- und Naturschutzverbände zum Forstwirtschaftsplan 2025 wurde abgesehen, da die Naturschutzbelange mit der Stellungnahme zur Erstellung des Forsteinrichtungswerks und der Einhaltung der Kriterien der NABU Naturwaldgemeinde bereits ausreichend berücksichtigt wurden. Erläuterungen zu den Kriterien der NABU Naturwaldgemeinde befinden sich in der Vorlage V/2024/344 des KUA vom 05.11.2024.
Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die Forsttechnische Betriebsleitung (Planung, Kontrolle forstbetrieblicher Arbeiten) sowie die Beförsterung (Vollzug forstbetrieblicher Arbeiten) auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirt-schaftsplänen sind die das Forstwirtschaftsjahr 2025 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der Forsteinrichtung 2024 (Siehe V/2024/314 des Klima- und Umweltschutzausschusses vom 05.11.2024), die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.
Dementsprechend verzichtet die Stadt Herzogenrath im Jahr 2024 auf den Einschlag von Bäumen gemäß der Forsteinrichtung, bis die Ergebnisse des Dialogverfahrens absehbar sind. Im nun Folgenden werden die Maßnahmen zur Kulturpflege je Abteilung vorgestellt.
Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2025
Waldpflegeplan
Jungbestandspflege:
Auf ca. 8 Hektar (siehe Anhang Kultur- und Wegebauplan sind Pflegemaßnahmen geplant, bei denen jedoch kaum verwertbares Holz anfällt. Es handelt sich insbesondere um Flächen mit Naturverjüngung aus Bergahorn.
Das Ziel einer Jungbestandspflege besteht darin, die Stammzahl zu reduzieren und den verbleibenden Bäumen dadurch mehr Standraum zu geben. So sind sie in der Lage, ihre Kronen und Wurzeln zu entfalten, was wiederum deren Vitalität und Stabilität erhöht. In diesem Arbeitsgang werden außerdem einzelne qualitativ hochwertige Kirschen geästet.
Kulturen, Wege, Erholung
Mit der Einbringung von standortheimischen Baumarten auf einzelnen Flächen wird der Herzogenrather Wald weiter ökologisch aufgewertet. Insbesondere auf „Kahlflächen“ werden Truppweise diese Baumarten eingebracht und vor Wildverbiss mittels Einzelschutz geschützt.
Die konkurrenzstarke Begleitvegetation, bestehend aus Adlerfarn und Brombeere macht es weiterhin nötig, die Forstkulturen vor Überwachsen und verdämmen über mehrere Jahre zu schützen. Im Forstwirtschaftsjahr 25 sind daher auf einer Gesamtfläche ca. 7 ha diese Pflegemaßnahmen vorgesehen.
Zusätzliche Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen
Bei der jährlichen Begutachtung der verschiedenen Abteilungen ist ein vermehrter Bedarf an Verkehrssicherungsmaßnahmen sichtbar geworden. Dieser Bedarf umfasst schwerpunktmäßig den Naturpark Worm Wildnis und die Böschung unterhalb des Friedhofs an der Oststraße. Gerade das Gelände des Naturpark Worm Wildnis wird zur Naturerholung vermietet. Dort müssen innerhalb der Zuwegung und an dem „Grillplatz“ Bäume aus Gründen der Verkehrssicherung entfernt werden. Dies umfasst in erster Linie Erlenbäume, deren Vitalität in kurzer Zeit stark abgenommen hat.
Rechtliche Grundlagen:
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes- und Bundesforstgesetzgebung
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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727,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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689,1 kB
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