Sitzungsvorlage - V/2024/199-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Rahmenbedingungen der Leitlinien zur Bürgerenergie.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja  nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 529190

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben betragen ca. 5.000 Euro.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Die Einführung von Leitlinien zur Bürgerenergie unterstützt den akzeptanzgesicherten Wind- und Solarenergieausbau. Sie erzielt zwar keinen direkten Klima- und Umweltschutzeffekt, unterstützt allerdings den Ausbau der Erneuerbaren Energien. 

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Sachverhalt

Die Entwicklung der Leitlinien zur Bürgerenergie dient dem Ziel der transparenten Bürgerbeteiligung vor Ort, die weit über die planungsrechtliche Beteiligung und ebenfalls über die Erfordernisse nach dem Bürgerenergiegesetz hinausgeht (s. Anlage). Sie schafft außerdem finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld der geplanten Anlagen. Außerdem ist das erklärte Ziel der Stadt Herzogenrath, mittels der Leitlinien die Akzeptanz für geplante Windkraftanlagen durch den klaren Fokus auf eine frühe, intensive und teilhabeorientierte Beteiligung der Bürgerschaft und der Einbindung von Interessensgruppen zu erhöhen, um die Wertschöpfung vor Ort zu sichern.

 

Die groben Rahmenbedingungen, welche im Kreis Steinfurt Anwendung finden, wurden bereits in der vergangenen Sitzung des Klima- und Umweltschutzausschuss vorgestellt. Diese wurden nun in Zusammenarbeit mit einem externen Büro geprüft, leicht modifiziert und aufbereitet sowie an die Herzogenrather Gegebenheiten angepasst. Es werden die Ziele der Stadt Herzogenrath im Bereich Bürgerenergie dargelegt und Regelungen zur Finanzierung festgezogen, die im weitesten Sinne die Interessen der Stadt Herzogenrath schützen sollen. Darüber hinaus legen die Leitlinien Vorgaben zum Umweltschutz fest, die unter Anderem die Auswirkungen auf Flora und Fauna auf das minimal Mögliche begrenzen sollen. Initiativen, die dem Gemeinwohl und dem Naturschutz dienen, sollen über Beteiligungsmittel unterstützt werden. Außerdem wird großer Wert darauf gelegt, die regionale Wirtschaft einzubinden und die Wertschöpfung vor Ort zu sichern.

 

Das Ergebnis dieses Prozesses soll künftig in Gesprächen mit Projektentwicklern sowie in der Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Konkret sind Gespräche mit den FlächeneigentümerInnen und Projektierern bis zum Jahresende geplant, um einen Beschluss im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vor den Sommerferien 2025 fassen zu können.

 

Die hier zu beschließenden Rahmenbedingungen zu den Leitlinien dienen der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen mit den Projektierern. Auf Basis dieser Rahmenbedingungen werden weitere Vereinbarungen bezüglich der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger getroffen. Sobald diese feststehen, werden sie transparent offengelegt.

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Anlagen

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