Sitzungsvorlage - V/2020/375-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterzeichnung der Erklärung "2030-Agenda - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten" durch die Stadt Herzogenrath
Hier: Erarbeitung eines Konzepts zur Erfassung der Klima- und Umweltschutzwirkung von Verwaltungsvorlagen in Kombination mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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Entscheidung
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05.11.2024
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Sachverhalt
Seit einigen Jahren gibt es im Rahmen der Erstellung von Vorlagen für den Rat und seine Ausschüsse die Möglichkeit, die Klima- und Umweltschutzwirkungen über eine qualitative Bewertung abzuschätzen. Dieses System funktioniert in mehreren Ebenen sehr generalistisch: Es deckt entgegen der Ziele der Stadt nicht den Umweltschutz ab, es ermöglicht keine Quantifizierung bzw. Abstufung des Positiv-/Negativeffekts und es lässt keine separate Beurteilung der Auswirkungen von Errichtung und Betrieb, Anschaffung und Nutzung etc. zu. Außerdem bietet es Vorlagenerstellenden ohne Fachkenntnis keinerlei Unterstützung bei der Beurteilung ihres Vorhabens an. Durch diese Faktoren ist eine Auswertung inhaltslos, eine Aussage wie: „Im Jahr 2023 gab es 180 Vorlagen mit positiven Auswirkungen, 150 mit negativen Auswirkungen und 160 ohne Angabe“ bringt wenig Mehrwert. Daher muss ein neues System entwickelt werden.
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2022 eine Umfrage unter Kommunalverwaltungen zum Thema Klimaschutzmonitoring durchgeführt. Es hat die Rückmeldungen von fast 300 teilnehmenden Kommunen ausgewertet und mögliche Elemente eines Monitoring-Verfahrens für verschiedene Zielgruppen entwickelt und vorgestellt. Für die Kommune selbst, aber auch für das Monitoring gegenüber übergeordneten Ebenen.
Während bei dem Ansatz des Akteurszentrierten Monitorings Prozesse und Ergebnisse einzelner Privatpersonen, Unternehmen, Einrichtungen, etc. ausgewertet werden, ist für die Stadtverwaltung Herzogenrath das Gesamtkommunale Monitoring der passende Ansatz: Dieser bildet die Summe der Klimaschutzaktivitäten aller AkteurInnen innerhalb der Verwaltung ab. Die Entwicklungen und Ergebnisse werden top-down dargestellt, sind also im ersten Schritt noch nicht in irgendeiner Weise vorgefiltert. Dadurch wird überprüft, inwieweit die Ziele der Verwaltung erreicht werden. Teil dieses Monitorings können Energiethemen oder die THG-Bilanzierung sein, wodurch geprüft werden kann, ob die Kommune sich auf dem richtigen Weg in Richtung der übergeordneten Ziele befindet. Allerdings können auch Ziele des Umweltbereichs installiert werden, z.B. die Beschränkung von Flächenversiegelung oder Erhöhung der Artenfreundlichkeit von Grünflächen. Es kann hierbei auch Unterteilungen geben, bspw. nach Sektoren, z.B. Energie/Industrie/Verkehr, oder Differenzierungen nach Indikatoren, z.B. Erhöhung der Biodiversität oder Ausbau des Anteils regenerativer Energie an der Gebäudewärme.
Diese Methode ist das vom Umweltbundesamt entwickelte Best Practice und soll auch in Herzogenrath angewandt werden.
Darüber hinaus ist eine Bedingung der Zertifizierung im Rahmen der 2030-Agenda, dass die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDGs, Sustainable Development Goals) berücksichtigt werden. Eine Kombination mit dem neuen Monitoring-System liegt nahe.
In der Einflusssphäre der Stadt Herzogenrath und relevant für das Klima- und Umweltschutzmonitoring der Stadt sind jene Ziele, die in der Auflistung fett markiert sind:
1 Keine Armut
2 Kein Hunger
3 Gesundheit und Wohlergehen
4 Hochwertige Bildung
5 Geschlechtergleichstellung
6 Sauberes Wasser und Sanitärversorgung
7 Bezahlbare und Saubere Energie
8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum
9 Industrie, Innovation und Infrastruktur
10 Weniger Ungleichheiten
11 Nachhaltige Städte und Gemeinden
12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster
13 Maßnahmen zum Klimaschutz
14 Leben unter Wasser
15 Leben an Land
16 Frieden, Gerechtigkeit und Starke Institutionen
17 Partnerschaften zur Erreichung der Ziele
Um die UN-Nachhaltigkeitsziele in das Vorlagen-Monitoring zu integrieren, kann im Rahmen der Vorlagenerstellung abgefragt werden, inwieweit das Vorhaben zur Erfüllung der Ziele beiträgt. Deutlich effizienter wäre es, die Nachhaltigkeitsziele mit auf die Stadtverwaltung heruntergebrochenen Teilzielen zu stützen und diese direkt in das Gesamtkommunale Monitoring zu übernehmen, womit beide Lösungen miteinander kombiniert werden könnten. Die Ziele decken Umweltschutz sowie Klimaschutz/-anpassung gleichermaßen ab und trennen zudem nicht, wo eine Trennung ohnehin nicht praktikabel wäre, bspw. Ziel 11.
Zusammenfassend ist festzuhalten: Das neue Monitoringsystem soll ein recht konkretes Gesamtbild der Klima- und Umweltschutzaktivitäten und -entwicklungen in der Kommune darstellen. Dazu soll zukünftig ein Gesamtkommunales Monitoring nach Vorbild des Umweltbundesamts in Kombination mit den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen etabliert werden. Im Rahmen der Vorlagenerstellung werden die genannten neun der 17 Ziele abgefragt. Kurze, qualitative Beschreibungen zu den betroffenen Zielen beschreiben den Einfluss des Vorhabens auf die Stadt Herzogenrath.
Das neue System bietet viele Mehrwerte. Zum Einen wird die aktualisierte Bewertungsform auch dem Thema Umweltschutz gerecht, ohne eine harte, kategorische Trennung vorzunehmen, die in vielen Fällen nicht der Realität entspricht. Darüber hinaus bewirkt die qualitative Beschreibung in wenigen Worten eine sorgfältigere Auseinandersetzung mit dem eigenen Vorhaben, als das einfache Setzen eines Häkchens. Die Beschreibung lässt zudem deutlich mehr Rückschlüsse auf die Bedeutung des Vorhabens zu. “Positive Effekte auf den Klimaschutz” nach dem alten System liegen sowohl bei zwei Neupflanzungen auf den Streuobstwiesen vor, als auch bei dem Beschluss zur Freiflächen-Solaranlage Buschgewann. Die Dimensionen der jeweiligen Effekte können über das neue Werkzeug näherungsweise beschrieben werden.
Die Bewertung der Vorlagen soll nur dann erfolgen, wenn tatsächliche Effekte zu erwarten sind. Ansonsten soll der Absatz entfernt werden.
Um die Nutzung einfacher zu gestalten wird bei Etablierung des Systems ein Handout verteilt, welches auch mit Beispielen die Vorgehensweise verdeutlicht. Bei Bedarf kann hier auch zusätzlich mit bedarfsgerechten Workshops nachgesteuert werden.
Das neue System wird auch unserem Partner ICM helfen, die durch das Verwaltungshandeln entstehenden Umweltkosten näherungsweise zu beziffern.
Eine jährliche Auswertung der Beschreibungen zu den relevanten Vorlagen ist wie zuvor erwähnt deutlich aufschlussreicher als die reine Auswertung der Summe gesetzter Häkchen.
Am Beispiel der Vorlage, die das Projekt SIM4Dialog beschließt, könnten die Beschreibungen bspw. wie folgt lauten:
3 Gesundheit und Wohlergehen - Keine Auswirkungen
7 Bezahlbare und Saubere Energie - Das Projekt SIM4Dialog unterstützt den Ausbau der Windenergie in Herzogenrath und trägt damit zur Erfüllung von Ziel 7 bei.
8 Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum - Durch den Windenergieausbau vor Ort und die damit einhergehende Wertschöpfung ist mit einem Anstieg der lokalen Wirtschaftskraft zu rechnen. Auch wenn das Projekt das Wirtschaftswachstum nicht direkt bedingt, so begünstigt es diesen zumindest.
9 Industrie, Innovation und Infrastruktur - Die lokale Industrie wird durch den Windenergieausbau profitieren, da die Windenergie günstigen Strom produziert, der lokal und direkt vermarktet werden wird.
11 Nachhaltige Städte und Gemeinden - Der Ausbau der Windenergie begünstigt die ökologische und ökonomische Dimension der Nachhaltigkeit. Soziale Faktoren sind nicht betroffen.
12 Verantwortungsvolle Konsum- und Produktionsmuster - Keine Auswirkungen
13 Maßnahmen zum Klimaschutz - Äquivalent zu Ziel 7, trägt zur Dekarbonisierung des Energiesektors bei.
14 Leben unter Wasser - Keine Auswirkungen
15 Leben an Land - Es sind während der Bauphase vorübergehende und im Betrieb dauerhafte negative Effekte zu erwarten, die minimalisiert und im Rahmen von Fachgutachten geprüft werden müssen.
