Sitzungsvorlage - V/2024/349

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Die Umsetzung von Maßnahmen des Lärmaktionsplans hat keine Effekte auf Klimaschutz, Klimaanpassung oder Umweltschutz im Sinne des Naturschutzes. Andere Emissionen sowie Immissionen - darunter Schall - können durch die Umsetzung der Maßnahmen verringert werden. 

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Sachverhalt

Die UBL-Fraktion beantragte im September 2024, dass die Stadt Herzogenrath bei der DB Netz AG darauf drängt, dass Schallschutzmaßnahmen entlang der Schienenverkehrswege in den bewohnten Bereichen proaktiv umgesetzt werden. Bereits im März 2023 gab es hierzu eine Anfrage der FDP-Fraktion. Die sachlich zuständige Verkehrsbehörde hat bereits im Frühjahr 2023 den aktuellen Stand des freiwilligen Bundesförderprogramms zur „Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes“ an den Strecken der DB Netz AG in Herzogenrath abgefragt. Dieses Programm hat das Ziel, den Lärmschutz auch an Bestandsstrecken nachhaltig zu verbessern. Der Hintergrund ist, dass die hier in Herzogenrath geplante Lärmsanierung am Bestandsnetz eine freiwillige Maßnahme der DB Netz AG ist, was die Möglichkeiten der Stadt, auf den Vorhabenträger Druck auszuüben, deutlich einschränkt. Anders verhält es sich selbstredend, wenn Änderungen an den baulichen Anlagen vorgenommen werden.

Die Antwort der DB Netz AG ist Teil des Anhangs dieser Vorlage.

Dem Schriftverkehr sind als wichtigste Punkte zu entnehmen, dass der Schallpegel, der am Gebäude ankommen darf (Immissionen), im Jahr 2022 herabgesetzt wurde und damit das Schutzniveau für die AnwohnerInnen verbessert wurde. Dies macht allerdings eine Überarbeitung der schalltechnischen Untersuchung erforderlich. Diese Untersuchung soll herausstellen, in welchen Bereichen welche Schutzmaßnahmen nötig sind. Aufgrund verschiedener weiterer Faktoren, die der Stellungnahme im Detail zu entnehmen sind, ist eine Umsetzung der Lärmsanierungsmaßnahmen nicht vor 2029 geplant. Zwischen der Stellungnahme der DB Netz AG aus Juli 2023 und dem Antrag der UBL aus dem September 2024 gibt es keine weiteren Entwicklungen. Auf eine Rückfrage an die DB Netz AG nach dem aktuellen Bearbeitungsstand im Oktober 2024 erfolgte bis zur Vorlagenerstellung keine weitere Antwort.

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Anlagen

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