Sitzungsvorlage - V/2024/276-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den KUA:

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt den „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ mit seinen Ergänzungen aus der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath den Bericht „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ vom Oktober 2024 ohne eine erneute Offenlage zu beschließen. Die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) soll auf dieser Basis umgehend erfolgen.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ mit seinen Ergänzungen aus der öffentlichen Auslegung. Die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) soll auf dieser Basis umgehend erfolgen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Kosten für die Umsetzung der im Lärmaktionsplan enthaltenen Maßnahmen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

Der Lärmaktionsplan beinhaltet Maßnahmen zur Verkehrsreduzierung und Verlagerung auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes und sorgt daher neben der Reduzierung des Lärms auch zu einer Reduzierung des Ausstoßes von klimaschädlichen Stoffen.

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Sachverhalt

Mit einer Dringlichkeitsentscheidung hat der Klima- und Umweltschutzausschuss im August den Beschluss gefasst, den Entwurf „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ öffentlich auszulegen. Nach Ablauf der Offenlage vom 29.08.2024 bis 25.09.2024 sind insgesamt sechs Einlassungen zum Lärmaktionsplan eingegangen und im Lärmaktionsplan gelistet aufgeführt. Nach Abwägung der Eingaben, wurden verschiedene Hinweise, Anmerkungen und Ergänzungen in den Entwurf übernommen. Der überarbeitete Entwurf ist der Anlage zu entnehmen. Da im Rahmen des ersten  Beteiligungsverfahrens von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen und von den Trägern öffentlicher Belange (TÖBs) nur ein relevanter Hinweis (von der ASEAG bzgl. des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen) eingegangen ist, sollte aus Zeitgründen auf ein zweites Beteiligungsverfahren mit dem geänderten Entwurf verzichten werden.

Die Verwaltung empfiehlt, den Bericht „Lärmaktionsplan der Stadt Herzogenrath, 4. Runde“ in der vorliegenden Fassung zu beschließen und bekannt zu machen. Des Weiteren wäre die verpflichtende Datenberichterstattung zur Lärmaktionsplanung und Lärmkartierung auf dieser Basis umgehend an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW FMS Lärmschutz) zu übermitteln.

Das beauftragte Planungsbüro Richter-Richard aus Aachen wird im Rahmen einer Präsentation über den vorliegenden Lärmaktionsplan berichten und für Fragen zur Verfügung stehen.

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Anlagen

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