Sitzungsvorlage - V/2020/219-E03
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung und Zusammensetzung der Ausschüsse des Rates der Stadt Herzogenrath
hier: Antrag des Forums für Menschen mit Behinderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Haupt- und Personalamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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19.11.2024
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Sachverhalt
Mit Email vom 20.09.2024 beantragt das Forum für Menschen mit Behinderung als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus aufgenommen zu werden. Auf die beigefügte Mitteilung wird verwiesen.
Im Rahmen seiner Organisationskompetenz gem. § 57 Abs. 1 GO NRW hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung am 03.11.2020 Ausschüsse gebildet. In der Sitzung des Rates am 13.06.2023 wurden Ausschüsse aufgelöst und neue Ausschüsse gebildet. Ebenfalls wurde in der Sitzung am 13.06.2023 über die Zusammensetzung der neuen Ausschüsse beschlossen (Drucksachen-Nr. V/2023/018-E09).
Nach § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse. Durch die Formulierung „der Ratsmitglieder“ wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass bei der Zusammensetzung der Ausschüsse der hauptamtliche Bürgermeister kein Stimmrecht hat.
Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 GO NRW können als Mitglieder mit beratender Stimme den Ausschüssen volljährige sachkundige Einwohner angehören.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach einer positiven Entscheidung die personelle Besetzung aufgrund einer separaten Vorlage nach § 50 Abs. 3 GO NRW entschieden wird.
Rechtliche Grundlagen:
- § 50 GO NRW
- § 58 GO NRW
- § 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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97,6 kB
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