Sitzungsvorlage - V/2024/314

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag KUA:

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Forsteinrichtungswerk 2024 in der vorliegenden Form umgesetzt wird.

 

Beschlussvorschlag Rat:

Der Stadtrat beschließt das Forsteinrichtungswerk 2024 wird in der vorliegenden Form umzusetzen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

X Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

x ja   nein

 

x im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 524224. 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen       Euro.

 

Die Kosten für die Erstellung der Forsteinrichtung belaufen sich auf 11.129,60 € und wurden im Haushaltsjahr 2023 verausgabt.

 

  1. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

Die Folgeerträge bzw. Folgekosten werden im Forstwirtschaftsplan eines jeden Jahres konkretisiert dargestellt. Dies umfasst sowohl die Erträge im Bereich der Holzernte, als auch die Folgekosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, Holzernte und Unterhaltung der waldbaulichen Infrastruktur.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

 keine Auswirkungen

 

X positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung: Durch die Umsetzung des Forsteinrichtungswerks wird der Erhalt des Waldes sowie die Waldwirtschaft nachhaltig gewährleistet, was sich positiv auf den Klima- und Umweltschutz auswirkt. 

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Sachverhalt

Herr Dr. Krämer vom Gemeindeforstamt Aachen referiert über das neue Forsteinrichtungswerk 2024, welches die mittelfristige Betriebsplanung für eine ordnungsgemäße und nachhaltige Wirtschaftsführung darstellt und damit der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes dient.

 

Der Erläuterungsbericht zur Forsteinrichtung des Forstbetriebs der Stadt Herzogenrath ist dem Anhang zu entnehmen.

 

Bei der Erstellung des neuen Forsteinrichtungswerks wurden die Verbände und Mitglieder des ehemaligen Runden Tisches „Forstwirtschaft“ beteiligt und um Stellungnahme gebeten, welche neben den Naturschutzverordnungen in das Forsteinrichtungswerk eingeflossen sind.

 

Rechtliche Grundlagen:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath, sowie die Landes- und Bundesforstgesetzgebung.

 

Hinweis zum Anhang:

Die Forstbetriebskarte und die Karte zum Flächenschutz sind im Ratsinformationssystem groß und in Farbe einsehbar.

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Anlagen

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