Sitzungsvorlage - V/2024/323
Grunddaten
- Betreff:
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Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports vom 19.11.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus
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Vorberatung
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17.09.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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19.11.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus empfiehlt dem Stadtrat, die Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports vom 19.11.2024 zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports vom 19.11.2024.
Sachverhalt
Im Rahmen einer Beanstandung durch den Rechnungsprüfungsausschuss wurde geprüft, ob eine Vereinfachung der Betriebskostenberechnung für vereinseigene Heime angewendet werden kann. Hierzu wurden die durchschnittlichen Zuschüsse für die Jahre 2017 bis einschließlich 2022 zugrunde gelegt. Hierbei wurden die Fördermittel ausschließlich und anteilmäßig auf den Unterhalt der sanitären Anlagen gewährt.
Nach Einführung der Pauschalierung wurde festgestellt, dass die Betriebskosten von Jahr zu Jahr starken Schwankungen unterliegen und abhängig von Sanierungsmaßnahmen und Reparaturaufwand sich ständig ändern. Somit muss jährlich ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden, um den Betrieb des betroffenen Vereinsheimes aufrecht erhalten zu können.
Des Weiteren führt eine Vereinfachung der Berechnung durch das Anwenden allgemein gültiger Formeln zu einer Ungleichbehandlung unter den Vereinen. Es würden einige Vereine benachteiligt und andere übervorteilt werden.
So hatte z. B. ein Verein im Heim einen Wasserschaden und es musste mit hohem Aufwand saniert werden. Neben den Sanierungskosten kamen zusätzlich außerordentliche Energiekosten für den Betrieb von Trocknungsgeräten hinzu. Vor dem Hintergrund der steigenden Energiekosten und unvorhersehbaren Schäden soll die Möglichkeit einer gerechten Entschädigung gegeben sein.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Betriebskosten weiterhin spitz und je nach Erhaltungsaufwand zu berechnen und die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur-, Heimat- und Brauchtumspflege sowie des Sports entsprechend anzupassen.
Die Einnahmen aus Vermietung der Räumlichkeiten für Privatfeiern sollen vom Verein mit Antragstellung angezeigt werden. Vom berechneten Zuschuss sollen 10% der Einnahmen abgezogen werden. Die Kosten für die Endreinigung bleiben hierbei unberücksichtigt.
Hinsichtlich der Förderung der Jugendarbeit haben die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie Kultur und Tourismus im Jahr 2022 beschlossen, die Zuschüsse für die Jugendarbeit von 8,00 € pro jugendliches Mitglied auf 10,00 € zu erhöhen. Aufgrund der Haushaltslage wurden Gespräche mit Politik, Stadtsportverband und Verwaltung zu einer weiteren Erhöhung zunächst noch nicht geführt. Daher schlägt die Verwaltung vor, ab dem Jahr 2024 weiterhin 10,00 € pro Kopf auszuzahlen und dies in der Richtlinie zu verankern.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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66,4 kB
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400,5 kB
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(wie Dokument)
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298,2 kB
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