Sitzungsvorlage - V/2024/332

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die Neufassung der Satzung des Zweckverbands Volkshochschule Nordkreis Aachen in der vorgelegten Fassung.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

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Sachverhalt

Zum 1. Januar 2022 trat die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen mit vielen Änderungen für die Arbeit der Volkhochschulen in Kraft. Darüber mussten Änderungen aus der Gemeindeordnung NRW und weitere rechtliche Lücken in der VHS-Zweckverbandsatzung geschlossen werden. Das bedeutete für die 40 VHS-Zweckverbände in Nordrhein-Westfalen, dass sie ihre Satzungen rechtlich anpassen mussten und juristische Expertise benötigten. Um Kosten zu sparen, wurde eine Mustersatzung in Zusammenarbeit mit der Kommunalagentur NRW erarbeitet. Die Kosten dafür übernahm der VHS-Landesverband NRW. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus drei Zweckverbänden unter der Federführung der VHS Nordkreis Aachen, leisteten hierfür die Vorarbeit und erarbeiteten mit der Kommunalagentur eine Mustersatzung. Gemeinsam mit der Kommunalagentur stellte die VHS Nordkreis Aachen die Mustersatzung allen VHS-Zweckverbänden auf der VHS-Leitertagung im Juni 2023 vor. Auf Basis dieser rechtlich aktuellen Grundlage überarbeitete die VHS Nordkreis Aachen ihre Zweckverbandsatzung, die so viele Änderungen umfasste, dass die Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen empfahl, die Satzung als Neufassung in allen vier Räten der Mitgliedskommunen beschließen zu lassen. Der Entwurf der neuen Satzung wurde von allen vier örtlichen Rechnungsprüfungsämtern der Mitgliedskommunen und der Kommunalaufsicht der StädteRegion Aachen geprüft. Empfohlene Änderungen hat die VHS Nordkreis Aachen in die Satzung eingearbeitet. Sobald die vier Räte der Mitgliedskommunen der neuen Satzung in der hier vorgelegten Fassung zugestimmt haben und die Verbandsversammlung diese beschlossen hat, tritt die Satzung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde in Kraft.

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Anlagen

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