Sitzungsvorlage - V/2024/356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. dem Beschluss zur Haushaltssatzung 2024 die nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die im dritten Haushaltsvierteljahr 2024 entstanden sind, zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Mehraufwendungen und –auszahlungen sind jeweils gedeckt durch entsprechende Mehrerträge und Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen und Minderauszahlungen.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Es handelt sich um Buchungsvorgänge, die keine Auswirkung auf den Klimaschutz haben.

 

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Sachverhalt

Die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, über die die Kämmerin entschieden hat, sind dem Rat gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis zu bringen. Gemäß § 9 Ziff. 3 der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Herzogenrath gilt dies nur für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen über 3.000 Euro.

Im dritten Quartal des Haushaltsjahres 2024 hat die Kämmerin über die Leistung der aus der Anlage ersichtlichen nicht erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ab 3.000 Euro entschieden.

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Anlagen

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