Dringlichkeitsentscheidung - V/2024/204-E03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Unterzeichner beschließen, nach entsprechender Vorberatung im Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus, im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, dass die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden und beauftragen diese mit dem Kultursekretariat Gütersloh den notwendigen Mitgliedsvertrag ab dem 01.01.2025 abzuschließen.

 

Diese Entscheidung ist dem Rat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 529117, 340000, 0428110

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

5.269,95

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 5.269,95 €

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 5.269,95 €

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 5.269,95 €

 

 

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

 

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Sachverhalt

 

Im Rahmen der Gespräche mit den kulturtreibenden Vereinen und Institutionen in Herzogenrath, insbesondere beim „Runden Tisch Kultur“ wurde vermehrt der Wunsch geäußert, das kulturelle Leben in Herzogenrath mehr zu fördern und „breiter“ zu unterstützen.

 

Um diesem Wunsch Rechnung zu tragen, schlägt die Verwaltung die Mitgliedschaft im Kultursekretariat NRW Gütersloh vor.

 

Das Kultursekretariat ist ein Zusammenschluss von über 80 Städten und Gemeinden aus NRW, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und dem Landesverband Lippe.  Der inhaltliche Schwerpunkt ist die Förderung der kulturellen Bildung, die Förderung der Bespieltheater und die Kunst im öffentlichen Raum. Mitgliedstädte haben die Möglichkeit aus den Programmen des Kultursekretariats Landesfördermittel für Veranstaltungen und Projekte zu beantragen. Das können sowohl Programm- und Veranstaltungskostenzuschüsse für ausgewählte Stücke sein oder Projektfördermittel.

 

Gemäß der Satzung des Kultursekretariats muss jedes Mitglied einen Mitgliedsbeitrag zahlen. Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Festbetrag von 2.930,00 € und einem Flexbetrag von 0,05 € pro Einwohner zusammen. In Summe wäre für die Stadt Herzogenrath ein Jahresbeitrag von 5.269,95 € zu entrichten (2.930,00 € + 2.339,95 €; Einwohnerstand laut Landesbetrieb IT.NRW 2023 46.799 Einwohner). Der Betrag von 5.269,95 € wird aus dem Kulturetat gezahlt.

 

Neben der Förderung haben die Mitgliedsstädte die Möglichkeit, sich an bestimmten Arbeitskreisen und Projektgruppen zu beteiligen, um so die zur Verfügung gestellte Auswahl aktiv mit zu gestalten.

 

Folgende Förderschwerpunkte bietet das Kultursekretariat an:

 

Projektförderung

 

 Kulturstrolche

 (D)ein Ding

 Durchdrehen – Tanz für junges Publikum

 Stadtbesetzung

 SPIELRAUM

 

Spartenförderung

 

 Schauspiel

 Gegenwartsdramatik der Landestheater

 Figuren- und Objekttheater

 Tanz

 Kindertheater des Monats

 Junges Theater

 Jazz

 Kammermusik

 Landesorchester und –chöre

 Kinderkonzerte

 Musikkulturen

 Kabarett/ Satire

 Sommerprogramm

 

Das Kultursekretariat sieht Förderungen in den Sparten wie folgt vor:

 

Bei einer Projektförderung sind durch das Kultursekretariat Festbeträge angesetzt, für die Spartenförderung gibt es 50% Förderung auf die vom Kultursekretariat angegebenen Kosten.

 

Bei einer Spartenförderung hat die Verwaltung einen Eigenanteil von 20% zu leisten, Vereine hingegen nur 10%. Die übrigen 30% (Verwaltung) bzw. 40% (Vereine) dürfen durch Eintrittsgelder oder/und weitere Förderungen/Sponsoring eingenommen werden. Förderanträge können sowohl durch die Verwaltung gestellt werden als auch von ortsansässigen Vereinen.

 

Bei einer Projektförderung muss kein Eigenanteil geleistet werden.

 

Für die Stadt Herzogenrath sieht die Verwaltung zu Beginn vor allem einen Nutzen in den folgenden Angeboten:

 

Kulturstrolche, Kindertheater, Junges Theater, Sommerprogramm, Musik und Kabarett/ Satire. Im Laufe der Zeit ist es das Ziel, das Programm auszuweiten.

 

Im Verlauf der Gespräche zu einem Kulturkonzept im letzten Jahr wurde auch vermehrt mitgeteilt, dass die Generation von Interessierten an Kultur immer älter wird. Um dem entgegen zu wirken, ist eine Mitgliedschaft der Stadt Herzogenrath auch für die Schulen, Kitas und kulturtreibende Vereine/Institutionen interessant. Die Verwaltung kann z. B. mit Schulen als Kooperationspartner die kulturelle Bildung weiter voranbringen. Damit wird es möglich kulturelle Bildung qualitativ und niederschwellig für die junge Generation in Herzogenrath in der Breite anzubieten und näher zu bringen.

 

Ein Beispiel dafür sind die Kulturstrolche im Schulbereich.

 

Kulturelle Bildung spielt eine entscheidende Rolle für die kreative und emotionale Entwicklung in allen Generationen, gerade jedoch im Grundschulalter. In dieser sensiblen Phase ihrer Entwicklung sind Kinder besonders aufnahmefähig für neue Eindrücke und kreative Ausdrucksformen. Durch die Auseinandersetzung mit Musik, Kunst, Theater oder Literatur lernen sie, ihre Fantasie zu entfalten, eigene Ideen zu entwickeln und ihre Gefühle auszudrücken. Dies stärkt nicht nur das Selbstbewusstsein, sondern fördert auch ihre Empathie und ihr Verständnis für die Welt um sie herum.

 

Hierbei bietet uns das Förderprogramm „Kulturstrolche“ eine wertvolle Unterstützung. Das Programm schafft die Möglichkeit, die kulturelle Bildung in den Schulalltag zu integrieren und allen Kindern Zugang zu Angeboten zu ermöglichen, die sie sonst eventuell so nicht erleben würden.  

 

Die Kulturstrolche richten sich an Grundschulkinder ab Klasse 2 und sollen diesen auf eine spielerische Art und Weise die Kultursparten näherbringen. Im Klassenverbund werden die Kinder auf Entdeckungstour durch Ort und Einrichtungen gehen und in Kontakt mit Personen und Akteur*innen aus den verschiedenen Kultursparten kommen, bevorzugt natürlich mit lokalen Orten und Künstler*innen. Daher liegt die Förderung nicht nur bei den Grundschulkindern; auch die Institutionen in Herzogenrath können von den Kulturstrolchen profitieren.

 

Für die Kulturstrolche können 7.200€ beantragt werden. Um eine Förderung zu erhalten bedarf es keinen Eigenanteil.

 

Kulturtreibende Vereine/Institutionen können beispielsweise - wie bereits ausgeführt - aus dem Programm des Kultursekretariates Veranstaltungen buchen und würden hierfür im Idealfall nur einen Eigenanteil von 10 % leisten müssen, sofern der restliche Anteil von 40 % durch Sponsoring oder Eintrittsgelder aufgebracht werden kann. Die anderen 50 % werden immer durch das Kultursekretariat gefördert.

 

Eine besondere Rolle kommt hier dem Kindertheater zu. Mit Peperoni e.V. haben wir einen Verein, der sich seit vielen Jahren intensiv in der Förderung der kulturellen Bildung engagiert. Dabei nicht nur unzählige Arbeitsstunden investiert, sondern auch ehebliche finanzielle Mittel benötigt. Trotz der großen Anstrengung ist die Arbeit des Vereins selten kostendeckend. Hier wird deutlich, wie dringend notwendig zusätzliche finanzielle Mittel sind.

 

Bei den vorangegangenen beiden Beispielen würde eine Unterstützung durch Fördergelder nicht nur die bestehende Arbeit sichern, sondern auch ermöglichen, diese Angebote auszubauen und mehr Kindern Zugang zu kulturellen Bildungsmöglichkeiten zu verschaffen. 

 

Auch andere kulturtreibende Vereine haben den Vorteil einer Förderung durch das Kultursekretariat erkannt und diesen explizit zum Ausdruck gebracht. Die Unterstützung ermöglicht es ihnen, ihre kulturellen Projekte und Initiativen langfristig zu sichern und weiter auszubauen.

 

Ein positiver Nebeneffekt, dieser Förderstruktur ist, dass nicht nur Kulturvereine davon profitieren. Auch Vereine aus anderen Bereichen im Stadtgebiet können diese Angebote der Spartenförderung nutzen. Dies stärkt die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Vereinen und fördert den Austausch zwischen Kultur und anderen gesellschaftlichen Sektoren. So entstehen Synergien, die das gesamte Vereinsleben der Stadt bereichern und den Zugang zu kulturellen Erlebnissen für eine breitere Zielgruppe ermöglichen.

 

Aufgrund der Ausführungen empfiehlt die Verwaltung daher die Mitgliedschaft beim Kultursekretariat NRW Gütersloh. Der Beitritt ist allerdings erst zum 01.01.2025 möglich; daher kann auf das Angebot des Kultursekretariates auch erst ab 2025 zurückgegriffen werden.

 

Bis dahin würde die Verwaltung die Zeit nutzen, die kulturtreibenden Vereine/Institutionen etc. hinreichend über die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Möglichkeiten zu informieren, sodass ab 2025 alle Voraussetzungen für ein vielfältiges und spartenübergreifendes Kulturleben gegeben sind.

 

 

Hinweis der Verwaltung:

 

Der Beitrittsbeschluss zum Kultursekretariat erfordert einen Ratsbeschluss. Da die nächste Sitzung des Rates erst am 19.11.2024 stattfindet, muss aus Gründen der Fristwahrung der Beitritt nunmehr als Dringlichkeitsentscheidung gefasst werden. Diese Vorlage wird dann – vorbehaltlich der jetzigen Zustimmung durch den AKST – als Drucksachen-Nr. V/2024/204-E03 vorgelegt.

 

In der Ratssitzung am 10.09.2024 hat man sich mit der Beschlussfassung im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung einverstanden erklärt.

 

 

 

 

 

 

Herzogenrath, den 18.09.2024

 

 

 

______________________________________

Dr. Benjamin Fadavian

Bürgermeister                                

 

 

 

______________________________________Gerd Verhoolen

Fraktionsvorsitzender SPD

 

 

_________________________________

Dieter Gronowski

Fraktionsvorsitzender CDU

 

 

______________________________________

Daniel Reinartz

Fraktionsvorsitzender Bündnis 90/ Die Grünen

 

 

_________________________________

Björn Bock

Fraktionsvorsitzender FDP

 

 

______________________________________

Bruno Barth

Fraktionsvorsitzender UBL

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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