Sitzungsvorlage - V/2024/429
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgeranregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW vom 29.10.2024
hier: Zustand der Straßen "In Ruif" und "Am Erlenbruch"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
- Beteiligt:
- Amt 66 - Abt. 66.2 - Tiefbau und Verkehr
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Entscheidung
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28.11.2024
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Instandsetzungsmaßnahmen werden über die angemeldeten konsumtiven Mittel abgerechnet und verbucht. Sofern festgestellt wird, dass die vorliegenden Probleme dauerhaft nur mit einer Erneuerung der Straßen gelöst werden können, müssen investive Maßnahmen geplant und angemeldet werden. Die Höhe der möglichen Kosten kann erst nach Zustandsfeststellung benannt werden.
Sachverhalt
Mit der Bürgeranregung vom 29.10.2024, eingegangen bei der Stadt Herzogenrath am 11.11.2024, wenden sich die Anwohner der Straßen „In Ruif“ und „Am Erlenbruch“ an die Verwaltung und fordern zur Behebung der vorhandenen Straßenschäden bzw. Abflussprobleme der Oberflächenentwässerung auf. Die bisher vorgenommenen Einzelmaßnahmen in diesem Bereich haben nicht zu einer dauerhaften Lösung geführt.
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die in der Bürgeranregung benannten Straßenflächen zu prüfen und die festgestellten Probleme dauerhaft zu beheben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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