Sitzungsvorlage - V/2024/440
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025-2028
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Kenntnisnahme
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10.12.2024
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Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 19.03.2024 die Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält gemäß § 78 III GO i. V. m. § 9 I KomHVO Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt (Doppelhaushalt).
Gemäß § 9 II ist bei einem Doppelhaushalt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dem Stadtrat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen.
Zudem müssen Anlagen nach § 1 Absatz 2 Nummer 8 bis 10 KomHVO, die nach der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung nach Absatz 1 erstellt worden sind, der Fortschreibung nach Absatz 2 beigefügt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage sowie auf den Beteiligungsbericht der Stadt Herzogenrath verwiesen.
Es bedarf hier keiner Beschlussfassung, lediglich einer Kenntnisnahme, da mit der Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Haushaltssatzung für die Jahre 2024 und 2025 nicht verändert wird. Es handelt sich hierbei um eine reine Information an den Stadtrat. Es werden keine Haushaltsansätze verändert und auch keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt. Mit Vorlage der Fortschreibung wird auch nicht den künftigen Haushaltsberatungen im Zuge des Erlasses der Haushaltssatzungen 2026 ff. vorgegriffen.
Bei der Fortschreibung wurden nur die größten Haushaltspositionen mit entsprechender Steuerungsrelevanz betrachtet. Diese wurden von den Fachämtern dahingehend überprüft, ob es aktuell Erkenntnisse gibt, die eine konkrete Erhöhung oder Reduzierung der bisherigen Finanzplanung bedingen.
Sämtliche Erkenntnisse aus diesen Überprüfungen wurden in die Übersichten in Anlage 2 (fortgeschriebener Ergebnis- und Finanzplan) eingearbeitet.
Daraus ergeben sich folgende Ergebnisprognosen 2025 bis 2028:
Ergebnisplan in € |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
Kalkuliertes Ergebnis im Doppelhaushalt 2024/ 2025 |
-3.986.000 |
-5.461.000 |
-3.888.000 |
-1.774.000 |
Kalkuliertes Ergebnis in der Fortschreibung |
-10.222.400 |
-16.867.000 |
-14.475.700 |
-13.813.000 |
Verschlechterung um |
6.236.400 |
11.406.000 |
10.587.700 |
12.039.000 |
Die daraus resultierenden prognostizierten Anpassungen bei der Entwicklung des Eigenkapitals sind der Anlage 3 zu entnehmen.
Das Haushaltsjahr 2023 schließt im Entwurf des Jahresabschlusses deutlich besser ab als geplant (siehe Vorlage 2024/187). Auch im Haushaltsjahr 2024 lässt das letzte Finanzcontrolling deutliche Verbesserungen im Vergleich zur Haushaltsplanung erkennen (siehe Vorlage V2024/386). Insoweit können die hier prognostizierten Ergebnisverschlechterungen 2025 ff. nur als Momentaufnahme betrachtet werden. Unterjährige Entwicklungen in 2025 werden im ersten Finanzprognosebericht 2025 berücksichtigt werden.
Ergebnisplan
Die Begründungen und Erläuterungen der sich ergebenen Anpassungen des Ergebnisplans (konsumtiv) werden nachfolgend aufgeführt:
01 Steuern und ähnliche Abgaben
401200 Grundsteuer B:
2025 basierend auf Veranlagung 2024 am 21.11.2024; 2026 ff. Anwendung der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
401300 Gewerbesteuer:
2025 basierend auf Anordnungssoll am 21.11.2024 abzgl. Anteil GewSt, der nach Weggang eines Unternehmens entfällt (Basis AOS 2024); Folgejahre hochgerechnet anhand der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
402100 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer:
Ergebnisse der Herbststeuerschätzung, Regionalisierung vom 07.11.2024
402200 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer:
Ergebnisse der Herbststeuerschätzung, Regionalisierung vom 07.11.2024
405100 Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich:
Kalkuliert anhand der Modellrechnung GFG vom 05.11.2024, ab 2026 ff. Anwendung der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
411100 Schlüsselzuweisungen vom Land:
Kalkuliert anhand der Modellrechnung vom 05.11.2024, ab 2026 ff. Anwendung der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
413140 Konsumtiv verwendete Schulpauschale:
Einzahlung investiv unter SK 681130; kalkuliert anhand der Modellrechnung vom 05.11.2024, ab 2026 ff. Anwendung der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
414112 Landeszuweisungen zu Betriebskosten pp.:
Tageseinrichtungen für Kinder, Anpassung an die Indexierungsregelungen des Landes sowie Berücksichtigung des Buchungsverhaltens der Eltern; in 2025 zusätzlich 334.000 € Einmalzahlung aus Rechtsverordnung zur Anpassung des Belastungsausgleichs Jugendhilfe
414150 Landeszuweisungen FlüAG:
Die Ansätze 2025 ff. waren zu hoch veranschlagt, so dass es zu einer deutlichen Verschlechterung kommt. Diese wird voraussichtlich etwas abgemildert, da die Landesregierung plant, eine Anhebung der FlüAG-Pauschalen von 875 auf 1.013 Euro - voraussichtlich rückwirkend zum 01.01.2024 - vorzunehmen. Die Anhebung ist hier bereits einkalkuliert.
416199 Erträge aus Aufl. von Sonderposten Kontengruppe 4161:
In mehreren Bereichen fallen die tatsächlichen Auflösungen SoPo höher aus als im Doppelhaushalt 2024/2025 veranschlagt.
04 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
432124 Kanalbenutzungsgebühren:
Höhere Kanalbenutzungsgebühren aufgrund Gebührenanpassung 2025
432141 Rettungsdienstgebühren:
Grundsätzlich hängen die Erträge von der Höhe der Gebühr und der Einsatzhäufigkeit ab. Gemäß der derzeitigen Kalkulation wird für 2025 mit höheren Erträgen gerechnet, da noch Defizite aus den Vorjahren in die Kalkulation mit einfließen und somit die Gebühr pro Einsatz erhöhen.
06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
448100 Erstattungen vom Land:
Unterhaltsvorschuss: Durch steigende Aufwendungen steigen in gleicher Höhe Rückerstattungen des Landes (vgl. Sachkonto 533180 - Unterhaltsleistungen nach dem UVG; Sonstige Leistungen für junge Menschen und ihre Familien: Aufgrund einer Erhöhung der zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UmA) durch die Stadt Herzogenrath entstehen höhere Erträge durch Erstattung durch das Land. Bei gleichbleibenden Fallzahlen sind auch Erträge in gleicher Größenordnung ab 2025 zu erwarten.
07 Sonstige ordentliche Erträge
458211 Erträge Aufl./ Herabsetz. Pensionsrückstellungen Pensionäre:
Dies ist der Durchschnittswert der letzten 10 Jahre. Ein Ertrag kommt nur zustande, wenn der/ die Versorgungsberechtigte verstirbt. Innerhalb dieser 10 Jahre sind in 5 Jahren keine Pensionäre od. Hinterbliebenen verstorben, daher Anpassung an den Durchschnittswert.
11 Personalaufwendungen
Anpassung an tatsächlich besetzte Stellen. Besoldungs- und Tariferhöhungen wurden wie in der Planung des Haushalts 2024/ 2025 ff. berücksichtigt.
12 Versorgungsaufwendungen
Erhöhung der Versorgungs- und Beihilfeumlagen
13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
521510 Gebäudeunterhaltung A 60:
Durch die Vergrößerung des Gebäudebestands und dem hohen Instandhaltungsrückstand müssen die Mittel entsprechend angepasst werden.
521620 Instandhaltung Straßen, Wege, Parkplätze:
Anpassung notwendig, da durch höhere Baukosten (Löhne) sowie inflationsbedingt der Ansatz in 2024/ 2025 zu niedrig ist.
529180 Dienstleistungen der regio iT:
Der Ausbau der Digitalisierung (neue Online-Dienstleistungen, Ausbau der e-Akte, etc.) verursacht zusätzliche Kosten. Der unbedingt notwendige Ausbau der IT-Sicherheit wird mehr Kosten verursachen. Außerdem ist eine allgemeine Kostensteigerung im gesamten IT Bereich festzustellen, die Preise für Lizenzen, Geräte und Dienstleistungen steigen stetig.
14 Bilanzielle Abschreibungen
In mehreren Bereichen fällt die tatsächliche AfA höher aus als im Doppelhaushalt 2024/ 2025 veranschlagt. Gleichzeitig reduziert sich die AfA bei anderen Maßnahmen durch verzögerte Fertigstellungen, z.B. Neubau Hallenbad und Erweiterungsbau Feuerwehr.
15 Transferaufwendungen
531833 Gesetzl. Betriebskostenzusch. an Einricht. freier Träger:
Anpassung an die Indexierungsregelungen des Landes sowie Berücksichtigung des Buchungsverhaltens der Eltern
531834 Vertragl. Betriebskostenzusch. an Einricht. freier Träger:
Anpassung an die Indexierungsregelungen des Landes sowie Berücksichtigung des Buchungsverhaltens der Eltern
533140 Unterbringung in Tagespflege:
Unter Berücksichtigung einer vorsichtig prognostizierten Steigerungsrate von 4 % ergeben sich die dargestellten Werte.
533150 Aufwend. für die sozialpädagogische Familienhilfe:
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 981.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310)
533151 Unterbr. in Vollzeitpflege (Kinder u. Jugendliche):
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 1.668.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährl. Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanm. Aufwendungen im Produkt 0636310)
533164 Eingl.hil. f. seel. behind. Ki. u. Jugendl. außerhalb v. Einrichtungen:
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 2.043.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310)
533180 Unterhaltsleistungen nach dem UVG:
Steigerung der Fallzahlen aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen sowie jährliche Erhöhung der UVG-Sätze durch Landesverordnung. Die durchschnittliche Steigerung der letzten 5 Jahre betrug rd. 7 % und wird auch für die Berechnung verwendet
533220 Unterbr. in Heimpflege (Kinder und Jugendliche):
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 3.520.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310)
533230 Unterbringung in Heimpflege (Junge Volljährige):
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 2.200.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310)
533234 Eingl.hil. f. seel. behind. Ki. u. Jugendl. in Einrichtungen:
Ergebnisprognose Controlling 2024 = 1.060.000,00 €; jährliche Fortschreibung in Höhe von 4 % in Anlehnung an die zu erwartenden jährlichen Preissteigerungen sowie unter Berücksichtigung spezifischer Kostenentwicklungen in der Jugendhilfe (siehe Vorlage V/2024/417 Leistungen von erheblichen überplanmäßigen Aufwendungen im Produkt 0636310)
533941 Lfd. Leistungen § 2 in Wohnungen:
Für Geflüchtete im Leistungsbezug der Stadt stehen weniger Wohnungen zur Verfügung. Insofern vermindern sich diese Aufwendungen.
533954 Leistungen für Flüchtlinge in Notunterkünften:
Dieses Sachkonto berücksichtigt überwiegend die Aufwendungen für Vergütung der Betreiber/-innen für die städt. Flüchtlingsunterkünfte. Bei den Liegenschaften Eurode Live und Alte Post handelt es sich nicht mehr um "Notunterkünfte". Mit Inbetriebnahme der Flüchtlingsunterkunft Comeniusstraße 7 a) wird die Stadt vermutlich (fast) keine "Notunterkünfte" betreiben. Die Inbetriebnahme kann voraussichtlich zum 01.03.2025 erfolgen. Somit entfallen ab diesem Zeitpunkt die Aufwendungen für den Betrieb der Turnhallen GK-Str. 532 und An der Waidmühl 1, das Bürgerhaus ist für 2025 als Unterkunft berücksichtigt, ab 2026 nicht mehr. Die übrigen Notunterkünfte nur noch für 2 Monate
533956 Lfd. Leistungen § 2 in Gemeinschaftsunterkünften:
Nach wie vor werden auch in Zukunft Personen in Gemeinschaftsunterkünfte aufgenommen werden, die nicht im Leistungsbezug der Stadt stehen. Insofern verringern sich die Leistungen in Gemeinschaftsunterkünften (bspw. erhalten die ukrainischen Kriegsflüchtlinge SGB II Leistungen für den Lebensunterhalt)
534100 Gewerbesteuerumlage:
Abhängig vom Ansatz der Gewerbesteuer, kalkuliert anhand der Vervielfältiger lt. Orientierungsdaten vom 19.09.2024
537410 Allgemeine Städteregionsumlage:
Kalkulierter Umlagesatz in
2024: 36,3 v. H.
2025: 37,9 v. H.
2026: 37,9 v. H.
2027: 38,4 v. H.
2028: 38,4 v. H.
Stand: 18.11.2024
537610 Städteregionsumlage-Mehrbelastung ÖPNV:
Kalkulierter Umlagesatz
2024: 4,1820 v. H.
2025: 4,2885 v. H.
2026: 4,7617 v. H.
2027: 5,1624 v. H.
2028: 5,3517 v. H.
Stand: 18.11.2024
537920 Beitrag an den WVER (Produkt Abwasserbeseitigung):
WVER Vorausleistungsbeitrag vom 11.10.2024 weist einen Betrag in Höhe von 6.564.400 € aus. Kostensteigerungen aufgrund von höheren Tarifabschlüssen, bezogenen Leistungen und Energiekosten.
16 Sonstige ordentliche Aufwendungen
542935 Benutzungsentgelt an die Stadt Übach-Palenberg (Produkt Abwasserbeseitigung):
Anpassung des Entgeltes 2025 an geänderten Gebührensatz der Stadt Übach-Palenberg.
20 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen
551710 Zinsen für Kassenkredite:
Aufgrund der derzeitigen Zinsentwicklung und der geplanten Ausgaben muss mit dem angegebenen Zinsaufwand gerechnet werden.
Finanzplan
Die zahlungsrelevanten Anpassungen bei den Ergebnisplanpositionen finden sich analog bei den entsprechenden Positionen des Finanzplans wieder. Zudem beinhaltet die Fortschreibung des Finanzplans Anpassungen bei den Investitions- und Finanzierungszahlungen. Auch hier werden die Begründungen und Erläuterungen nachfolgend aufgeführt:
18 Zuwendungen für Invest.maßnahmen
681130 Schulpauschale/ Bildungspauschale:
Kalkuliert anhand der Modellrechnung vom 05.11.2024, ab 2026 ff. Anwendung der Orientierungsdaten vom 19.09.2024
25 Auszahlg. f. Baumaßnahmen
I2065ABH11 Erweiterung Feuerwache Erkensmühle:
In diesem Jahr wurde nur der Anbau fertiggestellt, im nächsten Jahr erfolgt der Umbau im Bestandsgebäude.
I2165ABH06 Umsetzung Digitalpakt (Gymnasium):
Maßnahme kann nicht komplett in 2024 abgerechnet werden
I2165ABH07 Umsetzung Digitalpakt (Europaschule):
Maßnahme kann nicht komplett in 2024 abgerechnet werden
I2460ABH02 Grundinstandsetzung Europaschule Trakt C:
Aufgrund der Machbarkeitsstudie mussten die Haushaltsmittel entsprechend angepasst werden.
I164ABH003 Aus- & Umbau Gesamtschule Kohlscheid Kircheichstr.:
Maßnahme kann nicht komplett in 2024 abgerechnet werden
I2365ABH04 Ausbau Gesamtschule – fünfzügig:
Aufgrund der Machbarkeitsstudie mussten die Haushaltsmittel entsprechend angepasst werden.
I1965ABH05 Neubau Kindertagesstätte Kohlscheid:
Restzahlungen können in 2024 nicht geleistet werden (Mängelbeseitigung).
I2460ABH18 Grundinstandsetzung Sporthalle Casinostraße:
Aufgrund der Machbarkeitsstudie mussten die Haushaltsmittel entsprechend angepasst werden
I1765ABH01 Neubau Hallenbad Kohlscheid:
Einige Maßnahmen konnten im Jahr 2024 nicht mehr abgerechnet werden.
I084ABK026 Enderneuerung Vorflut Maubach:
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel und Abgabe an A 60
I1865ABK01 Kanalerneuerung Grünstraße (L 29):
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel und Abgabe an A 60
I1865ABK10 Kanalsanierung Auf dem Kick (Los 30):
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel und Abgabe an A 60
I2266ABK01 Inliner Waldenburgstr. Lörschpülgen, Himmelreich, Römerstr.:
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel und Abgabe an A 60
I2266ABK03 Inliner Marien-, Klosterrather-, Maastrichter Str. (Los 51):
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel und Abgabe an A 60
I144ABS001 Umgestaltung der Parkfläche Am Ehrenmal/Einsteinstraße:
Übertragung aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Prioritätenwechsel
I1865ABS03 Ausbau Grünstraße/ Am Stäsgen:
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel
I1865ABS18 Ausbau Kämpchenstraße:
Übertragung aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Hochbauverzögerung und Grunderwerbsproblemen im A 61
I1965ABS02 Ausbau Römerstraße:
Übertragung aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Prioritätenwechsel
I2066ABS05 Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen:
Übertragung aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Prioritätenwechsel
I2166ABS08 Infrastruktur Radverkehr:
Übertragung (Rest) aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Prioritätenwechsel
I2266ABS01 Ausbau Driescher Str./ Buchkremerstr.:
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel
I2266ABS02 Ausbau Auf dem Kick:
Übertragung aus 2024 auf Grund Personalmangel
I2366ABS01 Neubau Brücke Alte Mühle:
Inflationsbedingt und höhere Baupreise
I2466ABS06 Forensberger Brücke:
Inflationsbedingt und höhere Baupreise
I2466ABS07 Gerinne Broicher Bach:
Übertragung aus 2024 auf Grund Verzögerung durch Prioritätenwechsel, sowie inflationsbedingt
I2466ABS13 Gehweg/ Eisenbahnbrücke Banker Straße:
Inflationsbedingt und höhere Baupreise
33 Kreditaufnahmen
Rechnerischer Ansatz, investive Einzahlungen ./. investive Auszahlungen = Kreditbedarf
34 und 36 Aufnahme und Tilgung von Liquiditätskrediten
Nach § 3 I Ziff. 27 u. 29 KomHVO sind Liquiditätskredite im Finanzplan auszuweisen, nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht erfolgt die Veranschlagung brutto, hier: Satzungsmäßiger Höchstbetrag abzgl. Tilgung/ Neuaufnahme; Aufnahme und Tilgung werden nur im erforderlichen Umfang gebucht (entspricht einem Dispo-Kredit).
Es ist beabsichtigt, die erforderlichen Ansatzanpassungen bei den Baumaßnahmen in 2025 zu einem Großteil über die Bildung von Ermächtigungsübertragungen abzuwickeln (Bildung von Haushaltsresten aus 2024). Die Mittel stehen dann zusätzlich zum geplanten Ansatz 2025 zur Verfügung.
Die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2025 bis 2028 wird nach der Kenntnisnahme durch den Stadtrat ebenfalls der Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorgelegt. Mit der Kommunalaufsicht hat diesbezüglich bereits ein Austausch stattgefunden.
Anlagen
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