Sitzungsvorlage - V/2024/446
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Haushaltsplans der Stadt Herzogenrath für die Haushaltsjahre 2024/2025 (Doppelhaushalt) hier: Benehmensherstellung zum Haushalt 2025 der Städteregion Aachen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:
„Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der Benehmensherstellung gem. § 55 Kreisordnung NRW von der Städteregion Aachen am 18.11.2024 zur Verfügung gestellten Eckdaten zum städteregionalen Haushalt 2025 und der Haushalts- und Finanzplanung 2026-2028 zur Kenntnis.
Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Herzogenrath das Benehmen für die allgemeine Städteregionsumlage 2025 her. Zugleich wird die Städteregion Aachen gebeten,
- weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 gegenüber den Eckdaten ergebende positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten regionsumlagesenkend zu berücksichtigen,
- ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2025 sich ergebende Verschlechterungen über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere durch Aufwandsreduzierung, zu kompensieren.
Er nimmt zur Kenntnis, dass sich die Finanzlage der Kommunen weiter verschlechtert. Mit Blick auf die vollständige Aufzehrung der Ausgleichsrücklage in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Städteregion gefordert, gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland die Notwendigkeit einer strengen Ausgabendisziplin und -beschränkung zur Stabilisierung der LVR-Umlage einzufordern und selbst auch weitergehende notwendige Schritte zur Reduzierung/Stabilisierung der Personal- und Sachkosten einzuleiten. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Haushaltsplanung 2025 ff. der Städteregion das neue Werkzeug des globalen Minderaufwands aus dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zur Entlastung der Haushalte der regionsangehörigen Kommunen einsetzt.
Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird für das Haushaltsjahr 2025 ebenfalls hergestellt.“
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt die im Rahmen der Benehmensherstellung gem. § 55 Kreisordnung NRW von der Städteregion Aachen am 18.11.2024 zur Verfügung gestellten Eckdaten zum städteregionalen Haushalt 2025 und der Haushalts- und Finanzplanung 2026-2028 zur Kenntnis.
Auf der Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Herzogenrath das Benehmen für die allgemeine Städteregionsumlage 2025 her. Zugleich wird die Städteregion Aachen gebeten,
- weitere, sich bis zur Beschlussfassung über den Städteregionshaushalt 2025 gegenüber den Eckdaten ergebende positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten regionsumlagesenkend zu berücksichtigen,
- ggf. gegenüber dem Eckdatenpapier für den Haushalt 2025 sich ergebende Verschlechterungen über entsprechende Konsolidierungsmaßnahmen, insbesondere durch Aufwandsreduzierung, zu kompensieren.
Er nimmt zur Kenntnis, dass sich die Finanzlage der Kommunen weiter verschlechtert. Mit Blick auf die vollständige Aufzehrung der Ausgleichsrücklage in der mittelfristigen Finanzplanung wird die Städteregion gebeten, gegenüber dem Landschaftsverband Rheinland die Notwendigkeit einer strengen Ausgabendisziplin und –beschränkung zur Stabilisierung der LVR-Umlage einzufordern und selbst auch weitergehende notwendige Schritte zur Reduzierung/Stabilisierung der Personal- und Sachkosten einzuleiten. Es wird positiv zur Kenntnis genommen, dass die Haushaltsplanung 2025 ff. der Städteregion das neue Werkzeug des globalen Minderaufwands aus dem 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zur Entlastung der Haushalte der regionsangehörigen Kommunen einsetzt.
Das Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird für das Haushaltsjahr 2025 ebenfalls hergestellt.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 18.11.2024 hat die Städteregion Aachen das Eckdatenpapier zum Haushaltsentwurf 2025 an die regionsangehörigen Kommunen übersandt und mit Wirkung vom gleichen Tag das Benehmensverfahren gem. § 55 KrO NRW zur Festsetzung der allgemeinen Regionsumlage und der Regionsumlage für die Mehrbelastung ÖPNV eingeleitet.
Auf die Erläuterungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen wird verwiesen. In diesen Erläuterungen werden die Grundlagen für den Ermittlung der Regionsumlage beschrieben. Darüber hinaus hat der Kämmerer der Städteregion in der Kämmerertagung am 20.11.2024 weitere Detailerläuterungen gegeben.
Der Kämmerer der Städteregion hat zunächst erklärt, dass das Haushaltsjahr 2024 nach aktuellem Stand planmäßig verläuft und sich ein Ergebnis in der Größenordnung von rd. – 14,9 Mio. € abzeichnet. Dieses liegt nahe am veranschlagten Fehlbedarf von rd. – 14,7 Mio. €. Es wird davon ausgegangen, dass der veranschlagte Fehlbedarf und die in diesem Umfang vorgesehene Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage eingehalten wird. Prägend für die Entwicklung des Städteregions-Haushalts 2024 sind insbesondere die Höhe der Sozialhilfeaufwendungen mit -13,5 Mio € als geplant und eine erwartete Unterdeckung im Rettungsdienst.
Einen wesentlichen Einfluss auf den Finanzierungsbedarf des Jahres 2025 haben die Sozialleistungen, die Landschaftverbandsumlage (+0,75 %-Punkte auf 16,2 % - +15,7 Mio. €) und gestiegene Personalkosten. Die eintretenden erheblichen Steigerungen insbesondere bei den Sozialleistungen sowie bei der Landschaftsumlage können nicht komplett innerhalb des städteregionalen Haushalts kompensiert werden, sondern müssen zumindest zu einem Teil über die Umlagesatzgestaltung an die regionsangehörigen Kommunen weitergegeben werden.
Aufgrund der äußerst angespannten Haushaltssituation der regionsangehörigen Kommunen hat sich die StädteRegion entschieden, erstmals im Haushalt 2025 von der Möglichkeit des § 79 GO Gebrauch zu machen, einen globalen Minderaufwand im Haushalt einzuplanen. Ziel ist es, darüber jährlich einen Betrag in Höhe von 2,0 % der ordentlichen Aufwendungen und damit alleine im Jahr 2025 rd. 14,9 Mio. € in der Allgemeinen Regionsumlage sowie rd. 5 Mio. € in der diff. Umlage der Stadt Aachen zu kompensieren und einzusparen.
Zusammen mit dem über die Folgejahre geplanten vollständigen Einsatz der Ausgleichsrücklage (bis auf einen Restbetrag von weniger als 1 Mio. €) wird damit Rücksicht auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der regionsangehörigen Kommunen genommen.
Die Regionsumlage steigt in 2025 auf 37,9 % (von 36,3), gegenüber der Mittelfristplanung reduziert sich der Satz um 1,1%-Punkte. Dies führt für Herzogenrath zu einer Einsparung gegenüber dem Planwert von ca. 2,4 Mio. €. Ebenso ergibt sich aus der Regionsumlagen Mehrbelastung ÖPNV eine Einsparung i.H.v. ca. 720 t €.
Für die Jahre 2026 bis 2028 ergibt sich eine mit deutlichen Risiken verbundene Einschätzung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Umlagesatzes. Ziel ist die Beibehaltung des Umlagesatzes mit 37,9 % für das Jahr 2026 und eine moderate Anhebung unterhalb der Steigerungsrate der Landschaftsverbandsumlage auf 38,4 % für die Jahre 2027 und 2028. Diese Umlagen müssen künftig im Haushalt der Stadt Herzogenrath berücksichtigt werden.
Die Städteregion beschreibt im Eckpunktepapier ebenfalls die Risiken der derzeitigen wirtschaftlichen Situation in 2025. Aus der Sicht der Kämmerer und der Verwaltung bestehen derzeit keine Anhaltspunkte, das Benehmen nicht herzustellen. Entsprechendes gilt für die ÖPNV-Umlage.
Die Perspektive der kommunalen Haushalte der regionsangehörigen Kommunen ist weiterhin schlecht. Innerhalb der überwiegenden Haushalte bestehen Haushaltssicherungskonzepte und es wird mit globalen Minderaufwänden versucht eine weitere Konsolidierung zu erreichen. Dies stellt sich zunehmend schwierig dar, das innerhalb der Finanzierung der Haushalte die Beachtung des Konnexitätsprinzips weiter sinkt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 55 KrONRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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882,2 kB
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