Sitzungsvorlage - V/2024/456

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1.       Der Stadtrat übt gem. § 11a) der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath sein Rückholrecht bezüglich des Defizitausgleichs für Ferienspielangebote in freier Trägerschaft 2024 aus und entscheidet in eigener Zuständigkeit.

 

  1.       Der Stadtrat beschließt die bei den Ferienspielmaßnahmen entstanden Defizite der aufgeführten Träger von insgesamt 3.246,02 € auszugleichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Die Mittel stehen in den Sachkonten 533131 Stadtranderholung & 531823 Förderrichtlinien im Produkt 0636210 unter der Kostenstelle 451000 in laufenden Haushalt noch zur Verfügung.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?)

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Sachverhalt

Das Jugendamt koordiniert in diesem Jahr ein Ferienspielprogramm für die Sommerferien mit 11 freien Trägern und eigenen Angeboten für insgesamt ca. 600 Teilnehmer*innen, welche in der Vergangenheit auch komplett ausgebucht waren.

In diesem Jahr blieben die Anmeldezahlen bei vielen Angeboten untypischer Weise weit unter den Erfahrungen und Kalkulationen, so dass ungewöhnlich hohe Defizite bei einigen Anbietern entstanden sind. Dies betrifft nicht nur die freien Träger.  

Die gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Materialien sowie die Ausbildung von neuen Teamer*innen führen dazu, dass die bewährten Kalkulationseckpunkte nicht mehr greifen und die Kalkulation von Maßnahmen ungenau werden.

Aufgrund der unsicheren Kalkulationsgrundlage war das Jugendamt in diesem Jahr bei der Bewilligung von Maßnahmen vorsichtig, so dass sich die Möglichkeit bietet die entstanden Defizite aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu decken.

Die Defizite setzten sich wie folgt zusammen:

 

St. Willibrord /Theklastr.:  -    549,75 €

St. Josef:    - 1.885,81 €

Lydia Gemeinde:   -    810,46 €

 

Gesamt:   - 3.246,02 €

 

Nach den „Richtlinien zur Förderung von Kinder- und Jugendarbeit“ der Stadt Herzogenrath, bedarf es laut § 2 Nr.9 eines Beschlusses des Jugendhilfeausschusses, wenn Defizite über 500,00 € pro Maßnahme ausgeglichen werden sollen.

 

Begründung Rückholrecht

Die genauen Abrechnungszahlen lagen dem Jugendamt erst nach dem letzten Jugendhilfeausschuss für 2024 vor. Dementsprechend ist eine Entscheidung im Rahmen des Rückholrechts durch den Stadtrat erforderlich.  

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß §11 SGB VIII sind jungen Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.

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