Sitzungsvorlage - V/2024/414

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Bürgeranregung zur Kenntnis.
  2. Der Jugendhilfeausschuss weist auf die vorhandene Anlage in Herzogenrath Kohlscheid hin und stimmt dem Antrag auf eine weitere Anlage nicht zu.
  3. Die Entscheidung des Ausschusses ist dem Antragsteller bekanntzugeben.
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Sachverhalt

Der Antragsteller beantragt mit Schreiben vom 23.10.2024 die Errichtung eines Calisthenics/Sportparks in Herzogenrath-Kohlscheid.

 

Zur Begründung führt er aus, dass in Herzogenrath keine frei zugänglichen Möglichkeiten für Outdoor-Fitness oder Calisthenics existieren, obwohl solche Anlagen in anderen Städten stark genutzt würden und einen positiven Einfluss auf die körperliche Gesundheit und das soziale Miteinander hätten. Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene wäre ein Calisthenics-Park eine großartige Ergänzung zu den bestehenden Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Zudem böte Calisthenics eine kostenfreie und leicht zugängliche Möglichkeit, Sport zu treiben. Als Standort könne ein bestehender Kinderspielplatz in Betracht gezogen werden.

 

Bezüglich des genauen Wortlauts der Bürgeranregung wird an dieser Stelle auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

 

Zu dem Anliegen des Antragstellers nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der Antrag und die Ausführungen des Antragstellers sind zu begrüßen, allerdings ist der Aussage, es gäbe in Herzogenrath keine frei zugänglichen Möglichkeiten für Outdoor-Fitness, nicht beizupflichten.

U.a. besteht in Herzogenrath-Kohlscheid bereits eine solche Anlage auf dem Kinderspielplatz in der Kircheichstraße, hinter der Seilbahn. Zudem wird es nach Abschluss der Bauarbeiten am neuen Hallenbad in der Forensberger Straße ebenfalls eine solche Anlage geben.

 

In Herzogenrath-Mitte steht eine weitere Anlage in der Bergerstraße und in Merkstein am Volkspark Lange Hecke sowie in der Marie-Jucharcz-Straße. In der Europasiedlung in Merkstein ist zuletzt noch eine Anlage hinzugekommen, die im Dezember dieses Jahres eröffnet worden ist.

 

Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass im Stadtgebiet prinzipiell eine Vielzahl an Anlagen zur Verfügung stehen, um Outdoor-Fitness aktiv betreiben zu können.

 

Die grundsätzliche Entscheidung für weitere Standorte obliegt, wie beim Spielplatzverfahren, dem A 51 – Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss inkl. Finanzierung.

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Anlagen

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