Sitzungsvorlage - V/2024/476
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung und Beschlussfassung über die Spielplatzmaßnahmen im Jahr 2025
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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21.01.2025
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Finanz. Auswirkung
Sachverhalt
Am 17.05.2025 werden die einzelnen, für die Spielplatzbesichtigung vorgesehenen Spielplätze sowie die umgesetzten Maßnahmen aus 2024 und die Maßnahmenplanung für 2025 im Rahmen einer Spielplatzbegehung durch die Verwaltung mehreren Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses vorgestellt.
Im Nachfolgenden wird die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen aus dem Jahr 2024 sowie die geplanten Maßnahmen für das Jahr 2025 erläutert.
Maßnahmenumsetzung 2024 (siehe Anlage)
Im Haushaltsjahr 2024 standen für die laufende Unterhaltung der Spielplätze 100.000,00 € und für die Neuanschaffung von Spielgeräten insgesamt 73.000,00 € investive Finanzmittel zur Verfügung.
Gemäß der Beschlusslage vom 18.06.2024 (s.V/2024/224) sind folgende Maßnahmen umgesetzt worden:
• Großspielanlage „Englerthstraße“ 22.934,87 €
• Großspielanlage + Trampolin „Friedenshof“ 20.388,27 €
• Großspielanlage „Schlypenhof“ 29.132,39 €
Für diese Maßnahmen wurden in 2024 insgesamt Finanzmittel in Höhe von 72,455,53 € verausgabt.
Die weiteren Neuanschaffungen aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten“ in 2024:
• Erweiterung Mehrgenerationenfitnesspark am Weiher
• Montage der Fitnessanlage im Grünzug Europasiedlung
Maßnahmenplanung 2025 (siehe Anlage)
Für das Haushaltsjahr 2025 stehen für die laufende Unterhaltung der Spielplätze 57.600,00 € und für die Neuanschaffung von Spielgeräten 73.000,00 € investive Finanzmittel zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, in diesem Jahr folgende Maßnahmen und Neuanschaffungen umzusetzen:
• Großspielanlage inkl. Montage „Schreberstraße“ 25.000,00 €
• Großspielanlage inkl. Montage „Gierlichstraße“ 31.000,00 €
• Diverse Spielgeräte inkl. Montage 17.000,00 €
Insgesamt Summe: 73.000,00 €
Weitere Maßnahmen in 2025:
• Beteiligung, Planung und schrittweise Umsetzung der Spielfläche im Grünzug Europasiedlung
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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954,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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656,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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4
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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