Sitzungsvorlage - V/2024/322-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bereitstellung von Räumlichkeiten und die Organisation des für die Gestaltung der Angebote notwendigen Personals. Für die personelle Abdeckung können externe Dienstleister beauftragt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 531872

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen       Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2025 sind im Aufwandskonto 134.000 € enthalten. Für das Jahr 2026 wurden 136.600 € für den KGV Herzogenrath/Merkstein vorgesehen.

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Sachverhalt

Im Dezember 2024 wurden die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses darüber informiert, dass das Ladenlokal in der Kleikstraße 1 an einen anderen Interessenten vermietet wurde.

 

Im Anschluss fand in Herzogenrath Mitte eine intensive Suche nach neuen Möglichkeiten statt. Derzeit stehen zwei Objekte in der Überprüfung und engeren Auswahl:

 

  1. Die Gewerbefläche Kleikstraße / Ecke Eygelshovener Straße, ehemals Commerzbank. Die gemeinsame Begehung mit der Feuerwehr und dem Sicherheitsbeauftragten der Stadt Herzogenrath hat ergeben, dass keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Nutzung sprechen. Bis zum Redaktionsschluss konnten keine endgültigen Zahlen ermittelt werden, wie teuer das Gebäude inklusive Nebenkosten sein wird. Dies sollte im Jugendhilfeausschuss am 25.01.2025 mündlich erfolgen.
  2. Das ehemalige AWO-Heim in der Ruifer Straße. In der ersten Etage werden Räumlichkeiten von der VHS genutzt, weshalb der Kinder- und Jugendtreff im unteren Gebäudeteil Platz, ein Besichtigungstermin ist zu terminieren. Hier wird ebenfalls im JHA über den aktuellen Stand am 21.01.2025 berichtet.

 

Mit dem örtlichen Amt für Prüfung und Rechnung wurden die Bedingungen zur Anmietung der Räume beurteilt. Ein Mietvertrag kann ohne Verpflichtigungsermächtigung geschlossen werden, da die dafür notwendigen Mittel im Haushaltsjahr 2025 vorhanden sind.

 

Neben der guten Erreichbarkeit, Bau- und Brandschutzbedingungen muss die Übergangslösung auch ein geeigneter und sicherer Ort für gelingende Kinder- und Jugendarbeit darstellen. Ausreichende Bewegungsfläche mit Außengelände lässt sich bedingt durch die innerstädtische Lage kaum realisieren. In den Räumen sollen 3x wöchentlich Nachmittagsangebote stattfinden, ein Mehrbedarf an Personal ist erforderlich.

Zur Planung der personellen Besetzung der Übergangslösung hat die Verwaltung eine Priorisierung zur Besetzung der Stellen erstellt:

 

  1. Das Personal wird extern über einen Kooperationspartner im Rahmen von Fachleistungsstunden eingestellt. Um regelmäßige Öffnungszeiten und ein pädagogisch vielfältiges Angebot zu gestalten, ist der Einsatz von zwei Fachkräften erforderlich.
  2. Das Angebot soll durch den stundenweisen Einsatz einer städtischen Kraft der Jugendarbeit unterstützt werden.

 

Eine personelle Kombinationslösung wird vom Jugendamt bevorzugt, da im Rahmen des vorherrschenden Fachkräftemangels mit einer schwierigen Besetzungssituation zu rechnen ist. Mögliche Kooperationspartner sind Leistungsanbieter der Kinder- und Jugendhilfe, die im notwendigerweise bereits über Erfahrungen im Betrieb von Jugendeinrichtungen und deren Angebotsgestaltung verfügt. Durch die Verwaltung wird derzeit eine mögliche Vertragsgestaltung überprüft.

 

An drei Tagen der Wochen soll der Treff jeweils 4 Stunden geöffnet sein und Angebote wie Hausaufgabenbetreuung, individuelle pädagogische Beratung und Unterstützung, Bildungsangebote und auch erlebnispädagogische, sportpädagogische und medienpädagogische Angebote und Projekte beinhalten. Darüber hinaus soll der Treff gemeinwesenorientiert arbeiten und sich mit den vorhandenen Kooperationspartnern vernetzen.

 

In die für die ab 2025 eingeplanten Mittel der genannten Haushaltsposition sind ebenfalls die Kosten für die Beauftragung des externen Büros für die Konzepterstellung i.H.v. 8.925 € einzuplanen.

 

 

Konzepterstellung neuer Jugendtreff in Mitte:

Zur Methode der Konzepterstellung für einen neuen Jugendtreff in Mitte durch das Büro B-Plan gehört neben der Befragung der Mitarbeitenden des zum 06.12.24 geschlossenen HOT eine Erhebung mit allen Herzogenrather SchülerInnen mittels eines Befragungsplakates.

Das Interview der Mitarbeitenden hat im letzten Quartal 2024 stattgefunden.

Das Befragungsplakat sowie die Methode und Zielsetzung der Erhebung wurden in der Schulleiterkonferenz im September vorgestellt. Nach der Einarbeitung der konstruktiven Rückmeldungen von den Schulleitungen wurden die Plakate in der zweiten Woche nach den Herbstferien an die Schulen versendet. Die meisten Schulen haben an der Erhebung teilgenommen. An das Jugendamt ergingen zumeist positive Rückmeldungen, die betonten, dass es gut sei, die Kinder und Jugendlichen selbst zu beteiligen bei einer Neuplanung von Jugendtreffs.

Die Auswertung wird voraussichtlich Ende Januar fertig sein, sodass ab Februar mit der Erstellung des Konzeptes begonnen werden kann. Erste Ergebnisse werden in einem Termin am 24.01.2025 besprochen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemäß §11 SGB VIII sind jungen Menschen, die zur Förderung ihrer erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

 

Zu den Schwerpunkten gehören außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher Entwicklung und technischer Bildung, Angebote in Sport, Spiel und Geselligkeit sowie Kinder- und Jugenderholung.

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