Sitzungsvorlage - V/2024/036-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung des Stellenplanes 2024/2025; freie Stellen(-anteile); hier: Anfrage der UBL-Fraktion vom 24.09.2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 10 - Haupt- und Personalamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
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|
Personal- und Digitalisierungsausschuss
|
Kenntnisnahme
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|
30.01.2025
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Beratungen zur Anfrage der UBL-Fraktion vom 24.09.2024 im Personal- und Digitalisierungsausschuss am 12.11.2024, Drucksachen-Nr. V/2024/403 wurde seitens der Verwaltung die regelmäßige Fortschreibung der Vorlage zu freien Stellen(-anteilen), geführt unter Drucksachen-Nr. V/2024/036, zugesagt.
Alljährlich weist der Stellenplan eine Vielzahl von freien Stellen(-anteilen) auf.
Auf Grundlage des Stellenplanes 2024/2025, fortgeschrieben aufgrund unterjährig bereits eingetretener Veränderungen werden diese im Folgenden dezidiert aufgeschlüsselt:
Insgesamt sind mit Stand 31.12.2024 163,68 (118,67) Vollzeitäquivalente (VZÄ) einer näheren Betrachtung zu unterziehen.
Bei den in Klammern befindlichen Zahlen handelt es sich um die Werte Stand 30.06.2024.
Diese Zahl ist um einiges höher, als die im Stellenplan 2024/2025 ausgewiesenen freien Stellen(-anteile) - insgesamt 87,26 VZÄ.
Begründet ist dies u.a. darin, dass die aktuelle Betrachtung alle Stellenbesetzungsverfahren bis 31.12.2024 inkludiert, während die Ausweisung im Stellenplan eine Momentaufnahme zu einem festgelegten Stichtag (hier: 30.09.2023) darstellt.
Die 163,68 VZÄ sind zu unterscheiden nach:
|
VZÄ |
Freie Stellen(-anteile) |
4,11 |
Neue Stellen(-anteile) |
19,28 |
Stellenbesetzungsverfahren |
140,29 |
Summe |
163,68 |
Freie Stellen(-anteile)
Verteilt über den gesamten Stellenplan werden seit 2017 freie Stellenanteile in den Ämtern ausgewiesen, die dadurch bedingt sind, dass Mitarbeitende ihren Stundenumfang, welcher ursprünglich zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung stand, reduzieren.
Dies soll zum einen dem rechtlichen Anspruch auf Wiederaufstockung und zum anderen bei Erheblichkeit den Erfordernissen der Ämter auf Nachbesetzung Rechnung tragen.
Von den bisherigen 6,16 VZÄ sind zwischenzeitlich 2,05 VZÄ freigegeben worden zur Besetzung bzw. sind bereits besetzt. Die weiteren 4,11 Stellenanteile dienen weiterhin der Aufstockung der Teilzeitkräfte.
Neue Stellen(-anteile)
Resultierend aus der Aufstellung des Stellenplanes 2024/25 sowie bereits aus früheren Jahren wies der Stellenplan 20024/25 insgesamt 61,65 neue Stellen(-anteile) aus.
Im Vergleich zur Beratungsvorlage V/2024/036-E02 - Stand 30.06.2024) in der Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschuss am 05.09.2024 hat sich die Anzahl der noch nicht freigegebenen neuen Stellen(-anteile) um 8,4 Stellenanteile reduziert und beläuft sich noch auf 19,28 Stellenanteile.
Der Status der neuen Stellen(-anteile) mit Stand 30.12.2024 setzt sich wie folgt zusammen:
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VZÄ |
|
|
31.12.2024 |
30.06.2024 |
Besetzte Stellen(-anteile) bzw. im Stellenbesetzungsverfahren befindlich |
38,37 |
29,97 |
Wegfallende Stellen(-anteile) |
4,00 |
4,00 |
Noch nicht freigegebene Stellen(-anteile) |
19,28 |
27,68 |
Summe |
61,65 |
61,65 |
Vor Freigabe der Stellen(-anteile) bedarf es einer abschließenden Konzeption (u.a. Aufgabeninhalte und –herkunft, organisatorische Zuordnung) seitens des Fachamtes.
Stellenbesetzungsverfahren
Die Stellenbesetzungsverfahren nehmen mit 140,29 (84,33) VZÄ den größten Anteil ein.
Die erfassten Stellenbesetzungsverfahren befinden sich in unterschiedlichen Stadien.
Nach Abschluss aller zur Einleitung des Ausschreibungsverfahren erforderlichen Schritte - Anforderung, Zustimmung VV, ggfs. Arbeitsplatzbeschreibung und Bewertung - erfolgt die Freigabe zur Besetzung. Dies ist zwischenzeitig bei insgesamt 123,43 (76,87) VZÄ der Fall.
Eine Besetzung konnte davon für 80,71 (50,76) VZÄ erfolgen, während die Verfahren für 42,72 (26,11) VZÄ noch laufend sind.
Dies kann darin zum einen darin begründet liegen, dass die Beteiligung von Gleichstellungsbeauftragter und Personalrat, Ausschreibung, Auswahl und Besetzung noch aussteht.
Zum aktuellen Verfahrensstand wird die Verwaltung in der Sitzung mündlich berichten.
Zum anderen bedarf es zur Stellenbesetzung aufgrund der Situation auf dem Arbeitsmarkt immer häufiger mehrerer Ausschreibungsversuche, was erneuten Aufwand bedeutet, die Stellenbesetzung zeitlich verzögert und mitunter eine Anpassung (oftmals Herabsetzung) der Qualifizierungsanforderungen zur Folge hat.
Das Einstellen von Quereinsteiger*innen, aber auch die Besetzung von Stellen mit internen Kräften erhöht den Bedarf an Nachqualifizierung, für welche in den einzelnen Sparten i.d.R. bedarfsgerecht nicht ausreichend Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen.
Abschließend sind 16,86 (7,46) VZÄ nicht besetzungsreif, da noch nicht alle ausschreibungseinleitenden Verfahrensschritte abgeschlossen sind.
Dies kann folgende Gründe haben:
- Die Vakanz ist erst jüngeren Datums und war ggf. nicht absehbar
- Das Fachamt hat noch keinen Personalanforderungsbogen eingereicht
- Es liegt noch keine Stellenbewertung vor bzw. der Aufgabenzuschnitt ist verändert und es bedarf einer neuen Bewertung. Folglich liegt die erforderliche Arbeitsplatzbeschreibung nicht oder nicht finalisiert vor, ein Arbeitsplatzinterview steht aus oder der Bewertungsvorgang ist noch nicht abgeschlossen
- Seitens des Verwaltungsvorstandes besteht Klärungsbedarf
- Es besteht sonstiger Abstimmungsbedarf zwischen den am Verfahren beteiligten Akteuren
Ergänzend zu den Fragestellungen bzgl. freier Stellenanteile wurde die Anfrage der UBL-Fraktion im Rahmen der letzten Sitzung des Personal- und Digitalisierungsausschusses noch um Nachfragen zu Ein- und Austritten ergänzt.
In Anknüpfung an die Vorlage zum Stellenplan 2024/25, Drucksachen-Nr.036, welche die Ein- und Austritte für das Jahr 2023 beinhaltet, wird nachfolgend das Kalenderjahr 2024 betrachtet.
Austritte 2024
Im Jahr 2024 sind insgesamt 64 Mitarbeitende ausgeschieden. Ämterbezogen ergibt sich folgende Verteilung der ausgeschiedenen Mitarbeitenden:
Amt |
Ausgeschiedene Mitarbeitende |
Ausgeschiedene Azubis/BFD |
BM-Büro/VV |
3 |
|
A 10 - Haupt- und Personalamt |
2 |
1 Azubi |
A 20 - Kämmerei |
1 |
|
A 21 - Stadtkasse und Steueramt |
1 |
|
A 32 - Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz |
4 |
|
A 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt |
7 |
8 Bundesfreiwilligendienstler |
A 51 - Jugendamt |
19 |
|
A 60 - Gebäudemanagement |
6 |
|
A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz |
4 |
|
A 66 - Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt |
17 |
|
Summe |
64 |
9 |
Die Austritte verteilen sich nach Gründen wie folgt:
Grund des Ausscheidens |
Anzahl |
Verstorben |
1 |
Rente/Ruhestand |
17 |
Arbeitgeber-/Dienstherrenwechsel |
1 |
Ende Zeitvertrag |
20 (davon 8 Bundesfreiwilligendienstler) |
Kündigung |
19 |
AG-Kündigung |
2 |
Einvernehmliche Beendigung |
13 |
Summe |
73 |
Eintritte 2024
Eingestellt wurden im Jahr 2024 insgesamt 61 Mitarbeitende, 12 Azubis und 7 Bundesfreiwilligendienstleister.
Die Anzahl und Verteilung der in 2024 neu eingestellten Mitarbeitenden verteilt auf die einzelnen Ämter stellt sich wie folgt dar:
Amt |
Eingestellte Mitarbeitende |
Eingestellte Azubis/BFD |
BM-Büro/VV |
2 |
|
A 10 - Haupt- und Personalamt |
|
5 Azubis |
A 20 - Kämmerei |
2 |
|
A 21 - Stadtkasse und Steueramt |
1 |
|
A 32 - Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz |
4 |
3 Azubis |
A 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt |
9 |
7 Bundesfreiwilligendienstler |
A 50 - Sozialamt |
2 |
|
A 51 - Jugendamt |
22 |
3 Azubis |
A 60 - Gebäudemanagement |
6 |
|
A 61 - Amt für Stadtentwicklung, Bauordnung und Klimaschutz |
7 |
|
A 66 - Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt |
6 |
1 Azubi |
Summe |
61 |
19 |
