Sitzungsvorlage - V/2025/006

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss begrüßt die Einreichung von Förderanträgen zur Anpassung sozialer Einrichtungen an die Folgen des Klimawandels.

 

Er ersucht den Haushaltssatzungsgeber, die finanziellen Mittel für den Haushalt 2026 zu beschließen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 196.207,20 Euro und fallen im Haushaltsjahr 2026 an.

 

Bei den angegebenen Ausgaben handelt es sich um den Eigenanteil in Höhe von 20%, der im Fall einer Bewilligung aller Förderanträge von der Stadt Herzogenrath selbst getragen werden muss. Die Förderung durch den Bund beträgt 80%.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Von dem hier beschriebenen Vorhaben sind keine Auswirkungen auf den Klimaschutz zu erwarten. Im Vordergrund steht nicht der Schutz des Klimas, sondern der Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen vor Auswirkungen durch den Wandel des Klimas (z.B. zunehmende Anzahl heißer Tage, mehr Starkregenereignisse).

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Sachverhalt

Die Veränderung des Klimas macht sich auch in Herzogenrath immer mehr bemerkbar. Dies äußert sich unter anderem in der Zunahme von heißen Tagen und Starkregenereignissen. Besonders betroffen sind davon die vulnerablen Gruppen wie Kinder und ältere Menschen. Um diese Gruppen vor den Folgen des Klimawandels besser zu schützen, hat das Bundesumweltministerium die Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo)“ ins Leben gerufen. Im Rahmen des Förderschwerpunkt 1 können Anträge gestellt werden, um Konzepte für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen zu erarbeiten. Fördervoraussetzung für antragstellende Kommunen ist, dass sich die Einrichtungen, für die ein Förderantrag gestellt wird, in kommunaler Trägerschaft befinden. Die Förderquote liegt bei 80%.
Unter Federführung der Abteilung 61.3 (Umwelt- und Klimaschutz) wurden unter Beteiligung des Jugend- (A 51) und Schulamts (A 40) sowie des Amts für Gebäudemanagements (A 60) Anträge für insgesamt sechs Kitas, elf Schulen und zwei Jugendtreffs, die sich in Trägerschaft der Stadt Herzogenrath befinden, gestellt (die Stadt Herzogenrath ist keine Trägerin von Einrichtungen für ältere Menschen). Der Durchführungszeitraum für die Erstellung der Konzepte wurde für das Jahr 2026 beantragt, um die notwendigen Eigenmittel im kommunalen Haushalt berücksichtigen zu können.
Im Vorfeld zur Erstellung der Anträge wurde Feedback aus den Einrichtungen eingeholt. Dies erfolgte durch Fragebögen und teilweise ergänzende Gespräche mit den Einrichtungsleitungen. Die Rückmeldungen aus den Einrichtungen machen deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht, um insbesondere die Situation an heißen Sommertagen zu verbessern. Dies gilt sowohl für die Kinder und Jugendlichen als Nutzerinnen und Nutzer der Einrichtungen, als auch für die jeweils vor Ort Beschäftigten, die unter mangelndem Hitzeschutz leiden.
Insbesondere die Umsetzung meist kostenintensiver baulicher Maßnahmen zur Anpassung an Klimafolgen scheitert – nicht nur in Herzogenrath – bislang meist an nicht vorhandenen finanziellen Mitteln in den überwiegend angespannten kommunalen Haushalten. Die Erstellung der Anpassungskonzepte ist vor diesem Hintergrund von herausragender Bedeutung, da sie im Rahmen des AnpaSo-Förderprogramms die Grundlage und damit den ersten Schritt darstellt, um in einem möglichen zweiten Schritt weitere Fördergelder für die konkrete Umsetzung baulicher bzw. gestalterischer Maßnahmen in den Einrichtungen beantragen zu könnten.

Für die Ermittlung des zu beantragenden Fördervolumens wurden Richtpreisangebote eingeholt. Für 19 Einrichtungen belaufen sich die beantragten Gesamtmittel auf 981.036,00 €. Bei 20% Eigenanteil müssten im Fall der Bewilligung aller Förderanträge voraussichtlich 196.207,20 € von der Stadt Herzogenrath selbst getragen werden.

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