Sitzungsvorlage - V/2024/199-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Klima- und Umweltschutzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Die Einführung von Leitlinien zur Bürgerenergie unterstützt den akzeptanzgesicherten Wind- und Solarenergieausbau. Sie erzielt zwar keinen direkten Klima- und Umweltschutzeffekt, unterstützt allerdings den Ausbau der Erneuerbaren Energien.

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Sachverhalt

Im KUA vom 05.11.2024 wurden bereits die Rahmenbedingungen zu den Leitlinien für Bürgerenergie in Herzogenrath beschlossen. Diese sollen insbesondere der Ausgestaltung der Vertragsbedingungen mit den Projektierern dienen.

Die Leitlinien selbst sollen auf transparente Weise die Möglichkeiten der finanziellen Beteiligung darstellen und darüber hinaus die Ziele der Beteiligung der BürgerInnnen sowie die Vision der dezentralen Energiewende in Herzogenrath erläutern.

 

Die Entwicklung der Rahmenbedingungen und Leitlinien war bereits inhaltlich abgeschlossen, als ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit äußerte. Diese adressieren eine mögliche Verknüpfung von wirtschaftlicher Teilhabe an den zu entwickelnden Windenergieanlagen und der Baurechtschaffung für eben diese. Dazu fand zuletzt am 13. Januar ein Austauschtermin statt. Beide Dokumente werden derzeit überarbeitet. Die nächsten Schritte, darunter die in V/2024/199-E01 angekündigten Gespräche mit den FlächeneigentümerInnen und Projektierern, werden in Folge einer abschließenden Stellungnahme durchgeführt.

 

An der Planung, wie angekündigt eine Beschlussfassung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung vor den Sommerferien herzustellen, wird festgehalten.

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