Sitzungsvorlage - V/2025/016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den KUA:

 

Der Klima- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, wie folgt zu entscheiden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Bewilligung der 1. Phase (Step 1) des Interreg-Förderantrags die 2. Phase (Step 2) des Förderantrages voranzutreiben und zu beantragen. Die für die Beteiligung am Projekt zur Entwicklung eines neuen grenzüberschreitenden Fernwärmenetzes benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 61.306,17 € werden für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle der Bewilligung der 1. Phase (Step 1) des Interreg-Förderantrags die 2. Phase (Step 2) des Förderantrages voranzutreiben und zu beantragen. Die für die Beteiligung am Projekt zur Entwicklung eines neuen grenzüberschreitenden Fernwärmenetzes benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 61.306,17 € werden für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

 

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben betragen 61.306,17 Euro über die Projektlaufzeit (2025 – 2028)

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

An die Phase der Antragstellung (hier 2. Phase) sind keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz gekoppelt. Bei Umsetzung des Projektes wird die Grundlage zur effizienten Verbringung von Wärme im grenzübergreifenden Gebiet betrachtet, sodass bei etwaigen Folgemaßnahmen positive Auswirkungen zu erwarten sind.

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Sachverhalt

Interreg ist eines der wichtigsten Instrumente der Europäischen Union (EU) zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit durch Projektfinanzierung. Insbesondere im geographischen Fokusgebiet Interreg Maas-Rhein (IMR) werden Projekte gefördert, die innovative Lösungen für gemeinsame Probleme im grenzüberschreitenden Dreiländereck Belgien, Deutschland und den Niederlanden entwickeln.

 

Die Stadtregion Parkstad Limburg (NL) möchte gemeinsam mit Partnern wie den Gemeinden Kerkrade und Landgraaf (NL), der Stadt Herzogenrath (D), StädteRegion Aachen (D) mit Unterstützung von VITO (B) - dem flämischen Technologieinstitut – und weiteren Partnern die Möglichkeiten zur Entwicklung eines neuen grenzüberschreitenden Fernwärmenetzes auf Basis von Abwärme aus der in Herzogenrath ansässigen Industrie erkunden, um auch deren Geschäftsfeld für ihre Dekarbonisierung/Umstellung auf Wasserstoff zu verbessern.

 

Die Projektidee könnte in die Herausforderung 2 des Programms (Grüne Transformation) passen, die darauf abzielt, maßgeschneiderte Ansätze zur Förderung erneuerbarer Energien zu unterstützen, die Risiken des Klimawandels zu mindern, die Akzeptanz von Kreislaufkonzepten zu erhöhen und einen „grüneren“ Arbeitsmarkt und eine grünere Bildung zu fördern.

 

Dieses Projekt steht im Einklang mit den Aufgaben und Zielen der Stabsstelle zur Steuerung der Umsetzung des Projektes „Kommunaler Energiefahrplan Herzogenrath" im Bereich grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Strom- und Wärmeversorgung.

 

Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 stellt das Programm insgesamt 176 Millionen Euro zur Verfügung, von denen 125 Millionen Euro von der Europäischen Union stammen. Die Eckdaten und Laufzeiten des Förderprogramms sind nachfolgend zusammengefasst:

 

  • Das Programm bietet eine Förderquote durch den EFRE in Höhe von 50 %.
  • Für Projektpartner aus NRW kann eine weitere Ko-Finanzierung von 30 % über das Land NRW beantragt werden.
  • Das typische Projektbudget liegt zwischen 1,5 und 4 Millionen Euro.
  • Die Projekte sollen eine maximale Laufzeit von 36 Monaten haben.
  • Der Antrag für Schritt 1 des 4. Aufrufs wurde am 29.11.2024 erfolgreich eingereicht. Die Ergebnisse dieser Phase werden Anfang Februar 2025 erwartet.
  • Der Bearbeitungszeitraum für Schritt 2 soll am 14.02.2025 eröffnet werden, und endet mit der Einreichungsfrist am 24.04.2025.
  • Die endgültige Entscheidung für Anträge des Steps 2 wird für Mitte 2025 erwartet, wobei der Projektumsetzungszeitraum ab dem dritten Quartal 2025 beginnt.

 

Es ist notwendig, den Entwurfsprozess zu koordinieren und einen Projektantrag für Step 2 in Übereinstimmung mit den Ausschreibungsanforderungen und auf der Grundlage der Beiträge aller Partner zu erstellen. Während dieses Prozesses ist eine intensive Zusammenarbeit und eine erhebliche Beteiligung aller beteiligten Partner erforderlich.

 

Mit der etwaigen Bewilligung des Antrages für Step 2 geht eine Verpflichtung zur Umsetzung des Projektvorhabens und damit eine finanzielle Aufwendung zur Erbringung des Eigenanteils einher.

 

Auf Grundlage der angesetzten Projektlaufzeit von 36 Monaten und im Projektrahmen kalkulierten, anteiligen und förderfähigen Gesamtausgaben von 306.530,83 € und der oben genannten Förderquote von 80 % (50 % EFRE, 30 % Ko-Finanzierung NRW) ergibt sich bei einem Eigenanteil von 20 % die aufzubringende Eigenanteilsleistung von 61.306,17 € für die Stadt Herzogenrath als Projektpartner. Da eine Beauftragung von Dienstleistungen externer Partner bzw. Auftragnehmer im Rahmen des Projektes sowie anderweitige Ausgaben nicht im Jahr 2025 anfallen, soll die Eigenanteilsleistung im Haushaltsjahr 2026 verankert werden.

 

Sollten wider Erwarten dennoch projektbezogene Ausgaben im Haushaltsjahr 2025 anfallen, werden diese über einen Antrag auf Genehmigung unerheblicher außerplanmäßiger Mittel gedeckt.

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