Sitzungsvorlage - V/2025/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau beauftragt die Verwaltung, die Angelegenheit zu prüfen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Die Höhe der Kosten (Verbuchung in konsumtiven Konten) für die Entfernung der Stelen, sowie die Wiederherstellung der Pflasterflächen wird erst festgestellt, wenn die Entfernung möglich ist.

 

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Durch die Entfernung werden Ressourcen verbraucht.

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Sachverhalt

Die UBL-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 13.01.2025 die Entfernung von 5 Glasstelen. Zwei Stelen stehen am Eingang der Apolloniastraße und drei Stelen am Eingang der Bahnhofstraße. Die Details des Antrags können dem beigefügten Schreiben entnommen werden.

 

Die Entfernung der Stelen wird nicht zum ersten Mal gefordert. Zuletzt wurde ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 25.01.2010 unter V/2010/066-E02 (siehe ALLRIS) behandelt und die Forderung zur Entfernung abgelehnt, da es sich um ein gefördertes Kunstwerk handelt. Aus der damaligen Vorlage ergibt sich, dass die Zweckbindungsfrist des Fördermittelgebers (Bezirksregierung) im Jahr 2021 abläuft. Da dies nun gegeben ist, wäre bei einem Rückbau keine Rückerstattung von Fördergeldern zu erwarten.

 

Ebenso wurde in der damaligen Vorlage darauf hingewiesen, dass die Stelen als künstlerische Werke dem Urheberrechtsschutz unterliegen und ohne dessen Zustimmung nicht entfernt werden dürfen (siehe Brunnen vor dem Rathaus). Hier gilt es also, mit dem Künstler (Herrn Prof. Boris Gorin, Aachen) Kontakt aufzunehmen und dieses Thema zu klären.

 

Daher empfiehlt die Verwaltung die Angelegenheit zu prüfen.

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Anlagen

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