Sitzungsvorlage - V/2025/042-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Herzogenrath nebst Anhang und Lagebericht
Hier: Feststellung des Jahresabschlusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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25.02.2025
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Beschlussvorschlag
- Der Rat nimmt die Stellungnahme und das Ergebnis des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 20.02.2025 abschließend beratenen und ohne Einwendungen gebilligten Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Fassung vom 21.01.2025 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2023 die Entlastung.
Der Bürgermeister und die Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:
- Der Stadtrat fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Beschluss, den Jahres-fehlbetrag der Ergebnisrechnung 2023 in Höhe von 636.333,35 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Sachverhalt
Der Jahresabschluss für das Jahr 2023 wurde gemäß § 95 Abs. 5 i. V. m. § 80 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) von der Ersten Beigeordneten und Kämmerin Frau Havertz am 10.06.2024 aufgestellt und durch den Bürgermeister Herrn Dr. Fadavian am 10.06.2024 bestätigt. In der Sitzung vom 25.06.2024 nahm der Stadtrat den Entwurf des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2023 (V/2024/187) zur Kenntnis und verwies den Abschluss zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft gemäß § 59 Abs. 3 i. V. m. § 102 GO NRW den städtischen Jahresabschluss und den Lagebericht. Bei dieser Prüfung ist der Bericht der Abschlussprüferin einzubeziehen. Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 hat sich der Ausschuss des Amtes 14 -Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Herzogenrath bedient.
Nach § 102 Abs. 3 u. 4 GO NRW wurde der Jahresabschluss 2023 dahingehend geprüft, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind und er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und der Ertragslage der Stadt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.
Der Lagebericht wurde gemäß § 102 Abs. 5 GO NRW daraufhin geprüft, ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt vermittelt und ob die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dargestellt und die gesetzlichen Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet worden sind.
Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Kämmerei und Stadtkasse buchungsmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses in der Fassung vom 21.01.2025 (Anlage 1) von denen des am 25.06.2024 in der Ratssitzung eingebrachten Entwurfes ab.
Über das Ergebnis der Prüfung wurde ein Prüfungsbericht und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk (Anlage 3) gem. § 102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. §§ 321 u. 322 Handelsgesetzbuch durch die Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung erstellt (Anlage 4).
Unter Einbeziehung dieses Prüfungsberichtes hat der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2025 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2023 geprüft. In dieser Sitzung haben die Verantwortlichen für den Prüfungsbericht teilgenommen und über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Dem Bericht und dem Ergebnis hat sich der Ausschuss in der Sitzung angeschlossen. Als abschließendes eigenes Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW beschlossen, dass keine Einwendungen bestehen und der Jahresabschluss und der Lagebericht 2023 in der Fassung vom 21.01.2025 gebilligt wird. Das Ergebnis hat der Rechnungsprüfungsausschuss in der beigefügten Stellungnahme (Anlage 2) zusammengefasst.
Im Anschluss hat der Rechnungsprüfungsausschuss folgende Empfehlungsbeschlüsse für
den Rat der Stadt Herzogenrath gefasst:
- Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 20.02.2025 abschließend beratenen und ohne Einwendungen gebilligten Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Fassung vom 21.01.2025 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.
- Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2023 die Entlastung.
Der Jahresabschluss mit allen Anlagen beinhaltet 474 Seiten, hier sind alle Teilrechnungen auf Produktebene enthalten. Aufgrund des Umfangs wird auf einen vollständigen Ausdruck für alle Stadtverordneten verzichtet und nur als Anlage im Ratsinformationssystem vorgehalten. Bei Bedarf können komplette Exemplare in Papierform angefordert werden.
Der Prüfungsbericht der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung ist mit seinen Anlagen ebenfalls zur Einsicht nur im Ratsinformationssystem hinterlegt.
Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.
Erstmalig besteht aufgrund des Dritten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement gem. § 95 Abs. 2 S. 1 GO NRW bei einem Jahresfehlbetrag die Möglichkeit eines Verlustvortrages, sofern keine Ausgleichsrücklage zur Verfügung steht. Der Verlustvortrag muss spätestens nach drei Jahren mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet werden, sofern in den Folgejahren keine Überschüsse zum Ausgleich zur Verfügung stehen. Statt eines bilanziellen Verlustvortrages kann der Jahresfehlbetrag auch direkt mit einer Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden.
In der Planung für die folgenden Haushalte werden keine Überschüsse in den nächsten 3 Jahren erwartet, so dass der Verlustvortrag ohnehin spätestens im Jahr 2026 mit der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden müsste. Es soll daher auf einen Verlustvortrag verzichtet werden.
Der Bürgermeister und die Erste Beigeordnete und Stadtkämmerin empfehlen dem Stadtrat, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2023 in Höhe von 636.333,35 € durch die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu decken.
Die Allgemeine Rücklage weist nach der Entnahme noch einen Bestand von 126.658.799,21
€ aus.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist der Jahresabschluss 2023 nach § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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4
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(wie Dokument)
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13,8 MB
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