Sitzungsvorlage - V/2025/043
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der UBL-Fraktion vom 20.01.2025
"Aufschlüsselung der Mehreinnahmen durch Gewerbesteuer"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
04.02.2025
|
Sachverhalt
Die UBL-Fraktion hat am 20.01.2025 einen Antrag zur Aufschlüsselung der Mehreinnahmen der Gewerbesteuer gestellt, siehe Anlage 1. Dieser ging am 22.01.2025 in der Kämmerei ein.
Der Antrag beinhaltet die folgenden vier Fragen, die im Laufe dieser Sachverhaltsdarstellungen beantwortet werden:
- Antrag: Übersicht detaillierte Aufschlüsselung der prognostizierten Mehreinnahmen aus der Gewerbesteuer
- Welche Gesamtsummen stehen aus den Mehreinnahmen zur Verfügung
- Warum keine Nachtragssatzung?
- Sinkende Schlüsselzuweisungen in den Folgejahren – Welche Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung der Leistungsfähigkeit werden seitens der Verwaltung vorgehalten?
Zu 1)
In den zwei folgenden Tabellen werden zunächst die Haushaltsansätze 2024 und 2025 sowie die Ergebnisse des Sachkontos Gewerbesteuer (401300) sowie des zugehörigen Finanzkontos (601300) dargestellt. Aus den Haushaltsansätzen und den Ergebnissen lässt sich jeweils eine Differenz – die sogenannten Mehrerträge – berechnen.
In der Tabelle des Haushaltsjahres 2025 lassen sich lediglich die bisherigen Buchungsstände bis zum 22.01.2025 darstellen, es handelt sich demnach um kein endgültiges Ergebnis.
2024 |
Ansatz |
Ergebnis |
Differenz |
Erträge Sachkonto 401300 - Gewerbesteuer |
31.000.000 |
36.214.522,50 |
5.214.522,50 |
Einzahlungen Sachkonto 601300 - Gewerbesteuer |
31.000.000 |
38.449.889,16 |
7.449.889,16 |
2025 |
Ansatz |
Anordungssoll |
Differenz |
Erträge Sachkonto 401300 - Gewerbesteuer |
33.080.000 |
29.350.928,32 |
-3.729.071,68 |
Einzahlungen Sachkonto 601300 - Gewerbesteuer |
33.080.000 |
897.141,75 |
-32.182.858,25 |
Zu 2)
Es ist die Gewerbesteuerumlage in Abzug zu bringen:
2024 |
Ansatz |
Ergebnis |
Differenz |
Aufwendungen Sachkonto 534100 - Gewerbesteuerumlage |
2.240.000 |
2.922.577,07 |
682.577,07 |
Auszahlungen Sachkonto 734100 - Gewerbesteuerumlage |
2.240.000 |
2.922.577,07 |
682.577,07 |
2025 |
Ansatz |
Anordnungssoll 22.01.2025 |
Differenz |
Aufwendungen Sachkonto 534100 - Gewerbesteuerumlage |
2.390.000 |
0 |
-2.390.000 |
Auszahlungen Sachkonto 734100 - Gewerbesteuerumlage |
2.390.000 |
0 |
-2.390.000 |
Die Berechnung der verfügbaren Mehrerträge für das Haushaltsjahr 2024 ergibt sich aus der Subtraktion der Differenz der Aufwendungen des Sachkontos 534100 (Gewerbesteuerumlage) von der Differenz (den Mehrerträgen) des Sachkontos 401300 (Gewerbesteuer):
2024 |
Differenz |
Differenz der Erträge Sachkonto 401300 |
5.214.522,50 |
- Differenz der Aufwendungen Sachkonto 534100 |
682.577,07 |
= Verfügbare Mehrerträge |
4.531.945,43 |
Zu 3)
Prüfung Nachtragssatzung nach aktueller Fortschreibung Ergebnis-/ Finanzplan 2025- 2028
Ob eine Nachtragssatzung nötig ist, ergibt sich nach dem folgenden Prüfungsschema:
Haushaltssatzung 2024/ 2025 § 11 Nachtragssatzung
Eine Nachtragssatzung ist unverzüglich aufzustellen, wenn
- im Ergebnisplan ohne ein geplantes Jahresdefizit ein Jahresfehlbetrag von mehr als 5 % des Gesamthaushaltsvolumens der Erträge und Aufwendungen entstehen wird,
- Irrelevant, Stadt Herzogenrath hat ein Defizit geplant
- ein geplantes Jahresdefizit im Ergebnisplan um mehr als 5% der geplanten Gesamtaufwendungen überschritten wird,
- Geplante Gesamtaufwendungen 2025 = 179.742.000,00 €, davon 5 % = 8.987.100,00 €; bisher vorgesehene Änderungen 2025 in Summe 6.236.400,00 €, also noch unter der Grenze keine Nachtragspflicht
- bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen im Ergebnisplan bezogen auf einzelne Haushaltspositionen in Höhe von über 3% im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen geleistet werden müssen,
- Geplante Gesamtaufwendungen 2025 = 179.742.000,00 €, davon 3 % = 5.392.260,00 €; bisher keine Aufwandsänderung in dieser Höhe bei Einzelpositionen keine Nachtragspflicht
- Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen in Einzahlung und Auszahlung saldiert den Gesamtbetrag von 2.000.000 € übersteigen.
- Bisher sind keine bisher nicht veranschlagten Invest-Maßnahmen für 2025 in dieser Größenordnung vorgesehen keine Nachtragspflicht
Zu 4)
Sinkende Schlüsselzuweisungen stellen eine Herausforderung für die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dar. Um langfristig handlungsfähig zu bleiben, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Haushaltsoptimierung:
-
Ausgabenmanagement:
- Überprüfung und Priorisierung aller Ausgaben.
- Reduzierung freiwilliger Leistungen, die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
- Einführung eines strikten Controllings für laufende Kosten.
- Effizienzsteigerung:
- Digitalisierung von Verwaltungsprozessen, um Personalkosten zu senken.
- Outsourcing oder interkommunale Zusammenarbeit in unterschiedlichen Bereichen wie Gebäudemanagement oder
-
Investitionsprüfung:
- Zurückstellung nicht dringender Investitionen.
- Nutzung alternativer Finanzierungsmodelle wie Public-Private-Partnerships (PPP).
2. Einnahmeoptimierung:
-
Hebesätze:
- Überprüfung und Anpassung von Gewerbesteuer-, Grundsteuer- oder anderen Hebesätzen.
-
Gebührenanpassung:
- Erhöhung kostendeckender Gebühren für Dienstleistungen, z. B. Müllentsorgung oder Bauanträge.
-
Fördermittel:
- Aktive Akquise von Förderprogrammen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
3. Langfristige Strategien:
- Wirtschaftsförderung:
- Ansiedlung neuer Unternehmen zur Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen.
- Förderung von Innovation und Infrastruktur, um den Standort attraktiver zu machen.
-
Demografiemanagement:
- Strategien zur Bindung und Förderung von Bevölkerung und Fachkräften, um langfristig die Steuerbasis zu sichern.
4. Liquiditätsmanagement:
-
Kreditmanagement:
- Nutzung günstiger Finanzierungsangebote zur Überbrückung kurzfristiger Engpässe.
- Rücklagen:
- Bildung von Rücklagen in Jahren mit hohen Zuweisungen, um Schwankungen auszugleichen.
5. Transparenz und Bürgerbeteiligung:
- Kommunikation:
- Transparente Information der Bürger über die finanzielle Lage und notwendige Maßnahmen.
- Bürgerbeteiligung:
- Einbindung der Bürger in Entscheidungsprozesse, z. B. über Bürgerhaushalte oder Dialogveranstaltungen.
6. Zusammenarbeit und Lobbyarbeit:
- Interkommunale Zusammenarbeit:
- Gemeinsame Projekte mit benachbarten Gemeinden zur Kostenreduktion.
- Politische Lobbyarbeit:
- Vertretung der kommunalen Interessen auf Landes- und Bundesebene, um höhere Zuweisungen zu erreichen oder Regelungen zu ändern.
Diese Maßnahmen können individuell oder kombiniert umgesetzt werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit trotz sinkender Schlüsselzuweisungen langfristig zu sichern. Sie sind aber immer im Rahmen der politischen Willensbildung abzustimmen und es braucht Mehrheiten und Kompromisse.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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766,8 kB
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